DynamicFuture Köln GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Leif David Rene Jan Tim Zimmermann seit 9.7.2024 | Prokura |
Jörg Stapf seit 18.1.2023 | Vorsitzender des Vorstands |
Bernd Achim Jansen-Tersteegen seit 9.1.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EXTREMUS Versicherungs-AktiengesellschaftKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht des Vorstands Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Lagebericht des VorstandsGrundlagen des Unternehmens Die EXTREMUS Versicherungs-AG (nachfolgend "EXTREMUS") wurde im Jahre 2002 als Spezialversicherer für Terrorversicherungen gegründet. Notwendig wurde die Gründung der Gesellschaft, da nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in den USA der Versicherungsmarkt für Terrorrisiken (im deutschen Markt) vollständig zusammenbrach. Durch die Gründung von EXTREMUS - im Zusammenspiel mit der Bundesregierung - war und ist es möglich, die Nachfrage nach Versicherungsschutz gegen Terrorrisiken zu befriedigen. Auch in anderen wichtigen westlichen Industriestaaten wie z. B. USA, Frankreich, Großbritannien und Spanien erfolgt die Absicherung von Terrorrisiken durch die Zusammenarbeit von Staat und privater Versicherungswirtschaft. Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist die Absicherung von Terrorrisiken unabdingbare Voraussetzung. Aktuelle Terrorlage Zur Einschätzung der aktuellen terroristischen Gefährdungslage in Deutschland gibt der jährlich erscheinende Verfassungsschutzbericht Auskunft. In dem am 20.06.2023 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht des Jahres 2022 beschreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Entwicklung wie nachfolgend erläutert. Die Summe der in Deutschland verübten politisch motivierten Straftaten steigt um 7% auf 58.916. Davon wurden 35.452 (+6%) mit extremistischem Hintergrund verübt. Diese verteilen sich auf unterschiedliche Phänomenbereiche; 20.967 (+4%) davon mit rechtsextremem Hintergrund, 3.847 (-37%) mit der Zuordnung politisch motivierte Straftaten - "links", 1.974 (+154%) in Verbindung mit ausländischer Ideologie und 418 (+2%) wurden einer religiösen Ideologie zugeordnet. Ohne Einteilung in ein Phänomenbereich verbleiben 8.256 (39%) Straftaten. Laut Verfassungsschutzbericht dominieren unter den politischen Straftaten jene aus dem rechtsextremen Spektrum. Hierunter entfallen über die Hälfte der Straftaten auf Propagandadelikte. Stark zunehmend sind Taten von "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern". Sachbeschädigungen hingegen waren deutlich rückläufig. Straftaten aus dem linksextremen Bereich haben sich in Summe um 37% reduziert. Allerdings ist der Bereich Sachbeschädigungen - trotz Reduzierung der Fallzahlen - im Vergleich zum rechtsextremen Spektrum deutlich stärker ausgeprägt. Rückläufig, aber dennoch mit vergleichsweise höheren Zahlen, werden die Straftatbestände Brandstiftung und das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen ausgewiesen. Besonders auffallend ist die signifikante Zunahme politisch motivierter Straftaten - "ausländische Ideologie". Den größten Anteil an der Gesamtzahl der Straftaten und an der deutlichen Zunahme haben die 1.229 Delikte, die 2022 im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erfasst wurden. Die Anzahl der Straftaten im Zusammenhang mit religiösen Ideologien ist weitestgehend stabil. Über 86% der Fallzahlen werden einem islamistischen Hintergrund zugeordnet. 39 Taten (VJ 49) wurden als Vorbereitung oder Unterstützung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zugeordnet. Eine besonders ernst zu nehmende Gefährdung geht weiterhin von staatsterroristischen Aktivitäten inklusive Cyberangriffen aus. Quantitative Angaben werden im Verfassungsschutzbericht hierzu nicht gemacht. Produktpalette EXTREMUS tritt primär als Erstversicherer auf. In Einzelfällen wird auch fakultativer Rückversicherungsschutz gewährt. Grunddeckung EXTREMUS versichert Gebäude, Einrichtungen und Vorräte gegen Schäden, die durch einen in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Terrorakt entstanden sind. Neben Sachsubstanz- und Kostenschäden sind auch hieraus resultierende Betriebsunterbrechungsschäden versichert. Vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind Schäden als Folgen von Krieg, Kernenergie und Kontamination durch chemische und biologische Substanzen. Einzelheiten zum Versicherungsumfang regeln die Allgemeine Bedingungen für die Terrorversicherung. Der Geltungsbereich der Versicherungsdeckung ist örtlich beschränkt auf Risiken, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegen sind. Hinsichtlich der Höhe der Versicherungssumme zeichnet EXTREMUS Risiken ab einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Mio. EUR (Sach- und/oder Betriebsunterbrechungsversicherung). Die Jahreshöchstentschädigung pro Police ist bei EXTREMUS auf 1,5 Mrd. EUR limitiert. In Summe von privatwirtschaftlicher Kapazität und Staatsgarantie standen für die Grunddeckung im Jahr 2023 8,5 Mrd. EUR zur Verfügung. Zusatzdeckung Neben der Grunddeckung wurde von EXTREMUS im Jahr 2017 eine Zusatzdeckung aufgebaut, die ausschließlich privatwirtschaftlich organisiert ist. Basierend auf den Wünschen unserer Versicherungsnehmer umfasst diese Zusatzdeckung die Deckungsbausteine Betriebsunterbrechung auf Grund einer Terrorandrohung, Wechselwirkungs- /Rückwirkungsschäden und Unterversicherungsverzicht. Diese Zusatzdeckung war im Jahr 2023 mit einer Kapazität von 300 Mio. EUR ausgestattet, die Jahreshöchstentschädigung pro Versicherungsnehmer/Konzern beträgt 50 Mio. EUR. Rückversicherung Die Struktur des Rückversicherungsprogramms ist seit dem Jahr 2020 unverändert. EXTREMUS trägt die ersten 20 Mio. EUR der privatwirtschaftlichen Haftungsstrecke selbst. Im Anschluss folgt eine, ebenfalls privatwirtschaftlich organisierte, Haftungsstrecke von 2,5 Mrd. EUR, die von nationalen und internationalen Erst- und Rückversicherungsgesellschaften getragen wird. Die Staatsgarantie in Höhe von 5,98 Mrd. EUR komplettiert die Gesamthaftung auf 8,5 Mrd. EUR. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaft Das Jahr 2023 verzeichnete gemäß des Statistischen Bundesamtes preisbereinigt einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,3% nach einem Wachstum im Vorjahr von 1,9%. Begleitet wurden diese Entwicklungen von einem Rückgang der Inflation sowie der Energiepreise. Weiterhin prägend im Jahr 2023 war das höchstrichterliche Urteil mit Blick auf den Haushalt des Bundes und die geopolitischen Auseinandersetzungen in der Ukraine sowie seit dem 07.10.2023 im Nahen Osten. Gemäß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 1 deuten aktuelle Frühindikatoren für die deutsche Wirtschaft noch nicht auf eine spürbare konjunkturelle Belebung hin. Angesichts der rückläufigen Inflationsrate, der gestiegenen Einkommen und der robusten Beschäftigungsentwicklung dürften voraussichtlich positive, wenn auch geringe Impulse von den Konsumausgaben der privaten Haushalte ausgegangen sein. