Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 166144
Eingetragen
8.2.2007
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialElektroinstallationGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten aller Art, Bau von Elektroanlagen, Einbau von Solarstromanlagen sowie Handel mit Elektrogeräten und Zubehör aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Josef Harrasser
seit 8.2.2007
Geschäftsführer
Christian Harrasser
seit 8.2.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wöllkam 2, 83737 Irschenberg
12.500 €
50.00%
Wartbichl 1, 83737 Irschenberg
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Harrasser GmbH

Irschenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 66.678,00 24.804,00
I. Sachanlagen 66.678,00 24.804,00
B. Umlaufvermögen 726.185,47 654.521,74
I. Vorräte 250.000,00 300.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 279.079,82 351.713,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 197.105,65 2.808,57
Summe Aktiva 792.863,47 679.325,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 595.311,75 516.652,58
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 491.652,58 473.468,58
III. Jahresüberschuss 78.659,17 18.184,00
B. Rückstellungen 113.847,90 72.111,91
C. Verbindlichkeiten 83.703,82 90.561,25
Summe Passiva 792.863,47 679.325,74

Anhang

Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes und der Steuergesetze aufgestellt.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (BilMoG) nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Forderungen

Forderungen 279.079,82 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten 83.703,82 Euro
Davon Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 63.657,72 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen u. Verbindlichkeiten:

Forderungen 2.312,47 Euro
Verbindlichkeiten 46.263,00 Euro

Angabe zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Es waren im Durchschnitt 9 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 2 Auszubildende.

Sonstige Angaben

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.11.2023.

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