Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 17048
Eingetragen
18.12.2018
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Gegenstand
Der Großhandel mit Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Krefeld
20.000 €
80.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CB-Großhandel GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 45.719,00 35.133,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 45.718,00 35.132,00
B. Umlaufvermögen 2.125.096,48 1.760.386,71
I. Vorräte 774.701,11 593.849,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.345.859,68 1.156.437,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.948,84 7.948,84
davon gegen Gesellschafter 284,25 303,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.535,69 10.099,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 39.514,38 30.119,67
Aktiva 2.210.329,86 1.825.639,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 132.046,86 14.708,47
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 10.291,53 103.492,24
III. Jahresüberschuss 117.338,39 93.200,71
B. Rückstellungen 13.269,10 11.100,00
C. Verbindlichkeiten 2.065.013,90 1.799.830,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.056.196,85 1.783.059,69
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.817,05 16.771,22
Summe Passiva 2.210.329,86 1.825.639,38

Anhang

A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit kann es gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen Abweichungen geben :
 Anpassung an rechtliche Änderungen (BilMoG; § 265 HGB)
Im Einzelnen kann es bei den im Folgenden aufgeführten Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu Abweichungen kommen:
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgengenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie nicht unter die §§ 253 (1) und 252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB fallen und bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände waren vorhanden und sind bis auf einen Erinnerungswert abgeschrieben.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung für bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen
Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den nach § 255 (4) HGB niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. Aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenständen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß
§ 253 (2) HGB abgezinst.
7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden in Höhe von 284,25 Euro.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Es entfallen auf Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 € (i.V. 0,00 €).
aus Steuern 7.477,84 € (i.V. 7.467,18 €)

Für die Verbindlichkeiten bestanden folgende Restlaufzeiten:

 
  
bis
über 1
davon über
 
Gesamt
1 Jahr
Jahr
5 Jahre
 
         €
        €

        €
Verbindlichkeiten
 
 

 
ggü Kreditinstitute
42.544,15
33.941,10
8.603,05
0,00
Vorjahreswerte
15.947,22
0,00
15.947,22
0,00
aus Lieferungen und Leistungen
1.943.010,25
1.943.010,25
0,00
0,00
Vorjahreswerte
1.722.709,74
1.722.709,74
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
79.459,50
79.571,78
112,28
0,00
  Vorjahreswerte
61.173,95
60.349,95
824,00
0,00
 
2.065.013,90
2.056.523,13
8.715,33
0,00
Vorjahreswerte
1.799.830,91
1.783.059,69
16.771,22
0,00



C. Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

D. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschriebenen Gewinnverwendung aufgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Krefed, 04.02.2025, G. Colakoglu


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2025 festgestellt.

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