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes waren dagegen vor allem die Investitionen in Bauten und Ausrüstungen zum Jahresende deutlich rückläufig. Neben gestiegenen Material- und Finanzierungskosten beim Bau dürften in der Industrie die erhöhten Energiepreise und die unverändert schwache binnen- und außenwirtschaftliche Nachfrage belastet haben. Auch ein außergewöhnlich hoher Krankenstand der Erwerbstätigen dürfte das Arbeitsvolumen zum Jahresende gedämpft und die BIP-Entwicklung im vierten Quartal belastet haben. Zusätzlich dämpfend auf die konjunkturelle Entwicklung könnten sich neben anhaltend hohen Krankenständen auch die Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Jahresbeginn sowie die anhaltenden geopolitischen Spannungen, insbesondere Lieferzeitenverzögerungen und Transportkostensteigerungen infolge der Huthi-Attacken im Roten Meer, bemerkbar machen. In der Summe können diese Faktoren dazu führen, dass sich die erwartete wirtschaftliche Erholung weiter verzögert. Die Inflationsrate belief sich im Dezember bei 3,7%, während sie im November noch bei 3,2% gelegen hatte. Maßgeblich hierfür war ein Basiseffekt aufgrund der sogenannten Dezember-Soforthilfe zum Jahresende 2022. Zu Beginn dieses Jahres dürfte die Inflationsentwicklung durch steuerliche und fiskalische Maßnahmen geprägt werden. Im weiteren Verlauf des Jahres dominieren aber weiterhin inflationssenkende Faktoren (sinkende Erzeuger- und Importpreise, straffe Geldpolitik der EZB, angemessene Tarifabschlüsse sowie Normalisierung der Gewinnmargen). Der Frühindikator IWH-Insolvenztrend weist für Januar 2024 mit 1.077 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften einen nahezu unveränderten Wert gegenüber dem Vormonat Dezember (1.078) auf. Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegen die Insolvenzzahlen 39% höher. Das IWH geht davon aus, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den kommenden Monaten weiter steigen wird. Als Einflussfaktoren für diese Entwicklung werden neben den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch Nachholeffekte der Staatshilfen während der Corona-Pandemie, die zu vergleichsweise sehr niedrigen Insolvenzzahlen geführt hatten, gesehen. Versicherungswirtschaft 2 Die Versicherer verbuchten 2023 über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6% auf 224,7 Mrd. EUR. Für das Jahr 2024 erwartet der Sektor vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8%. In der Schaden- und Unfallversicherung war das zurückliegende Jahr geprägt von nachgelagerten Anpassungen an Schadensaufwendungen wie zum Beispiel Baukosten oder gestiegene Preise für Autoreparaturen. Das Beitragswachstum betrug 6,7% auf 84,5 Mrd. EUR. Für das Jahr 2024 prognostiziert der GDV in der Schaden- und Unfallversicherung Beitragszuwächse von 7,7%, die jedoch vor allem durch die Nachholeffekte in der Kfz-Versicherung zustande kommen. Kapitalmarkt Der Index der größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland stieg im Jahr 2023 um über 20%. Vor dem Hintergrund einer erwarteten Senkung der Leitzinsen haben sich die Kurse festverzinslicher Wertpapiere zu Ende des Jahres 2023 erholt. An den Anleihemärkten 3 ging es in diesem Jahr sehr volatil zu. Die Renditen und spiegelbildlich die Kurse der Anleihen waren Spielball der Zins- und Geldpolitik der Zentralbanken, der Inflationsentwicklung und der Zinserwartungen der Marktteilnehmer. Ähnlich wie Aktien verzeichneten Anleihen einen guten Jahresstart. Auf diesen folgte aber prompt die Ernüchterung, da sich die Inflation unerwartet hoch zeigte und die Marktteilnehmer ihre Zinserwartungen nach oben schraubten. Eine anschließende Korrektur der Erwartungen - auf diese folgten im Jahresverlauf noch viele weitere - gab den Anleihekursen wieder Aufwind. Die Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen lag Ende Dezember 2023 bei 2,0% (VJ 2,5%). Geschäftsentwicklung EXTREMUS Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen von EXTREMUS entwickelten sich in 2023 erneut positiv. So erhöhten sich die gesamten Beitragseinnahmen gegenüber 2022 deutlich um 7,7 Mio. EUR auf 56,7 Mio. EUR. Der erfreuliche Anstieg der Beitragseinnahmen ist zu rund zwei Dritteln auf durch die Inflation hervorgerufene Wertzuschläge zurückzuführen. Darüber hinaus wurden sowohl das Neugeschäft erhöht als auch die Abgänge reduziert. Darüber hinaus wurden für einige Versicherungsnummer die Prämienraten angepasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Kennzahlen zur Bestandsentwicklung (Tabelle 1). EXTREMUS in Zahlen (Tabelle 1)
Stückzahlen Neugeschäft und Abgänge (Tabelle 2)
Schadenentwicklung Auf der Schadenseite sind in 2023 weder in der Grunddeckung noch in der Zusatzdeckung Schäden durch terroristische Anschläge oder Androhungen aufgetreten. Darüber hinaus bestanden keine offenen Vorjahresschäden, entsprechend fand auch keine Schadenabwicklung statt. Die Terrorrisikenrückstellung wurde gemäß §30 Abs. (2a) RechVersV zum 31.12.2023 um das versicherungstechnische Rohergebnis in Höhe von 4,8 Mio. EUR erhöht und beträgt nunmehr 72,0 Mio. EUR. Kostenentwicklung Mit Blick auf die signifikant gestiegenen Bruttoeinnahmen sind auch die Kosten gestiegen. Die Kosten für die Abschlussaufwendungen stiegen um 12,4% auf 4,8 Mio. EUR (VJ 4,3 Mio. EUR). Die Brutto-Abschlusskostenquote liegt mit 8,5% um 0,3%-Punkte unter dem Vorjahreswert. Für die Verwaltung der operativen Versicherungstätigkeit wurden Aufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR geleistet. Dieser Wert liegt um 6% unter dem Vorjahr. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie die Gesamtkosten der EXTREMUS betragen 5,9 Mio. EUR (VJ 5,4 Mio. EUR) bzw. 6,3 Mio. EUR (VJ 5,8 Mio. EUR) und sind unterproportional zu den Beitragseinnahmen gestiegen. Ertragslage des Unternehmens Das Geschäftsergebnis von EXTREMUS wird aus zwei Gewinnquellen gespeist. Zum einen aus der Versicherungstechnik, zum anderen aus dem Kapitalanlageergebnis. Das versicherungstechnische Rohergebnis ist im abgelaufenen Geschäftsjahr auf Grund gestiegener Beitragseinnahmen und gesunkener Verwaltungsaufwendungen auf 4,8 Mio. EUR (VJ 3,8 Mio. EUR) gestiegen. Dieses wird gemäß §30 Abs. (2a) RechVersV in voller Höhe der Terrorrisikenrückstellung zugeführt. Entsprechend ergibt sich der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag durch das nicht-versicherungstechnische Ergebnis. Die konservative Anlagepolitik von EXTREMUS ist im Wesentlichen auf festverzinsliche Wertpapiere ausgerichtet. Mit Blick auf fällig gewordene und verkaufte Wertpapiere in den Jahren 2022 / 2023 sowie deren Wiederanlage in höher verzinsliche Anlagen hat sich das Kapitalanlageergebnis des Jahres 2023 im Vergleich zum Vorjahr erheblich verbessert. Durch die erwarteten Leitzinssenkungen für das Jahr 2024 hat sich das Zinsumfeld zudem im vierten Quartal 2023 abgeschwächt was mit einer Erhöhung der Kurse der festverzinslichen Wertpapiere im Bestand von EXTREMUS einherging. Entsprechend wurden große Teile der stillen Lasten abgebaut. Ebenso haben sich die Abschreibungen der Kapitalanlagen sowie die Verluste aus Abgängen im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Gemäß Rechnungslegung nach HGB belaufen sich die Erträge aus Kapitalanlagen auf 1.610 Tsd. EUR (VJ 544 Tsd. EUR). Sie setzen sich im Wesentlichen aus den Erträgen von Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 1.145 Tsd. EUR (VJ 806 Tsd. EUR), aus Einlagen bei Kreditinstituten von 285 Tsd. EUR (VJ 1 Tsd. EUR) sowie aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 250 Tsd. EUR (VJ 44 Tsd. EUR) zusammen. Den Erträgen stehen Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 502 Tsd. EUR (VJ 2.127 Tsd. EUR) gegenüber. Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 22 Tsd. EUR (VJ 738 Tsd. EUR) und die Verluste aus Abgang zeigen sich deutlich verbessert. Nach Berücksichtigung des Saldos aus sonstigen Erträgen und Aufwendungen der Nicht-Versicherungstechnik, in diesem Fall ein Aufwand in Höhe von 94 Tsd. EUR (VJ Aufwand 136 Tsd. EUR), weist das nicht-versicherungstechnische Ergebnis einen Betrag von 1.013 Tsd. EUR (VJ Fehlbetrag 1.719 Tsd. EUR) vor Steuer aus. Da das versicherungstechnische Ergebnis - wie oben beschrieben - der Terrorrisikenrückstellung zugeführt wird und unter Berücksichtigung eines Steuerverlustvortrages weist die EXTREMUS Versicherungs-AG für das Jahr 2023 vor und nach Steuern einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.013 Tsd. EUR (VJ Jahresfehlbetrag von 1.719 Tsd. EUR) aus. Risikobericht Rechtliche und regulatorische Anforderungen EXTREMUS unterliegt einer umfassenden Rechts- und Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Geschäftstätigkeit von EXTREMUS wird durch zahlreiche gesetzliche und aufsichtsrechtliche Regelungen bestimmt. Insbesondere die Erfüllung der Anforderungen von Solvency II, mit Blick auf die Themen Governance, Risikomanagement und Berichtspflichten, hat für EXTREMUS einen hohen Stellenwert. Dies gilt auch für die Erfüllung der Solvabilitätsanforderungen. In den Unternehmensrichtlinien sind die Anforderungen zusammengefasst. Besonderheiten bei EXTREMUS Die Gesellschaft ist ein Monoliner. Die Terrorversicherung gilt nur für in der Bundesrepublik Deutschland belegene Risiken. Die Staatsgarantie wurde zum Ablauf 31.12.2022 von der Bundesrepublik Deutschland neu ausgefertigt und läuft nunmehr bis zum 31.12.2024. Die Grundlagen der Deckung (Bedingungen, Selbstbehalte, Höchstentschädigungen usw.) sind mit dem Bund fest vereinbart. Änderungen während der Laufzeit der Garantie sind nicht vorgesehen. Daher gibt es während dieser Zeit keine Produktinnovationen. Im Rahmen der Proportionalität ist die Tätigkeit als Monoliner mit geringer Produktkomplexität und relativ statischem Geschäftsmodell zu berücksichtigen. Die Gesellschaft stellt lediglich Ablaufpolicen aus, die zum Ende eines jeden Geschäftsjahres (Kalenderjahres) automatisch enden. EXTREMUS versichert nur Risiken aus Policen mit einer Versicherungssumme von mindestens 25 Mio. EUR. Beschränkungen ergeben sich auch aus der geringen Anzahl von Mitarbeitern. Nicht jede Funktion kann vollumfänglich intern dargestellt werden. Es werden daher einzelne Tätigkeiten ausgegliedert. Dies betrifft insbesondere das Asset-Management (Kapitalanlagen) und die Interne Revision. Entsprechend den Anforderungen von Solvency II hat EXTREMUS ein effizientes Steuerungs- und Kontrollsystem (IKS) eingeführt. Damit wird gewährleistet, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen, sonstige Regelungen und unternehmensspezifische Richtlinien eingehalten werden. Außerdem ist sichergestellt, dass alle steuerungs- und kontrollrelevanten Informationen zur Verfügung stehen. Risikomanagement-System Unternehmerische Tätigkeiten sind risikobehaftet. Deswegen ist für EXTREMUS der gesicherte Fortbestand unter Berücksichtigung des bewussten Umgangs mit Risiken unabdingbare Voraussetzung. Unser Risikomanagement beruht auf den Grundsätzen und Verfahren, die in den Unternehmensrichtlinien niedergelegt sind. Die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt und verbindlich festgelegt. Der Gesamtvorstand von EXTREMUS trägt übergreifende Verantwortung für Kontrolle und Bewältigung der Risiken. Außerdem ist er für die Einführung und Weiterentwicklung des Risikomanagement-Systems zuständig. Die Risikomanagement-Funktion überwacht die Risiken systematisch mit Risikoanalysen und -bewertungen und spricht Empfehlungen gegenüber dem Gesamtvorstand aus. Daneben liegt das Augenmerk auf einer umfassenden Prüfung der Solvabilitäts-Kapitalanforderungen. Zur Berechnung des Risikokapitals für regulatorische Zwecke verwendet EXTREMUS das Standardmodell. Risikomanagement-Prozess Bei der Beurteilung der Risikosituation von EXTREMUS folgt die Gesellschaft den Anforderungen von Solvency II. Der Prozess setzt sich aus Risikoidentifikation, -analyse, -bewertung und -steuerung sowie Kontrolle und Risikoberichterstattung zusammen. Als Risiken sehen wir alle Einflüsse innerhalb und außerhalb des Unternehmens an, die die Erreichung der Unternehmensziele gefährden oder im Extremfall sich auf den Fortbestand des Unternehmens auswirken können. Jedes identifizierte Risiko wird bezüglich des potenziellen Schadenumfangs, seiner Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen oder bereits realisierten Maßnahmen zur Risikosteuerung/-minderung bewertet. Außerdem fließen die Ergebnisse in die Beurteilung des unternehmenseigenen Gesamtsolvabilitätsbedarfs ein. EXTREMUS hat auf Basis der unternehmensindividuellen Risiken eine Wertgrenzensystematik entwickelt, die einzelne Risiken gesellschaftseinheitlich in drei Risikoklassen einstuft. Die Wertgrenzensystematik richtet sich dabei nach den verfügbaren verlustkompensierenden Finanzmitteln (vorhandene Eigenmittel, vorhandene erweiterte Eigenkapitalien). Dabei gibt es die Risikostufen "Bestandsgefährdung" (A-Risiken) und "wesentliche Beeinträchtigung" (B-Risiken). Risiken, die weder die Voraussetzungen von A- noch B-Risiken erfüllen, werden als C-Risiken klassifiziert. Die verfügbaren verlustkompensierenden Finanzmittel bilden einen Risikopuffer, der hohe und unerwartete Verluste aus den vorhandenen Risiken abfedern kann. Das Ergebnis wird im "Risikoportfolio" von EXTREMUS zusammengefasst. Dieses Risikoportfolio ist die Grundlage für die regelmäßige Überprüfung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs; auch unter Berücksichtigung künftiger Risiken. Anhand des Risikoportfolios wird vom Vorstand regelmäßig die Risikotragfähigkeit unterjährig überprüft. Zu diesem und anderen Themen findet mit dem Aufsichtsrat ein regelmäßiger Austausch statt. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat liegt dem Risikomanagement eine grundsätzlich konservative Risikoneigung zugrunde. Das Risikomanagement-System wird regelmäßig von der Internen Revision überprüft. Wesentliche Risiken Alle relevanten Risiken werden insbesondere durch die Funktion Risikomanagement überwacht. Das Risikoportfolio umfasst nachfolgend aufgeführte wesentliche Risiken. Ein Risiko wird als wesentlich eingestuft, wenn realitätsnahe Entwicklungen aus diesem Risiko größeren Einfluss auf die ganzheitliche Risikotragfähigkeit haben können. Zunächst sei erläutert, dass es sich bei EXTREMUS um einen Monoliner handelt. Die Terrorversicherung gilt nur für in der Bundesrepublik Deutschland belegene Risiken. Das größte Risiko für das Geschäftsmodell von EXTREMUS ist der Wegfall der Staatsgarantie, da dann nur noch im Rahmen von privatwirtschaftlichen Kapazitäten Risiken gezeichnet werden könnten. Dies hätte gravierende Einbußen hinsichtlich der Beitragseinnahmen zur Folge, die sich wiederum auf die verfügbaren Rückversicherungskapazitäten auswirken würden. Als Ergebnis wäre das Geschäftsmodell von EXTREMUS in Frage zu stellen. Versicherungstechnisches Risiko Das Prämien-/Schadenrisiko bezeichnet in der Schadenversicherung das Risiko, aus den im Voraus festgesetzten Prämien in der Zukunft Entschädigungen leisten zu können, deren Umfang aufgrund der eingeschränkten Vorhersehbarkeit bei der Prämienfestsetzung nicht sicher bekannt ist (Zufalls- und Änderungsrisiko). Das Prämienrisiko wird bei EXTRMUS durch ein Tarifierungsmodell und durch