CB-Großhandel GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.719,00 |
35.133,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.718,00 |
35.132,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.125.096,48 |
1.760.386,71 |
| I.
Vorräte |
774.701,11 |
593.849,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.345.859,68 |
1.156.437,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.948,84 |
7.948,84 |
| davon
gegen Gesellschafter |
284,25 |
303,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.535,69 |
10.099,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39.514,38 |
30.119,67 |
| Aktiva |
2.210.329,86 |
1.825.639,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.046,86 |
14.708,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.291,53 |
103.492,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
117.338,39 |
93.200,71 |
| B.
Rückstellungen |
13.269,10 |
11.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.065.013,90 |
1.799.830,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.056.196,85 |
1.783.059,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.817,05 |
16.771,22 |
| Summe
Passiva |
2.210.329,86 |
1.825.639,38 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit kann es gegenüber
dem Vorjahr aus folgenden Gründen Abweichungen geben
:
Anpassung an rechtliche Änderungen
(BilMoG; § 265 HGB)
Im Einzelnen kann es bei den im Folgenden
aufgeführten Positionen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung zu Abweichungen kommen:
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgengenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie nicht unter die §§ 253 (1) und
252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB fallen und bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände waren
vorhanden und sind bis auf einen Erinnerungswert
abgeschrieben.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
für bewegliche und unbewegliche
Vermögensgegenstände war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis 1.000,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
3. Finanzanlagen
Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
4. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den nach § 255 (4) HGB niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde
berücksichtigt.
5. Ford. Aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenständen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden gemäß
§ 253 (2) HGB abgezinst.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden in
Höhe von 284,25 Euro.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens, sind aus dem Anlagespiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Es entfallen auf Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 € (i.V.
0,00 €).
aus Steuern 7.477,84 € (i.V. 7.467,18 €)
Für die Verbindlichkeiten bestanden folgende
Restlaufzeiten:
|
|
bis
|
über 1
|
davon über
|
|
Gesamt
|
1 Jahr
|
Jahr
|
5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
ggü Kreditinstitute
|
42.544,15
|
33.941,10
|
8.603,05
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
15.947,22
|
0,00
|
15.947,22
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.943.010,25
|
1.943.010,25
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
1.722.709,74
|
1.722.709,74
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
79.459,50
|
79.571,78
|
112,28
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
61.173,95
|
60.349,95
|
824,00
|
0,00
|
|
2.065.013,90
|
2.056.523,13
|
8.715,33
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
1.799.830,91
|
1.783.059,69
|
16.771,22
|
0,00
|
C. Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
D. Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschriebenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Krefed, 04.02.2025, G.
Colakoglu
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2025
festgestellt.
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