Sparkasse Jerichower LandLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Reinhard Volke seit 17.3.2020 | Vorstandsmitglied |
Norbert Dierkes seit 20.6.2002 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Jerichower LandBurgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2019Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang zum Jahresabschluss 2019der Sparkasse Jerichower LandDer Jahresabschluss der Sparkasse Jerichower Land wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. I. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kunden und Kreditinstitute einschließlich Schuldscheindarlehen haben wir mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Auf den latent gefährdeten Forderungsbestand wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, basierend auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. WertpapiereDie Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Sämtliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden erstmals die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Reuters bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei dem Spezialfonds (Mischfonds aus Aktien und Renten), der vollständig im Bestand der Sparkasse Jerichower Land gehalten wird, ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds, die der Liquiditätsreserve zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Dieser Rückgabeabschlag wurde bei der Bewertung nicht berücksichtigt, da keine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. BeteiligungenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen. Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wurden Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenEntgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens, wurde nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung entsprechend den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden im Erwerbsjahr in voller Höhe als Betriebsaufwendungen abgezogen. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten über 250,00 Euro bis 800,00 Euro sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Aufgrund der in Vorjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um 111 TEUR über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden. RückstellungenRückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teil wert verfahren unter Anwendung der individuellen Bewertungsmethoden ermittelt. Bei der Berechnung wurden künftige Gehalts- und Rententrends jeweils mit einer Steigerungsquote von 2,0 % berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 2,71 %, der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,97 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossener Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaitssteigerungen von 2,70 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,55 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,61 % abgezinst. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Jerichower Land Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2019 1,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2019 vom 01.01. - 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2020 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Zusatzversorgungskasse, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 8.060 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2019 318TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2019 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 4.384 TEUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte im Jahr 2019 nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 2,71 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2019 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2018 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2019 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die (dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen) der ZVK. Die Rückstellung für Beihilfen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung einer jährlichen Erhöhung von 2,0 % ermittelt. Diese Rückstellung wurde mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rechnungszinssatz (fortgeschrieben auf den 31.12.2019) von 1,97 % abgezinst, der sich bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen 2 und 39 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,63 % und 2,21 %. Von dem Wahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Spareinlagen wurden im Zinsergebnis erfasst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung sowie die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes der Zinseffekte oder einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit aller weiteren Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen. Fonds für allgemeine BankrisikenEs besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts. Verlustfreie Bewertung im ZinsbuchAlle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes (Bankbuch) wurden in eine Gesamtbetrachtung einbezogen, der die Methodik der barwertorientierten Betrachtungsweise zugrunde liegt. Nach dem Prinzip der verlustfreien Bewertung von Zinsrisiken im Jahresabschluss von Kreditinstituten ergibt sich die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nur insoweit, dass der Buchwert des Bankbuchs größer ist als der Barwert des Bankbuchs. Aus der Überprüfung zum Bilanzstichtag ergab sich kein Rückstellungsbedarf für Zinsänderungsrisiken, da der (Netto-)Buchwert aller zinstragenden Positionen durch den kongruent ermittelten (Netto-)Barwert unter Berücksichtigung der dem Zinsbuch zurechenbaren Risiko- und Verwaltungskosten überdeckt wurde. WährungsumrechnungAuf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zu den Ankaufskursen der Landesbank Baden-Württemberg am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. II. Erläuterungen zur JahresbilanzAktivseite:Posten 1: Barreserve
Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Posten 6: Aktien und andere nichtfestverzinsliche Wertpapiere
Der Marktwert des Spezialfonds per 31.12.2019 beträgt 40.823 TEUR und ist durch das angewandte strenge Niederstwertprinzip mit dem Buchwert identisch. Die Ertragsausschüttungen aus dem Spezialfonds belaufen sich für 2019 auf 651 TEUR. Die Investmentvermögen unterlagen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die über die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen bei Immobiliensondervermögen gemäß § 255 Abs. 3 KAGB und § 80c Abs. 3 und 4 InvG in der bis zum 21.07.2013 geltenden Fassung hinausgehen. Posten 7: BeteiligungenDie Sparkasse hält Anteile an folgenden Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 1 HGB von nicht untergeordneter Bedeutung.
Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeDie Steuererstattungsansprüche einschließlich Zinsen aus der steuerlichen Rechtsprechung zu ausländischen Aktien ("STEKO"- EuGH-Urteil RS C-377/07) betragen 2.165 TEUR. Posten 15: Aktive latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31.12.2019 Steuerlatenzen. Die passive Steuerlatenz wurde durch den Gesamtbetrag der aktiven Latenzen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungsbewertung. Die Ermittlung der Differenzen wurde bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,0 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) vorgenommen. Posten 16: Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungIn die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten in Höhe von 80.572,81 Euro einbezogen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus dem Wertguthaben in Höhe von 77.879,92 Euro verrechnet. Es ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.692,89 Euro. AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite:Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 7: RückstellungenDer bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 7.206 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 8.188 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v. 982 TEUR. Aus dem laufenden Jahresüberschuss sind unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB 24 TEUR ausschüttungsgesperrt. Der Jahresüberschuss kann somit nicht voll ausgeschüttet werden. Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten
Die einzelnen Mittelaufwendungen, die jeweils 10 % des Gesamtbetrages übersteigen sind wie folgt ausgestattet:
Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Passiva unter dem Strich:1. EventualverbindlichkeitenIm Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig noch greifen kann, ist nicht quantifizierbar. 2. Andere VerpflichtungenIn den unwiderruflichen Kreditzusagen ist für einen Kunden ein offener kurzfristiger Buchkredit in Höhe von 17,8 Mio. Euro enthalten. Sonstige finanzielle VerpflichtungDie Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absatz 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG und wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem anerkannt. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.106 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. RestlaufzeitengliederungDie gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 23.032 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 1: ZinserträgeIm Rahmen der Mindestreservehaltung hat die Sparkasse im abgelaufenen Geschäftsjahr negative Zinsen an die Europäische Zentralbank gezahlt. Die Negativzinsen in Höhe von 93.421,88 Euro wurden mit den Zinserträgen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, verrechnet. Für Guthaben bei der eigenen Landesbank hat die Sparkasse Jerichower Land negative Zinsen an die Norddeutsche Landesbank in Höhe von 15.408,56 Euro gezahlt, für Guthaben bei der Deka Bank in Höhe von 115.955,70 Euro.
Posten 2: ZinsaufwendungenBei einzelnen Geschäftsvorfällen kommt es aufgrund der Auswirkungen des vorherrschenden Niedrigzinsumfeldes dazu, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen eine Vergütung (positive Zinsen) erhält. Diese positiven Zinsen wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet. Posten 5: ProvisionserträgeDie wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (LBS, Deka und ÖSA). Posten 25: JahresüberschussDer Verwaltungsrat plant per Absichtserklärung nach § 27 Abs. 2 SpkG-LSA den Jahresüberschuss in vollem Umfang den Sicherheitsrücklagen zuzuführen. IV. Sonstige AngabenDie Auswirkung der Corona-Pandemie ab dem ersten Quartal 2020 betrachten wir als Ereignis mit wertbegründendem Charakter, das negative Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Vermögens- und Ertragslage im Jahr 2020 haben wird. Das Ausmaß dieser Entwicklung und deren negative Auswirkung für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen und kann insofern nicht quantifiziert werden. Mit Sicherheit lässt sich bereits jetzt festhalten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung umso stärker sind, je länger die Pandemie anhält. Den Organen der Sparkasse gehören an: Verwaltungsrat:
Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Vorstand:
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von 53 TEUR. Die Rückstellungen für Pensionen und die pensionsähnliche Verpflichtung für ein früheres Mitglied des Vorstandes und seine Hinterbliebenen betragen am 31.12.2019 2.795 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 931 TEUR gewährt. Kreditausreichungen an Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgten in Höhe von 1.013 TEUR. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
nachrichtlich Auszubildende 5 Im Geschäftsjahr 2019 wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Burg, den 13.05.2020 Sparkasse Jerichower Land Der Vorstand Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019der Sparkasse Jerichower LandDie Gliederung des Lageberichts wurde im Hinblick auf eine klarere, übersichtlichere und prägnantere Berichterstattung vereinzelt neu strukturiert und weicht insofern von der bisherigen Darstellung ab. I. Unternehmensgrundlagen1. GeschäftsmodellDie Sparkasse Jerichower Land ist eine rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts mit Sitz in Burg. Träger ist der Landkreis Jerichower Land, auf dessen Territorium das Geschäftsgebiet der Sparkasse gemäß Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt ist (Regionalprinzip). Verwaltungsrat und Vorstand bilden die Organe der Anstalt. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Gegenstand der Tätigkeit der Sparkasse sind Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. Damit unterliegt sie als Kreditinstitut der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Institutssichernde Einrichtung der Sparkasse im Sinne des § 23a Abs. 1 KWG ist der Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV). Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse im Berichtsjahr sind das Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Sparkassenverordnung für das Land Sachsen-Anhalt sowie die Satzung (Sa) der Sparkasse. Die Satzung der Sparkasse entspricht der Mustersatzung der Sparkassenaufsichtsbehörde. Die Sparkasse ist Mitglied des OSV. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist an den Vorgaben zum Öffentlichen Auftrag im Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ausgerichtet. Demnach ist es ihre Aufgabe, im Geschäftsgebiet die Grundversorgung mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu gewährleisten, den Wettbewerb im Kreditgewerbe im Interesse von Bevölkerung und Wirtschaft zu fördern sowie als dezentral organisiertes Kommunalunternehmen die marktwirtschaftliche Unternehmensstruktur im Kreditgewerbe zu sichern. Hauptzielgruppen sind dabei die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere der Mittelstand, und die Öffentliche Hand. Die Sparkasse führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen, d. h. bspw. mit auskömmlichen Margen zur Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, wie dem Vorhalten ausreichender Eigenmittel, unter Wahrung ihres Öffentlichen Auftrages durch. Neben bilanzwirksamen Geschäften (vor allem Kredite, Einlagen, Kontokorrentkonten) werden Vermittlungsgeschäfte betrieben, denen durch die anhaltende Niedrigzinsphase für die Geschäftspartner und die Sparkasse eine zunehmende Bedeutung zukommt. Dies betrifft insbesondere das Wertpapierkommissionsgeschäft sowie die Vermittlung von Fondsprodukten, Bausparverträgen, Versicherungen und Immobilien im Verbund mit anderen Unternehmen der Sparkassenfinanzgruppe. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen des Geschäftsmodells ergeben. