Estrichbau Kutsche GmbHLiquidiert
06846 Dessau-Roßlau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Estrichbau Kutsche GmbHDessauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGzum Geschäftsjahr 2010 A. Allgemeine Angaben Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der ent-sprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsab-grenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen unter dem Posten "Forderungen gegen Gesellschafter". Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rück-stellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrecht- lichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss-bilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Ab-schlussstichtag und dem Tag der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Her-stellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 € wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € betrugen, wurden in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die ausgewiesenen in Ausführung befindlichen Bauaufträge korrespondieren mit den erhaltenen Anzahlungen. Die Abschlagrechnungen werden in der Regel in Höhe des Bau-fortschritts erteilt unter Abzug von 10 % Sicherheitseinbehalt. Insoweit weichen die beiden Bilanzpositionen voneinander ab. In Arbeit befindliche, jedoch noch nicht abgerechnete Aufträge per 31.12.2010 wurden einzeln erfasst. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffen wurde zum 31.12.2010 körperlich aufgenommen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.01.2012 |
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