Werner
Forster GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.778,00 |
28.903,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.778,00 |
28.903,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
147.755,82 |
148.668,67 |
| I.
Vorräte |
63.565,90 |
76.935,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
79.497,87 |
65.686,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.692,05 |
6.045,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.741,97 |
11.381,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
166.275,79 |
188.952,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.582,69 |
12.367,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
13.197,43 |
-24.083,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.215,53 |
-37.280,99 |
| B.
Rückstellungen |
6.600,00 |
8.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
135.093,10 |
168.485,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
166.275,79 |
188.952,74 |
Anhang
I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Werner Forster GmbH,
Essen, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz
(BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies insbesondere folgende Grundsätze und
Methoden:
Im Einzelnen waren dies insbesondere folgende
Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Soweit erforderlich wurde der
niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte unter
Beachtung des Niederstwertprinzips grundsätzlich zum
Nennwert.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 1 % der nicht
einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen aktivisch abgesetzt. Bei der Berechnung
wurden die enthaltenen Umsatzsteuern nicht erfasst.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Die Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen wurde nicht mehr als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
ist eine Forderung gegenüber Gesellschafter in
Höhe von Euro 26.631,89 (Vorjahr: Euro 26.734,68)
ausgewiesen.
Das Stammkapital beträgt DM 50.000,00, dieses
entspricht Euro 25.564,59.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt Euro
135.093,10 (Vorjahr: Euro 168.485,58).
III. Sonstige Pflichtangaben
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch übliche Eigentumsvorbehalte besichert.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
leitete die Geschäfte des Unternehmens der
Geschäftsführer
Frank Forster, Fliesenlegermeister, Essen
Essen, den 27. April 2011
gez. Frank Forster
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