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen1.1. Gesamtwirtschaftliche LageDie deutsche Volkswirtschaft wuchs gemessen am realen Bruttoinlandsprodukt 2019 um 0,6 Prozent. Das ist die schwächste Jahreswachstumsrate seit 2013. Die Entwicklung lag deutlich unter dem Zuwachspfad des Produktionspotenzials. Die Bautätigkeit boomte 2019 weiter; und auch viele Dienstleistungsbranchen und somit weite Teile der Binnenwirtschaft entwickelten sich gut. Der anhaltende Aufwärtstrend bei den Wohnimmobilien in Europa betraf auch Deutschland. Hier klafften Angebot und Nachfrage vor allem in den großen Verdichtungsräumen auseinander. Die Märkte für Büro-, Hotel- und Logistikimmobilien entwickelten sich weiterhin robust. Gegenläufige Rückgänge konzentrierten sich im Verarbeitenden Gewerbe, vor allem in den exportorientierten Industriezweigen. Die Zweiteilung der deutschen Konjunktur im Jahre 2019 zeigt sich ebenso in der Verwendungsgliederung des BIP. Die Exporte selbst legten zwar real um 0,9 Prozent zu. Das Wachstum der lmporte war mit 1,9 Prozent deutlich stärker. Innerhalb der Binnennachfrage trugen alle Komponenten der Endverwendung zum Wachstum bei. Der private Konsum war mit realen Zuwächsen von 1,6 Prozent stark aufwärtsgerichtet. Er wurde von einer guten Arbeitsmarktlage und steigenden Einkommen gestützt. Die Sparquote der privaten Haushalte blieb dabei mit 10,9 Prozent praktisch unverändert. Die Konsumausgaben des Staates wurden sogar noch stärker ausgeweitet als diejenigen der privaten Haushalte. Der Staatsverbrauch legte real um 2,5 Prozent zu. Wegen immer noch stark steigender Steuereinnahmen und der Entlastung durch die niedrigen Zinsen erzielte der Staat aber weiterhin Finanzierungsüberschüsse, wenngleich gegenüber 2018 in rückläufigem Umfang. 2019 betrug der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben für den Gesamtstaat (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) 49,8 Mrd. EUR oder 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Im Rahmen der Investitionstätigkeit legten vor allem die Bauinvestitionen noch einmal um real 3,8 Prozent stark zu. Die Ausrüstungsinvestitionen erhöhten sich 2019 deutlich langsamer um 0,4 Prozent. Die Zuwächse stammen dort vor allem aus dem noch dynamischen ersten Halbjahr. Der deutsche Arbeitsmarkt zeigte ebenso eine differenzierte Entwicklung. Es gab eine Häufung von größeren Entlassungsankündigungen, die überkompensiert wurden vom andauernden Beschäftigungsaufbau im Dienstleistungssektor. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erreichte mit fast 45,3 Mio. im Jahresdurchschnitt 2019 einen neuen Rekordwert. Der Abbau der Arbeitslosigkeit setzte sich 2019 ebenfalls fort. In der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit lag die jahresdurchschnittliche Quote der registrierten Arbeitslosen an allen zivilen Beschäftigten bei 5,0 Prozent. Auch in Sachsen-Anhalt reduzierte sich die Quote von 7,7 Prozent im Vorjahr auf 7,1 Prozent im Berichtsjahr. Der positive Landestrend zeigte sich auch im Landkreis Jerichower Land. Hier sank die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Berichtsjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 6,9 %. Nach der Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt wird sich die Einwohnerzahl im Jerichower Land von 89 Tsd. auf 78 Tsd. Einwohner bis zum Jahr 2030 weiter vermindern. Gleichzeitig wird sich in diesem Zeitraum das Durchschnittsalter der Bevölkerung im Landkreis spürbar erhöhen. Als Öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit regionaler Marktausrichtung und im Kreditgeschäft bestehender Marktbeschränkung nach dem SpkG LSA(Regionalprinzip) wird sich die Sparkasse damit unverändert mit einem durch den Bevölkerungsrückgang schrumpfenden Markt auseinandersetzen. Der Preisauftrieb blieb 2019 ähnlich wie schon in den vorangegangenen Jahren moderat. In Deutschland stiegen die Verbraucherpreise sowohl in der nationalen Abgrenzung als auch in der Definition der Harmonisierten Verbraucherpreise (HVPI) um 1,4 Prozent. Aufgrund dieser Preistrends zusammen mit der Abschwächung der Konjunktur und auch angesichts von Zinssenkungen in anderen Währungsräumen (USA) sah sich die EZB veranlasst, ihre Geldpolitik im September 2019 erneut zu lockern. Zuvor hatte sie seit Jahresbeginn 2019 ihr Anleihe-Ankaufprogramm zeitweise auf "Halten" gestellt. Seit November 2019 kaufen die Notenbanken des Eurosystems netto wieder neue Anleihen mit einem monatlichen Aufwuchs von 20 Mrd. EUR an. Außerdem hat die EZB mit ihrer Lockerungsentscheidung vom September 2019 den negativ verzinslichen Satz für die Einlagefazilität von -0,4 Prozent auf nunmehr -0,5 Prozent weiter abgesenkt. Die tatsächliche Zinsentwicklung wich leicht von der für die Planung der Sparkasse im Herbst 2018 erarbeiteten und verwendeten Zinsprognose ab. Diese erwartete entsprechend der allgemeinen Marktentwicklung ein leicht steigendes Zinsniveau bei einer steiler werdenden Zinsstruktur. Tatsächlich verlief die Entwicklung wegen der fortwährenden EZB-Politik nahezu konstant bei einer minimal nach oben verschobenen Zinskurve. 