Werner +
Müller GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.266,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.266,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.832,81 |
117.521,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.899,06 |
104.149,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.933,75 |
13.371,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
63,50 |
0,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
13.353,53 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
38.808,65 |
42.040,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
95.324,49 |
159.561,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.150,00 |
51.150,00 |
| II.
Verlustvortrag |
93.190,41 |
109.576,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.231,76 |
16.386,27 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
38.808,65 |
42.040,41 |
| B.
Rückstellungen |
87.595,00 |
156.801,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.729,49 |
2.760,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
95.324,49 |
159.561,48 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB und richtet sich bei
der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 264 ff. HGB und den
Vorschriften des GmbHG.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 1 HGB
in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung
gem. § 275 Abs. 1 und Abs. 2 HGB in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt,
wobei die handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB beachtet wurden.
Von den eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 276 HGB und des Anhangs
gemäß § 288 HGB macht die
Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Die Gesellschaft beabsichtigt von den Erleichterungen
bei der Offenlegung gemäß
§ 326 HGB Gebrauch zu machen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
erstmals an die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) geänderten Vorschriften zur Rechnungslegung
angepasst.
Eine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen
war gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
notwendig.
.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
bestimmen sich nach dem Handelsrecht.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Sachanlagen werden über eine Nutzungsdauer
zwischen 3 und 15 Jahren abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquiden Mittel wurden
mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Es bestehen keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Sie
decken in diesem Rahmen alle Risiken aus zu
erwartenden Inanspruchnahmen ab.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Im Geschäftsjahr wurde die Methode zur Bewertung
der Rückstellungen für Pensionen an die
geänderten Vorschriften des § 253 Abs. 1 HGB n.
F. angepasst. Statt des bislang angewandten steuerlichen
Teilwertverfahrens nach § 6a EStG erfolgt die
Bewertung ab dem Geschäftsjahr 2010/11 nach dem
international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected Unit Credit Method) unter der Verwendung der
Heubeck Richttafeln 2005G. Für die Abzinsung wird von
der Vereinfachungsregel Gebrauch gemacht und der
durchschnittliche Marktzinssatz bei einer pauschalen
restlichen Laufzeit von 15 Jahren (5,25 %) gemäß
der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom
18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und
Rentensteigerungen werden mit 0 % berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ist ein Posten in Höhe
von EUR 0,00 (i.V.: EUR 75.896,54) mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die
Rückdeckungsversicherung wird in einem gesonderten
Posten mit den Pensionsansprüchen saldiert
ausgewiesen.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung wird entsprechend
§ 246 Abs. 2 gebildet und enthält den
Betrag aus der Verrechnung von
Rückdeckungsansprüchen mit
Pensionsverpflichtungen.
Rückstellungen
Der aus der Umstellung auf das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG
Vergleichs-berechnung) zum 01. Januar 2010 resultierende
positive Unterschiedsbetrag wurde insgesamt den
Rückstellungen für Pensionen zugeführt. Das
Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB nachdem der
Zuführungsbetrag auf die zukünftigen Perioden bis
spätestens 31. Dezember 2024 verteilt und in Höhe
von mindestens einem Fünfzehntel jährlich in den
Rückstellungen für Pensionen angesammelt werden
kann, wird nicht in Anspruch genommen.
In den sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen Rückstellungen für
Steuerberatungs-und Jahresabschlusskosten enthalten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Laufzeit von
bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
Mitglied der Geschäftsführung im
Geschäftsjahr 2010 war Herr Karl-Ludwig Werner,
Geschäftsführer, Stuttgart.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB nimmt die
Gesellschaft die Erleichterung im Zusammenhang mit der
Angabe der Geschäftsführerbezüge in
Anspruch.
Während des Geschäftsjahres
beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB i. V. m.
§ 268 Abs. 7 HGB.
Der Jahresabschluss wird ohne
Ergebnisverwendungsvorschlag aufgestellt.
Der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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