Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 371896
Vorher
Archigramm Living Culture GmbHGrossmann Planen und Einrichten GmbH
Eingetragen
6.6.2002
Branche
Büros für InnenarchitekturArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Erbringung von Architektur- und Innenarchitekturdienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mila Grossmann
77694 Kehl
17.500 €
50.00%
Jürgen Michael Grossmann
77694 Kehl
17.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Grossmann Planen und Einrichten GmbH

Kehl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 20.261,50 32.283,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 9.006,50 21.028,50
III. Finanzanlagen 11.250,00 11.250,00
B. Umlaufvermögen 761.592,92 646.822,52
I. Vorräte 20.000,00 40.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 663.323,40 564.228,49
III. Wertpapiere 225,55 225,54
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 78.043,97 42.368,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.340,96 1.327,68
Summe Aktiva 790.195,38 680.433,70

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 537.915,03 506.388,60
I. Gezeichnetes Kapital 35.000,00 35.000,00
II. Gewinnvortrag 471.388,60 504.878,34
III. Jahresüberschuss 31.526,43 -33.489,74
B. Rückstellungen 14.444,00 12.044,00
C. Verbindlichkeiten 237.836,35 162.001,10
Summe Passiva 790.195,38 680.433,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Die Grossmann Planen und Einrichten GmbHhat ihren Sitz in Kehl und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg HRB 371896.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Beteiligungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Finanzanlagen

Es handelt sich um Beteiligungen.

Der Buchwert beträgt € 11.250,00.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 344.053,49 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 66.044,96 8.755,10

Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von € 35.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
davon mit Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 103.874,19 103.874,19 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 133.962,16 106.978,81 0,00

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Am Bilanzstichtag war im Unternehmen ein Mitarbeiter beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Jürgen Grossmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen, bzw. sind im Erläuterungsbericht dargestellt.

Kehl, den 28. Juli 2020

Jürgen Grossmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.7.2020.

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