1.2. Branchenbezogene RahmenbedingungenFür die deutsche Kreditwirtschaft waren auch im Jahr 2019 unverändert drei Kernprobleme zu bewältigen: zunehmende Regulierungsanforderungen, im historischen Vergleich weiterhin niedrige und negative Marktzinsen, die auf der Passivseite gegenüber Verbrauchern i. d. R. nicht weitergegeben werden, und zunehmender Wettbewerbsdruck. Die Kreditwirtschaft und insbesondere eher kleinere Institute standen und stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Einerseits führen verschärfte aufsichtliche Anforderungen zu steigenden Verwaltungskosten, andererseits sind ihre auf die Versorgung vor Ort ausgerichteten Geschäftsmodelle mit klassischem Einlagen- und Kreditgeschäft wegen der nicht von der Sparkasse beeinflussbaren, anhaltenden Negativzinsphase in besonderem Maße betroffen. Mit den gefallenen Marktzinsen sind die erzielbaren und zur Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen notwendigen Margen in diesem Teil des Bankgeschäfts spürbar gesunken. Die relativ flachen Zinsstrukturkurven schränken zudem die Möglichkeit zur Fristentransformation ein. Gleichzeitig nahm der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche, aber vermehrt auch durch Geschäftsaktivitäten von Non- und Nearbanks weiter zu. 2. Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung2.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenIm Berichtsjahr 2019 erhöhte sich die Bilanzsumme der Sparkasse um 8,3 Mio. EUR bzw. 0,9 Prozent auf 904,9 Mio. EUR. Auf der Passivseite der Bilanz nahmen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 28,9 Mio. EUR auf 786,0 Mio. EUR zu. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nahmen um 10,0 Mio. EUR ab und erreichten einen Jahresendwert von 29,8 Mio. EUR. Größere Veränderungen auf der Aktivseite ergaben sich bei der Barreserve, deren Bestand sich auf 82,2 Mio. EUR nahezu verdoppelte. Auch die Anleihen und Schuldverschreibungen stiegen um 14,2 Mio. EUR und erreichten einen Wert von 161,1 Mio. EUR. Abgenommen haben die Forderungen an Kreditinstitute, die nun einen Wert von 171,5 Mio. EUR nach 206,6 Mio. EUR im Vorjahr erreichten. Das Geschäftsvolumen der Sparkasse belief sich im Berichtsjahr auf 922,1 Mio. EUR (i. Vj. 910,6 Mio. EUR). 2.2. KreditgeschäftDie Position Forderungen gegenüber Kunden nahm im Berichtsjahr bei günstigerem Konjunkturverlauf und den bei weiterhin niedrigen Einlagenzinsen entsprechend geringeren Neuausreichungen bzw. höheren Tilgungen, unterplanmäßigen Wertberichtigungsmaßnahmen und den mit den Forderungen verrechneten erhöhten Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB um 2,0 Mio. EUR auf 409,1 Mio. EUR (i. Vj. 411,2 Mio. EUR) leicht ab. In der Planung für das Jahr 2019 wurde von deutlich spürbar steigenden Beständen vor allem durch Zuwächse im S-Privatkredit- und im Wohnungsbaukreditgeschäft ausgegangen. Die im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2018 avisierte Neuordnung des Vertriebes in den beiden Regionalmärkten zur Erreichung der Steigerungen mit Verlagerung des Standardkreditgeschäfts wie Baufinanzierungen in die Geschäftsstellen wurde im Geschäftsjahr 2019 allerdings so noch nicht umgesetzt. 2.3. Eigener WertpapierbestandDer Bestand von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren belief sich auf 161,1 Mio. EUR (i. Vj. 146,9 Mio. EUR). Auf nicht festverzinsliche Wertpapiere, hierbei handelt es sich um einen Spezialfonds und einzelne Publikumsfonds, entfielen 65,5 Mio. EUR (i. Vj. 63,8 Mio. EUR). In der Planung war von einem geringeren Bestand ausgegangen worden. Die Entwicklung korrespondiert mit der Abweichung in der Bilanzposition Forderungen an Kunden. Die Eigenanlagen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus ungedeckten Bankschuldverschreibungen, Anleihen inländischer Öffentlicher Emittenten, Öffentlichen Pfandbriefen sowie Unternehmensanleihen. Die Anlagerichtlinien für das Fondsmanagement des Spezialfonds ermöglichten diesem im Rahmen von Limiten, Anteile in höher verzinsliche Anleihen anzulegen. 