Lensmann
Verwaltungs GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.414,06 |
28.151,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
816,46 |
656,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.597,60 |
27.495,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.414,06 |
28.151,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.614,06 |
26.351,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.351,62 |
1.086,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
262,44 |
264,82 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.800,00 |
1.800,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.414,06 |
28.151,62 |
Anhang
Anhang
zum Jahresabschluß per 31.12.2010
der Lensmann GmbH
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 ,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung
des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom
25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr.
6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und §
313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen
Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da
keine besonderen Umstände vorliegen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Es wurde das Fortführungswahlrecht für
Vermögensgegenständen, dessen Werte auf
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., §
253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2
HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch
genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen
wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB
(Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch
genommen.
Da es sich hier um eine kleine Gesellschaft i.S.
§ 267 HGB handelt, wenden wir hinsichtlich der
Abgrenzung latenter Steuern die Erleichterung nach §
274a Nr.5 HGB an. Sollte sich die Rechtslage hinsichtlich
des Widerspruchs zu § 249 (1) HGB ändern, werden
wir unaufgefordert evtl. anfallende latente Steuern
abgrenzen.
Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Forderungen
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber
der Kommanditgesellschaft in Höhe von
500,- € enthalten.
Verbindlichkeiten
Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
von mehr als 5 Jahren enthalten.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Frau Maria
Lensmann und Herrn Michael Lensmann. Die Gesellschaft ist
persönlich haftenden Gesellschafterin der Lensmann
GmbH Co KG.
Recklinghausen, den 22.12.2011
gez. Maria Lensmann gez. Michael Lensmann
Aufgliederung der Verbindlichkeiten
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| Verbindlichkeiten |
1.800,00 |
1.800,00 |
|