Zeichnungsrichtlinien gesteuert. Waren die Vorjahre von einem starken Wettbewerb und dem damit verbundenen Preisverfall gekennzeichnet, hat sich der Markt in den letzten Jahren verhärtet. EXTREMUS war entsprechend in der Lage bei Kunden mit einem stark abgesenkten Prämienniveau oder mit besonders exponierten Risiken die Prämienraten anzuheben. Bei der Terrorversicherung handelt es sich um Shorttail-Geschäft, d.h. eingetretene Schäden werden in der Regel ohne große Verzögerung erkannt und gemeldet. Darüber hinaus werden etwaige Schäden üblicherweise in wenigen Jahren abgewickelt und geschlossen. Da in 2023 keine Schäden gemeldet wurden, ist davon auszugehen, dass auch keine Schäden eingetreten sind. Es bestehen zudem keine abzuwickelnden Schäden aus der Vergangenheit. Als Folge existiert aktuell kein Reserverisiko. Auf Grund der Schadencharakteristik handelt es sich bei den gezeichneten Risiken um Katastrophenrisiken. Sie besitzen die typische Besonderheit, selten einzutreten und haben im Schadenfall voraussichtlich eine sehr hohe Schadenbelastung zur Folge. Rückversicherungsverträge begrenzen das versicherungstechnische Risiko, das aus möglichen Schadenbelastungen resultiert. Für Schäden durch Terrorakte verfügt EXTREMUS unter Einschluss der Staatsgarantie seit dem 01.01.2023 über eine jährliche Deckungskapazität von 8,5 Mrd. EUR. Es könnte aber der Fall eintreten, dass kumulativ auftretende Schadenfälle diese Maximalgrenze überschreiten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Falles ist äußerst gering. Sollte ein solcher Schadenaufwand eintreten, könnte er existenzgefährdend sein. Die Terrorrisikenrückstellung eröffnet EXTREMUS die Möglichkeit, einen Teil des Terrorrisikos selbst zu tragen. Seit dem Jahr 2020 beträgt der Eigenbehalt von EXTREMUS unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit des Unternehmens 20,0 Mio. EUR. Damit trägt EXTREMUS im Rahmen eines Jahresaggregates vor Inanspruchnahme von Rückversicherung die ersten 20,0 Mio. EUR Haftungsstrecke für Terrorschäden selbst. Auch bezüglich der Zusatzdeckung bestehen derzeit keine offenen Schadenfälle. Im Jahr der Markteinführung der Zusatzdeckung (2017) hat es zwei Schäden gegeben, die vollständig abgewickelt sind. Seit dieser Zeit gab es keine weiteren Schadenfälle und es ist davon auszugehen, dass es keine Schadenereignisse gibt, die eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schadenereignisse darstellen. Das Ausfallrisiko eines Rückversicherers, d. h. das Risiko von Verlusten aufgrund unerwarteter Ausfälle oder Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern, besteht im Rahmen des versicherungstechnischen Risikos nur bei Ausfall eines Rückversicherers im Schadenfall. Dieses Risiko reduziert EXTREMUS durch eine systematische Auswahl der Rückversicherungspartner und eine breite nationale und internationale Streuung der notwendigen Kapazitäten. Ein vom Aufsichtsrat eingesetztes Security-Committee muss der Auswahl der Rückversicherer zustimmen. Bis auf einen Rückversicherer haben alle Gesellschaften ein Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's (bzw. einem vergleichbaren Rating). Ein weiteres Risiko ist das Rückversicherungskapazitätsrisiko. Dies besteht darin, dass die angestrebte Rückversicherungsstruktur nicht realisiert werden kann, so dass Deckungslücken im Rückversicherungsprogramm entstehen. Marktrisiko Das Marktrisiko entsteht aus dem potenziellen Verlust auf Grund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen (Kursschwankungen) und kann insbesondere auf Zinsänderungen zurückgeführt werden. Neben dem Zinsrisiko spielt bei EXTREMUS das Spread- und Konzentrationsrisiko eine Rolle. Ein direktes Investment in Derivate und strukturierte Produkten existiert nicht. Die Basiswährung aller Anlagen ist der Euro. Gleichwohl bestehen in sehr geringem Ausmaß Währungsrisiken sowie Risiken in Derivaten und strukturierten Produkten aus Fondsanlagen. Kapitalanlagerisiken Ziel der definierten Anlagestrategie von EXTREMUS ist, das Vermögen so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei gleichzeitiger Liquidität unter Wahrung einer angemessenen Mischung und Streuung erreicht werden. EXTREMUS setzte auch im Jahr 2023 die sicherheitsorientierte Anlagestrategie fort. Die Anlagerichtlinien dienen der Festlegung des Rahmens der Anlagestrategie sowie als Nachweis gegenüber Externen (BaFin, Wirtschaftsprüfer usw.). Änderungen an den Anlagerichtlinien sind durch den Vorstand dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegen. Im Jahr 2023 wurden im Wesentlichen Anlagen in Schuldverschreibungen, Fondsanlagen sowie Darlehen getätigt. Es bestehen keine Investmemts in gelistete Aktien. EXTREMUS verkauft und verpfändet keine Sicherheiten und stellt auch keine Sicherheiten bereit. Bei den Kapitalanlageinvestitionen steht ein hohes Maß an Sicherheit im Vordergrund. Anlagen und Anleihen müssen im Sinne von Einzeltiteln bei Kauf mindestens über ein Investmentgrade Rating BBB- (S&P-Rating bzw. vergleichbares anerkanntes Rating; Prinzip lower of best two ratings) verfügen. Das Durchschnittsrating auf Portfolio-Ebene darf A- nicht unterschreiten. Aktuell liegt ein Durchschnittsrating zwischen A+ und AA- vor. Bei einlagengesicherten Anlagen von Kreditinstituten tritt die Sicherung durch einen Einlagesicherungsfonds anstelle des Ratings. Das Asset-Liability-Management (ALM) wird für EXTREMUS durch Spezialisten der Allianz Global Investors GmbH (AGI) wahrgenommen. Durch das dort vorhandene Know-how sind die komplexen Marktrisiken besser zu beherrschen. Die uneingeschränkte Risikoverantwortung verbleibt gleichwohl beim Vorstand. Durch die AGI erfolgt ein monatliches Reporting über das Mandatsportfolio. Anlageentscheidungen erfolgen in Abstimmung mit EXTREMUS. Das ALM wird in regelmäßigen Abständen durch die Interne Revision geprüft. Zinsrisiko Das Vermögen von EXTREMUS ist überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Um dem Zinsrisiko entgegenzusteuern, werden deshalb in 2023
Mit dieser Herangehensweise wird das Zinsänderungsrisiko so weit möglich gering gehalten. Spreadrisiko Das Spreadrisiko stellt die Sensitivität der Inhaberschuldverschreibungen, anderer Wertpapiere und sonstige Ausleihungen in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder in der Volatilität des Kreditspreads gegenüber der risikofreien Zinskurve dar. Es werden dieselben Kriterien wie beim Zinsrisiko beachtet. Das Spreadrisiko ist deshalb als minimal anzusehen. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne Risiken oder stark korrelierende Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- und Ausfallpotential haben. Die Risiken werden breit gestreut, um Konzentrationsrisiken zu vermeiden. Es bestehen in den Anlagerichtlinien restriktive interne Limite, die das Konzentrationsrisiko in geeignetem Maße einschränken. Risikomessung und -kontrolle Für das Zinsänderungs-, Spread- und Konzentrationsrisiko wird monatlich eine Szenarioanalyse durchgeführt. Diese wird entsprechend den Vorgaben des Standardmodells gemacht. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines unerwarteten Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bonität oder der Bewertung der Bonität von Wertpapieremittenten, Gegenparteien oder anderen Geschäftspartnern ergibt, gegenüber denen das Unternehmen Forderungen hat. Zur Reduktion des Kreditrisikos muss bei Kauf einer Anlage ein Mindestrating von BBB- nach externen Ratingagenturen (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch) vorliegen. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass EXTREMUS nicht über notwendige Barmittel verfügt bzw. nicht in der Lage ist, Anlagen und andere Vermögenswerte in Geld umzuwandeln, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Ein detaillierter Liquiditätsplan stellt sicher, dass die notwendige Liquidität stets verfügbar ist. Bei den Kapitalanlagen wird auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Anlagen geachtet. Dadurch ist die Fähigkeit gesichert, jederzeit unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und damit die Erfüllbarkeit der Verträge zu gewährleisten. Operationelles Risiko Operationelle Risiken sind die Gefahr von Verlusten als Folge von Unzulänglichkeiten oder das Versagen von Menschen und Systemen sowie aufgrund externer Ereignisse. Die operationellen Risiken spielen bei EXTREMUS keine große Rolle. Ein umfassendes Sicherungssystem und interne Kontrollen minimieren Risiken aus fehlerhaften Abläufen. Mit Hilfe des internen Kontrollsystems werden Risiken in den operativen Abläufen des Unternehmens identifiziert und durch entsprechende Gegenmaßnahmen minimiert. Außerdem ist ein umfangreiches IT-Sicherheitsmanagementsystem installiert, das sich an der Richtlinie ISO/IEC 27001/2500 orientiert. Ebenfalls existiert eine Notfallplanung. Wir gewährleisten darüber hinaus die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Compliance-Risiken Um die Einhaltung von Gesetzen einschließlich der Sicherstellung eines gesetzeskonformen Verhaltens innerhalb von EXTREMUS zu gewährleisten, ist ein Compliance-Management-System geschaffen worden. Der Compliance-Officer ist für die Identifikation und Analyse von Compliance-Risiken, die Entwicklung von risikobegrenzenden Maßnahmen und Durchführung von Kontrollverfahren verantwortlich. Seine Aufgaben umfassen auch die Information und Beratung des Gesamtvorstands. Innerhalb des Compliance-Systems gibt es einen "Allgemeinen Verhaltenskodex für Mitarbeiter", der sicherstellen soll, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und ein fairer und verlässlicher Umgang sowohl miteinander als auch mit den Kunden und Geschäftspartnern erfolgt. Andere Risiken Qualitative Risiken wie strategische, rechtliche und Reputations-Risiken spielen keine große Rolle. Dies ergibt sich aus dem stark regulierten und eingeschränkten Geschäftsmodell von EXTREMUS. Corona-Pandemie Die größten Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb der EXTREMUS in den Jahren 2021 und 2022. Der Prämienabrieb diesbezüglich war indes minimal, eine größere Anpassung war mit Blick auf die Arbeitsorganisation zu leisten. Heute spielt das Thema Corona-Pandemie keine wesentliche Rolle mehr. Ukraine-Krieg Der Krieg in der Ukraine hat gravierende gesamtwirtschaftliche Auswirkungen, die zu einer großen Unsicherheit über die globale Entwicklung geführt haben und weiterhin führen kann. Die signifikante Inflation im Zusammenhang mit den gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen haben die wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Wirtschaft beeinflusst. Aktuell ist die obige Entwicklung wieder rückläufig aber analoge Risiken bestehen fort. Wie gravierend die weiteren Folgen des Ukraine-Krieges sein werden, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Naher Osten Die Auseinandersetzungen im Nahen Osten seit dem Angriff der Hamas am 07.10.2023 ist ein weiterer geopolitischer Konflikt, der für EXTREMUS mit Risiken behaftet ist. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Konflikt in der Region ausbreitet und auch in Deutschland zu wirtschaftlichen oder politischen/terroristischen Auswirkungen führen kann. Zusammenfassung In Anbetracht der dargestellten Risikolage zeichnet sich gegenwärtig keine erkennbare Entwicklung ab, die gemäß unserer Einschätzung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage signifikant beeinträchtigen wird. Es ist auch in den nächsten Jahren nicht mit wesentlichen Änderungen im Risikoprofil zu rechnen. Der Gesamtsolvabilitätsbedarf von EXTREMUS wird von folgenden Risiken bestimmt:
Die Berechnung der Kapitalanforderung hinsichtlich Solvency II für diese Risiken beruht auf dem Standardmodell nach Solvency II. Die SCR-Bedeckungsquote liegt weit über den geforderten 100%. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Zum 31.12.2024 läuft die von der Bundesrepublik gewährte Garantie zur Absicherung von Terrorschäden größer 2,52 Mrd. EUR ab. Sollte die Staatsgarantie nicht mehr neu ausgestellt werden, ist die Existenz der EXTREMUS gefährdet. Nichtfinanzieller Bericht EXTREMUS ist ein kleines Spezialversicherungsunternehmen für die finanzielle Absicherung von Terrorschäden mit einer vergleichsweise geringen Anzahl von Mitarbeitern. Gleichwohl ist die volkswirtschaftliche Bedeutung von EXTREMUS enorm, da Terrorschäden ein sehr hohes Schadenausmaß annehmen können, wie die Anschläge auf das World Trade Center in den USA im Jahre 2001 belegen. Trotz unserer geringen Unternehmensgröße hat der verantwortliche und nachhaltige Umgang mit den uns anvertrauten Ressourcen einen sehr hohen Stellenwert. Diese Ressourcen zu schonen ist uns ein Anliegen bei unserer täglichen Arbeit. Seit unserem Umzug in unsere neuen Büroräume mit einem "Open-Space-Konzept" haben wir die Bürofläche halbiert. Dadurch reduzieren wir die Energiekosten für Heizung und Elektrizität und Rohstoffe für Büroausstattung. Auf Grund unseres neuen Arbeitskonzeptes aus Präsenz im Büro, gepaart mit mobilem Arbeiten, sind die Mitarbeiter aktuell maximal zwei Tage pro Woche im Büro. Damit reduzieren wir die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und senken die Umweltbelastung durch Emissionen. Durch die im Zuge des mobilen Arbeitens notwendige Digitalisierung der Geschäftsprozesse arbeitet EXTREMUS mittlerweile fast vollständig papierlos. Die Örtlichkeit für das Büro haben wir so gewählt, dass eine sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz besteht. Die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unterstützen wir mit arbeitgeberfinanzierten Jobtickets. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden die Möglichkeiten zur Kommunikation via Internet-Konferenzen ausgebaut. Diese Möglichkeiten stehen allen Mitarbeitern zur Verfügung und werden auch zukünftig präferiert. Damit können langfristig Dienstreisen deutlich reduziert werden. Mit Bezug auf Lieferketten und Vorprodukte hat EXTREMUS nur wenige Dienstleister. Diese sind allesamt in der Schweiz oder in Deutschland beheimatet. Es bestehen keine geschäftlichen Verbindungen in Länder mit besonderer Herausforderung im Umgang mit der Gewährung von Menschenrechten. Auch für die Kapitalanlage der EXTREMUS besteht ein Bekenntnis zum nachhaltigen Investieren. Auf Grund der Unternehmensgröße werden die Kapitalanlagen von der Allianz Global Investors (AGI) im Zuge der Ausgliederung gemanagt. Die AGI als Teil des Allianz Konzerns stellt hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Kapitalanlage. So existiert bei der AGI eine Ausschlussregelung für Kraftwerkskohle und kontroverse Waffen. Das bedeutet:
