Planto
GmbH
Diez
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.157,00 |
1,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.156,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
188.562,78 |
176.223,17 |
| I.
Vorräte |
79.940,41 |
72.526,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.993,22 |
59.331,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.629,15 |
44.365,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
12.319,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
189.719,78 |
188.543,17 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.108,71 |
63.138,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
38.138,87 |
93.470,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.969,84 |
-55.331,87 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.611,07 |
122.404,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
189.719,78 |
188.543,17 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der Planto
GmbH wurde entsprechend der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei den
Bilanzierungs- und Anhangangabepflichten wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse/Warenbestand
wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
1 HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremden
Währungen erfolgte bei den Forderungen mit dem
Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem
Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am
Abschlussstichtag.
Die
Steuerrückstellungen berücksichtigen den
voraussichtlichen Steueraufwand der Berichtsperiode.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Der
Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Friederike Sandt
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Diez, den 17. September 2012
Im Original gez. Friederike Sandt, GF
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2012 festgestellt.
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