Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Bergisch Gladbach
Selbe AdresseGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Klemens seit 30.7.2015 | Prokura |
Silke Krämer seit 29.12.2008 | Prokura |
Karsten Krämer seit 29.12.2008 | Prokura |
Herbert Krämer seit 13.11.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
hkm Beteiligungs GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
hkm Center-Management GmbHBergisch GladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 der hkm Center-Management GmbH in 51465 Bergisch Gladbach ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. §§ 264, 267 Abs. 1 HGB aufgestellt worden. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen (außer den geringwertigen Wirtschaftsgütern) erfolgte zu Anschaffungskosten (ggf. gekürzt um Investitionszuschüsse) unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den beweglichen Anlagegütern erfolgte die Abschreibung linear. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 150,-- Euro sind im Zugangsjahr aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG direkt in den Aufwand gebucht worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten größer 150,-- Euro bis 410,-- Euro sind aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben worden. Für solche mit Anschaffungskosten größer 150,-- Euro bis 1.000,-- Euro, die in 2009 angeschafft wurden, war entsprechend steuerlicher Vorschriften ein Sammelposten gebildet worden, der über 5 Wirtschaftsjahre mit jeweils einem Fünftel ergebnismindernd aufgelöst wird (Poolabschreibung). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nenn- bzw. Nominalwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Ein allgemeines Kreditrisiko ist bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht gegeben. Die Bewertung der Zahlungsmittel erfolgte zum Nominalwert (§ 253 Abs. 1 HGB). Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen erfassen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr (Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten) werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bilanzierung erfolgte vor Ergebnisverwendung. III. Angaben zur Bilanz Forderungen mit einer vereinbarten Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht. Bei der unter der Position sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesenen "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" handelt es sich um antizipative Forderungen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Wesentliche Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen oder vermerkt sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestehen nicht. 2. Abgrenzung latenter Steuern Die Berechnung und der Ausweis der latenten Steuern ist unterblieben (§ 274a Nr. 5 HGB). 3. Mitglieder der Unternehmensorgane Herr Herbert Krämer ist alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft. Ihm ist die Alleinvertretungsberechtigung eingeräumt und er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 4. Angaben über Unternehmensbeziehungen Die Forderungen gegen bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die hkm-Management AG mit Sitz in Bergisch Gladbach, die 100 % des Geschäftsanteils in Höhe von 25.000,-- Euro hält.
Bergisch Gladbach, den 08. April 2013 gez. Herbert Krämer, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.4.2013. |
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