Bezüglich der Einhaltung der Gesetze finden regelmäßig für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Compliance-Schulungen statt. Ziel der Compliance-Schulungen ist die Vermeidung von Regelverstößen auf allen Rechtsgebieten. Neben dem Allgemeinen Verhaltenskodex, der grundlegende Prinzipien des Geschäftsverkehrs beschreibt (u.a. 4-Augen-Prinzip; Beachtung der Vollmachts- und Zeichnungsregeln; Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten), werden die im Rahmen der Geschäftstätigkeit maßgeblichen Rechtsgebiete geschult. Insbesondere werden Themen aus den Bereichen
an kurzen Fallbeispielen besprochen. Ziel ist es, ein Grundverständnis für das jeweilige Rechtsgebiet zu implementieren und die notwendige Sensibilität bei den Mitarbeitern zu wecken. Darüber hinaus gibt es speziell auf das Underwriting abgestimmt Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Ausblick Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung Gesamtwirtschaft Die in den letzten Jahren außergewöhnlich hohe Inflation ist auf einem hohen Niveau rückläufig. Es ist von einem weiteren Rückgang auszugehen, die Bundesbank wagt sich allerdings noch nicht von einer Entwarnung zu sprechen. Die hohen Zinsen führen zudem zu höheren Finanzierungskosten und dadurch zu weiter anhaltender Investitionszurückhaltung vor allem im privaten Bereich. Prognostiziert wird ein leichter Zuwachs der deutschen Wirtschaftsleistung für das Jahr 2024 von 0,4%. Es bleibt ebenso abzuwarten, welche Ziele die Notenbank in der Geldpolitik verfolgt. Weitere Leitzinsanhebungen zur Bekämpfung der Inflation scheinen derzeit unwahrscheinlich - bei Wiederaufflammen der Inflation sind sie aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Darüber hinaus, sind insbesondere geopolitische, aber auch soziale Spannungen im Blick zu halten. Versicherungswirtschaft Zum Jahresbeginn veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Einschätzungen der Versicherungswirtschaft für die Geschäftsentwicklung 2024. Für das Jahr 2024 erwartet die Versicherungswirtschaft einen Anstieg der Beitragseinahmen von 3,8%. Für die Lebensversicherung wird mit leicht sinkenden Beiträgen gerechnet. Zwar befördert die aktuelle Zinsentwicklung die Produktattraktivität, gleichzeitig sind die Konkurrenzprodukte in Form von kurzfristigen Festzinsanlagen derzeit im Vergleich noch attraktiver. In der Schaden- und Unfallversicherung wirken sich insbesondere nachgelagerte Anpassungen am Schadenaufwand aus. Unterm Strich wird ein Beitragsanstieg von rund 7,7% prognostiziert. Kapitalmarkt Die Entwicklung der Kapitalmärkte wird weiterhin vor allem von der hohen Unsicherheit über den Fortgang der Inflation und über weitere geldpolitische Reaktionen geprägt sein. Aufgrund der weiterhin zu beobachtenden sehr hohen Volatilität an den Märkten und der weltweiten politischen und sozialen Spannungen ist eine zuverlässige Prognose über die Entwicklung der Kapitalmärkte zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Prognosebericht Chancenbericht EXTREMUS Ein bedeutender Faktor von EXTREMUS ist die hohe Kapazität, die zur Absicherung von Terrorrisiken durch Versicherungsschutz zur Verfügung steht. Die Staatsgarantie ermöglicht es EXTREMUS, hochsummige und exponierte Risiken adäquat gegen Terrorschäden zu versichern und somit den Wirtschaftsstandort in diesem Bereich zu unterstützen. Die Gesamtkapazität von 8,5 Mrd. EUR versetzt EXTREMUS in die Lage, über fünf Mal im Jahr die maximale Jahreshöchstentschädigung pro Police von 1,5 Mrd. EUR auszuzahlen. Die Bedrohungslage wird aktuell durch den Angriffskrieg Russlands sowie der gewaltsamen Auseinandersetzung im Nahen Osten geprägt. Eine Terrorgefahr geht zusätzlich weiterhin von rechts- und linksextremen Gruppen aus. Bei Unternehmen mit niedrigen Versicherungssummen und geringer Exponierung, ist die unternehmensindividuelle Wahrnehmung Ziel eines terroristischen Anschlages zu werden, noch gering ausgeprägt. Entsprechend existiert weiterhin Potential für eine Nachfragerhöhung mit Blick auf die Absicherung der finanziellen Folgen eines Terroranschlages. Darüber hinaus wird sich die Inflation durch höhere Versicherungssummen weiter positiv auf die Beiträge niederschlagen. Mittel- und langfristig ist die Ausweitung der Produktpalette von EXTREMUS hinsichtlich anderer systemischer Gefahren, für die im Markt nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, denkbar. Risikobericht EXTREMUS ist sowohl mit Wachstums- als auch Ertragsrisiken konfrontiert. Auf der Wachstumsseite werden die Wachstumschancen durch die territoriale Begrenzung auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Da die exportorientierte deutsche Wirtschaft verstärkt Versicherungsschutz für Betriebsstätten auch im Ausland nachfragt, ist EXTREMUS immer häufiger nicht mehr in der Lage, dem Bedarf der Wirtschaft zu entsprechen. Da diese Deckungen zu Teilen von Wettbewerbern angeboten werden, verliert EXTREMUS mitunter Bestandsgeschäft. Ein weiteres Risiko für das Wachstum von EXTREMUS geht von der Produktqualität aus. Der Deckungsinhalt der Grunddeckung kann ohne Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nicht geändert werden. Insbesondere im Wettbewerb mit ausländischen Versicherern wird diese mangelnde Flexibilität bei der Produktentwicklung und fehlende Innovationskraft vermehrt zum Wettbewerbsnachteil. In Kombination mit den im Marktvergleich geringeren Provisionen verliert EXTREMUS vor allem bei nicht so stark exponierten Risiken zunehmend an Attraktivität für die Vermittler. Es besteht die Gefahr, dass bei EXTREMUS nur hoch exponierte Risiken wie z.B. Flughäfen, Bahnhöfe oder Hochhäuser in den Citylagen der Großstädte eingedeckt werden. Dadurch ergibt sich für EXTREMUS eine zum Teil negative Risikoauslese. Die durch den Ukrainekrieg mit ausgelöste hohe Inflation und die dadurch eingeleitete, signifikante Zinswende kann aufgrund der daraus resultierenden hohen Finanzierungskosten zu Unternehmensinsolvenzen führen. Dadurch oder in Folge der verschlechterten Geschäftslage, könnten Unternehmen auf die Absicherung des Terrorrisikos durch Versicherungsschutz verzichten, was bei Extremus zu geringeren Prämieneinnahmen führen könnte. Auch könnten geringere Umsätze einiger Kunden zu niedrigeren Versicherungssummen für die Betriebsunterbrechungsdeckung und in der Folge zu geringeren Prämieneinnahmen für EXTREMUS führen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die geopolitischen Auseinandersetzungen in Osteuropa und im Nahen Osten ausweiten und zu Terroranschlägen in westeuropäischen Ländern bzw. auch in Deutschland führen kann. Einerseits besteht entsprechend das Risiko einer erhöhten Schadeneintrittswahrscheinlichkeit und darüber hinaus auch die mögliche Verknappung des für EXTREMUS wichtigen Rückversicherungsangebots. Für die Kapitalanlage geht das größte Risiko weiterhin von einer Rückkehr hoher Inflationswerte sowie weiteren geldpolitischen Reaktionen und möglichen Insolvenzen aus. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir einen Anstieg der laufenden Zinseinnahmen durch die durchschnittlich höheren Coupons sowie eine Ausweitung der Duration. Eventuell weiter fallende Anleihekurse auf Grund weiterer Zinsschritte der Notenbanken werden dagegen inzwischen als unwahrscheinlich angesehen. Schadenfreiheit vorausgesetzt, wird das versicherungstechnische Rohergebnis weiter steigen. Das geplante Geschäftsergebnis von EXTREMUS wird indes, wie beschrieben, vom Kapitalanlageergebnis determiniert. Registergericht: Amtsgericht KölnRegisternummer: HRB 48032Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
*) Bei Davon-Vermerken Vorjahreszahlen in
Klammern.
**) Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht.
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet. Im Geschäftsjahr wurden Anzahlungen für ein Datenmanagementsystem i. H. v. 47.131,60 EUR geleistet. Das Datenmanagementsystem wurde im Januar 2024 fertiggestellt und eingeführt. Die Bewertung der Kapitalanlagen erfolgte im Geschäftsjahr in Abhängigkeit von der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen differenziert nach dem gemilderten bzw. strengen Niederstwertprinzip. Nach dem strengen Niederstwertprinzip, das auf die Fondsanteile und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens angewandt wurde, erfolgte der Ansatz zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag ergibt. Da die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz aus den Vorjahren teilweise weggefallen sind, fielen Zuschreibungen aus Werterhöhungen an. Wertpapiere mit langfristen Restlaufzeiten wurden unter Berücksichtigung notwendiger Liquiditätsreserven dem Anlagevermögen zugeordnet. Da die Gesellschaft beabsichtigt, diese Wertpapiere bis zur Tilgung im Bestand zu halten, erfolgen grundsätzlich keine Abschreibungen. Die in den Anschaffungskosten enthaltenen Rest-Agien bzw. Rest-Disagien werden laufzeitabhängig als Zinskorrektiv planmäßig vermindert bzw. erhöht. Im Bestand der Kapitalanlagen befindet sich zum Bilanzstichtag noch eine Namensschuldverschreibung. Sie wurde gemäß § 341c Abs. 1 HGB mit dem Nennbetrag bilanziert. Das Agio wurde aktivisch abgegrenzt und zeitanteilig auf die Laufzeit verteilt. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert bilanziert. Ein besonderes oder allgemeines Kreditrisiko, das durch Wertberichtigungen zu berücksichtigen gewesen wäre, bestand nicht. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei den Neuzugängen wurde eine Nutzungsdauer von 3 Jahren unterstellt. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden grundsätzlich im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, der Kassenbestand, die sonstigen Forderungen sowie die abgegrenzten Zinsen sind zu Nominalwerten bilanziert. Unter den sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten ist im Wesentlichen das Agio aus der Namensschuldverschreibung ausgewiesen. Im Übrigen enthält der Posten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Abgrenzung erfolgt zeitanteilig nach den vertraglich festgelegten Laufzeiten. Das gezeichnete Kapital und die Rücklagen sind zum Nennbetrag angesetzt. Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen und in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts waren zum Bilanzstichtag keine Rückstellungen zu bilden. Alle Schaden- und Regulierungsfälle waren zum Bilanzstichtag abgewickelt. Unter dem Posten Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen sind Rückstellungen für Terrorrisiken für das selbst abgeschlossene und für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft bilanziert. Die Berechnungen erfolgten nach § 30 Abs. 2a RechVersV. Der Höchstbetrag bis zu dem die Terrorrisikenrückstellung gebildet werden muss beträgt das fünfzehnfache der verdienten Beiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts und wird nicht erreicht. Auch für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft wird der Höchstbetrag der Rückstellung, der der Haftungshöchstsumme der für eigene Rechnung übernommenen Risiken entspricht, nicht erreicht. Für voraussichtlich erstattungspflichtige Beiträge wegen Fortfalls oder Verminderung des technischen Risikos wurde eine Stornorückstellung zu den Beitragsforderungen und bereits kassierten Beiträgen gebildet. Bei der Berechnung des Anteils für unbekannte Storni wurde die Stornoquote aus den im Geschäftsjahr wegen Storni erstatteten Beiträgen für Vorjahre abgeleitet. Die nichtversicherungstechnischen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate von 3,7% berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Erläuterungen zur Bilanz Entwicklung der Aktivposten A. und B. im Geschäftsjahr 2023
Aktivseite A. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände entfallen ausschließlich auf entgeltlich erworbene Datenverarbeitungsprogramme und Software-Lizenzen, sowie auf Anzahlungen. B. Kapitalanlagen Zeitwerte der Kapitalanlagen zum 31.12.2023
Bewertungsmethoden zur Ermittlung der Zeitwerte Die Zeitwerte der zum Anschaffungswert ausgewiesenen Kapitalanlagen wurden unter Verwendung von Börsenkurswerten am letzten Börsentag vor dem Abschlussstichtag bewertet. Bei den sonstigen Ausleihungen wurden die Zeitwerte mithilfe eines Discounted Cash-Flow Modells ermittelt, bei dem die periodischen Zinszahlungen und Tilgungen mit der Pfandbriefrendite-Kurve diskontiert wurden. Kapitalanlagen die über dem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden
Von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wurde kein Gebrauch gemacht, da beabsichtigt ist, diese Anlagen bis zu ihrer Fälligkeit zu halten. B. I. 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
B. I. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Der Bestand entfällt ausschließlich auf Inhaberschuldverschreibungen und setzt sich wie folgt zusammen:
B. I. 2. Sonstige Ausleihungen Die sonstigen Ausleihungen entfallen auf:
C. II. Sonstige Forderungen In den sonstigen Forderungen sind Ansprüche aus Steuererstattungen in Höhe von 593.454,92 EUR enthalten. E. II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Die sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten entfallen auf:
Passivseite A. Eigenkapital A. I. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.000 Stück auf den Namen lautende Aktien im Nennwert von je 50.000,00 EUR. Der Bestand ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31.12.2022. A. II. Kapitalrücklage
A. III. Gewinnrücklagen
A. IV. Bilanzgewinn Der im Bilanzgewinn von 1.519.095,03 EUR enthaltene Gewinnvortrag beläuft sich auf 505.609,20 EUR. Der übrige Anteil entfällt auf den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von 1.013.485,83 EUR. B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen Bruttorückstellungen 2023
Bruttorückstellungen 2022
C. Andere Rückstellungen C. II. Sonstige Rückstellungen
D. Andere Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel 2023
Verbindlichkeitenspiegel 2022
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben gem. § 51 Abs. 4 RechVersV
I. 3. Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb entfallen 4.817.842,88 EUR auf Abschluss- und 1.128.844,11 EUR auf Verwaltungsaufwendungen. I. 4. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung In den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen für eigene Rechnung sind die Haftungsvergütungen an die Bundesrepublik Deutschland enthalten. II. 4. Sonstige Aufwendungen Der wesentliche Anteil in den sonstigen Aufwendungen entfällt mit 267.245,69 EUR auf die Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes, die im Rahmen der Funktionsbereichsrechnung nicht anderen Bereichen zugeordnet werden können. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
Sonstige Angaben Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge
Die Gesellschaft schließt nur Verträge mit einer maximal zwölfmonatigen Laufzeit ab. Alle Verträge enden am 31.12. eines Jahres. Angaben gem. § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug:
Angaben gem. § 285 Nr. 9 HGB Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr betrugen 415.880,19 EUR. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr eine Vergütung von insgesamt 49.561,55 EUR. Darin enthalten sind Vergütungen für Tätigkeiten im Prüfungsausschuss von 3.002,74 EUR. Zusätzliche Auslagen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen. An Mitglieder des Beirats wurden im Geschäftsjahr weder Vergütungen gezahlt noch Auslagen erstattet. Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB Die Gremien der Gesellschaft setzten sich im Geschäftsjahr aus folgenden Mitgliedern zusammen: Aufsichtsrat Frank Schaar Vorsitzender Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Rückversicherung Aktiengesellschaft, Düsseldorf Bernd Zens stv. Vorsitzender seit 15.05.2023 Mitglied des Vorstands der DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG, Köln Dr. Dirk Vogler bis 15.05.2023 stv. Vorsitzender bis 15.05.2023 Mitglied des Vorstands der Allianz Global Corporate & Specialty SE, München Dr. Dennis Froneberg seit 06.12.2023 Hauptbevollmächtigter für Deutschland AIG Europe S.A. Direktion für Deutschland, Frankfurt Claudia Hasse Chief Executive Manager Deutschland der Münchener Rück AG, München Dr. Barbara Klimaszewski-Blettner Mitglied des Vorstands der HDI Global SE, Hannover Dr. Christoph Lamby Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG, Wiesbaden Alexander Nagler bis 23.10.2023 Hauptbevollmächtigter für Deutschland AIG Europe S.A. Direktion für Deutschland, Frankfurt Frank Reichelt bis 31.03.2023 Managing Director der Swiss Re Europe S.A., Niederlassung Deutschland, Unterföhring Thorsten Steinmann seit 15.05.2023 Managing Director der Swiss Re Europe S.A., Niederlassung Deutschland, Unterföhring Ulrich Stephan seit 15.05.2023 Mitglied des Vorstands der Allianz Versicherungs-AG, München Vorstand Jörg Stapf Vorstandsvorsitzender Achim Jansen-Tersteegen Beirat Sabine Krummenerl Vorsitzende seit 01.04.2023 stellv. Vorsitzende bis 31.03.2023 Mitglied des Vorstands des Provinzial Konzern, Düsseldorf Frank Reichelt bis 31.03.2023 Vorsitzender bis 31.03.2023 Managing Director der Swiss Re Europe S.A., Niederlassung Deutschland, Unterföhring Bernd Zens stellv. Vorsitzender seit 01.04.2023 Mitglied des Vorstands der DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG, Köln Thomas Bischof bis 07.07.2023 Vorsitzender des Vorstands der Gothaer Allgemeine Versicherung AG - Gothaer Versicherungen -, Köln Caren Büning seit 06.12.2023 Mitglied des Vorstands der Deutsche Rückversicherung Aktiengesellschaft, Düsseldorf Anja von Bodelschwingh Director Head P&C Claims NCEE Reinsurance, Swiss Re Europe S.A., Niederlassung Deutschland, München Claudia Hasse seit 15.05.2023 Chief Executive Manager Deutschland der Münchener Rück AG, München Dr. Barbara Klimaszewski-Blettner Mitglied des Vorstands der HDI Global SE, Hannover Anja Käfer-Rohrbach Stellv. Hauptgeschäftsführerin des GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin Dr. Christoph Lamby Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG, Wiesbaden Dr. Stephan Lowitzer Leiter Firmen MidCorp, Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, München Chris Rayner Technical Underwriting Manager DACH AIG Property Casualty, AIG Europe S.A. Direktion für Deutschland, Frankfurt Petra Riga-Müller Mitglied des Vorstands der Zurich Gruppe Deutschland, Frankfurt Daniel Wagner bis 15.05.2023 Senior Underwriter DACH, Munich Re Facultative & Corporate, München Prof. Dr. Wolfram Wrabetz ehem. Hauptbevollmächtigter und Vorsitzender der Vorstände der Helvetia Versicherungen in Deutschland, Frankfurt Angaben gem. § 285 Nr. 17 HGB Vom Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr ein Honorar von 37.819,12 EUR für die Durchführung der Abschlussprüfungen nach HGB und Solvency II berechnet. Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Angaben gem. § 285 Nr. 34 HGB Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses:Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.013.485,83 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, den 8. März 2024 Der Vorstand Stapf Jansen-Tersteegen Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EXTREMUS Versicherung-Aktiengesellschaft, Köln VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EXTREMUS Versicherungs-Aktiengesellschaft, Köln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EXTREMUS Versicherungs-Aktiengesellschaft, Köln für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir wurden in der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2023 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der EXTREMUS Versicherungs-Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr WP Ralf Engelshove.
Köln, den 15. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Barndt, Wirtschaftsprüfer Engelshove, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsWir haben im Berichtsjahr die Aufgaben und Pflichten, die wir nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zu erfüllen haben, ordnungsgemäß wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft ständig überwacht. Der Vorstand informierte uns schriftlich und mündlich laufend über die Entwicklung und Lage des Unternehmens. Im Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Im Vordergrund unserer Beratungen stand die Zukunftsstrategie von EXTREMUS, die Umsatz- und Ergebnisprognose, die Kapitalanlagepolitik und die Risikosituation. Weitere zentrale Themenschwerpunkte des Jahres 2023 waren die Sicherstellung der Kontinuität nach dem zum Jahresbeginn 2023 planmäßig durchgeführten Wechsel im Vorstandsvorsitz. Nach der signifikanten Entwicklung des Zinsumfelds in den Vorjahren, und der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Modifikationen bei der Bilanzierung der Kapitalanlagen, hat sich das Kapitalanlageergebnis des Jahres 2023 im Vergleich zum Vorjahr erheblich verbessert. Grund hierfür war u.a. die Entwicklung des Zinsumfeldes, verbunden mit einer materiellen Reduzierung der stillen Lasten. Bereits frühzeitig wurden Gespräche mit dem Bund über die Ausgestaltung und Neuausfertigung der Gewährleistung des Bundes geführt, die aktuell noch bis zum Ende des Jahres 2024 vorliegt. Ergänzend dazu informierte der Vorstand durch Quartalsberichte gemäß Art. 90 AktG über die Situation der Gesellschaft und die Zeichnung von Terrorrisiken in Deutschland. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber hinaus fortlaufend über wesentlichen Entwicklungen und Entscheidungen in Kenntnis gesetzt und stand mit dem Vorsitzenden des Vorstandes im ständigen Dialog. Im Schwerpunkt der Beratungen standen daneben die in § 107 Abs. 3 AktG definierten Aufgaben des Aufsichtsrates, nämlich die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement-Systems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Außerdem überzeugte sich der Aufsichtsrat von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zu Unterstützung seiner Tätigkeit bestellte der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 01.01.2022 einen Prüfungsausschuss. Dieser tagte seitdem regelmäßig im Vorlauf zu den jeweiligen Bilanzaufsichtsratssitzungen, zuletzt am 30.04.2024. In der Aufsichtsratssitzung vom 21.05.2024 wurde die Angemessenheit der Vorstandsbezüge diskutiert. Da gegenüber den Vorjahren keine wesentlichen Änderungen eingetreten waren, wurde die Angemessenheit bestätigt und die Grundsätze zu den Vergütungssystemen fortgeschrieben. Das Vergütungssystem erfüllt vollständig die rechtlichen Anforderungen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 30.04.2024 hat ein Vertreter des Abschlussprüfers die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung dargelegt und zu Fragen des Prüfungsausschusses Stellung genommen. Nach unserer eigenen Überprüfung haben wir diese Unterlagen sowie den Bericht des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung abschließend erörtert. Wir hatten keine Einwendungen zu erheben. Wir billigen den Jahresabschluss für das Jahr 2023, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Der Vorstand hat vorgeschlagen, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 1.519.095,03 Euro keine Dividende auszuschütten. Der Bilanzgewinn von 1.519.095,03 Euro sollte auf neue Rechnung vorgetragen werden. Diesem Vorschlag des Vorstandes schließt sich der Aufsichtsrat an.
Köln, 21.05.2024 Der Aufsichtsrat Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde vom Aufsichtsrat der Gesellschaft in der Sitzung am 21. Mai 2024 gebilligt und damit gemäß § 172 AktG festgestellt. ErgebnisverwendungsbeschlussOrdentliche Hauptversammlung der EXTREMUS Versicherungs-AG, Köln, am 21. Mai 2024 in Köln Punkt 2 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 1.519.095,03 Euro keine Dividende auszuschütten. Der Bilanzgewinn von 1.519.095,03 Euro sollte auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Vorsitzende fragte, ob hierzu das Wort gewünscht werde. Dies war nicht der Fall. Der Aktionärsvertreter stimmte dem Vorschlag im Namen sämtlicher Aktionäre zu |
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