2.4. BeteiligungenBei den Beteiligungen der Sparkasse handelt es sich ausschließlich um strategische Beteiligungen innerhalb des Sparkassenverbundes. Der Buchwert der Beteiligungen erhöhte sich im Berichtsjahr auf 4,4 Mio. EUR (i. Vj. 2,2 Mio. EUR). Die Erhöhung ist durch die Kapitalmaßnahme der Norddeutschen Landesbank begründet. Neue Beteiligungen wurden nicht eingegangen. 2.5. EinlagengeschäftDas Einlagengeschäft der Sparkasse war im Jahr 2019 entsprechend der unter den Rahmenbedingungen dargestellten Sparquote durch weiter steigende Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gekennzeichnet. Sie nahmen um 28,9 Mio. EUR auf einen Jahresendbestand von 786,0 Mio. EUR zu, wobei der Anstieg der Zinssituation folgend vor allem von der Erhöhung der Sichteinlagen getragen wurde (400,0 Mio. EUR, i. Vj. 361,0 Mio. EUR). Geplant war eine Verminderung der Bestände durch Forcierung außerplanmäßiger Geschäfte und einer entsprechenden Konditionspolitik. 2.6. InterbankengeschäftDie Forderungen an Kreditinstitute verminderten sich auf 171,5 Mio. EUR (i. Vj 206,6 Mio. EUR) und setzten sich überwiegend aus Schuldscheindarlehen zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nahmen um 10,0 Mio. EUR auf 29,8 Mio. EUR ab und waren unverändert von den Weiterleitungsmitteln dominiert. 2.7. DienstleistungsgeschäftNeben dem bilanziell wirksamen Geschäft im Giro- und Zahlungsverkehr wurden Spar- und Finanzierungsprodukte, Versicherungen sowie weiteren Finanzdienstleistungen in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern aus der S-Finanzgruppe vermittelt. Die Erträge aus dem Verbundgeschäft lagen moderat unterhalb des Vorjahresniveaus und der Erwartungen. Bei weiterhin historisch niedrigen Zinsen wurden von den Kunden stattdessen überwiegend bilanzwirksame Anlageformen gewählt. 2.8. Ergebnis der normalen GeschäftstätigkeitDas Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr auf 1,3 Mio. EUR (i. Vj. 1,0 Mio. EUR). 2.9. Personelle RessourcenDie Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 2019 wurde - als Reaktion auf die sich weiter verschärfende Zinssituation und steigende Kosten beim Anspruch der Beibehaltung des Filialnetzes - um 20 bzw. 10,7 % auf 169 reduziert. Der Personaleinsatz lag mit 117 (i. Vj. 133) MAK je Mrd. Kundengeschäftsvolumen weiterhin oberhalb des Verbandsdurchschnitts von 102 (i. Vj. 87) MAK/KGV III. Davon waren 88 Vollzeitkräfte (i. Vj. 99), 77 Teilzeitkräfte (i. Vj. 85) und fünf Auszubildende (i. Vj. fünf). Am Jahresende 2019 hatte die Sparkasse 156 Beschäftigte einschließlich der Auszubildenden (i. Vj. 187; alle Zahlen jeweils ohne Vorstand und ohne Beschäftigte in Elternzeit). Der Personalabbau wurde einerseits durch Maßnahmen für die Beschäftigten wie weitreichende Freistellungen unterstützt. Auch können Beschäftigte unterschiedliche Modelle wie variable Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit nutzen. Andererseits wurden zur Bewältigung der Aufgaben die im Jahr 2018 begonnenen vielfältigen Veränderungen zur Prozessoptimierung, Standardisierung, Aufgabenbündelung, Digitalisierung und Automation konsequent fortgesetzt. Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Sparkassengeschäfte, technischer Neuerungen sowie gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Neuregelungen bildete auch im vergangenen Jahr die gezielte Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter einen Schwerpunkt der Personalarbeit. Für Aus- und Weiterbildung wurden im Berichtsjahr 166 TEUR (i. Vj. 137,0 TEUR) aufgewendet. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage3.1. VermögenslageDie Vermögenslage der Sparkasse ist geordnet. Den gemäß unserer Einschätzung erkennbaren Risiken im Kreditportfolio ist mit ausreichender Risikovorsorge Rechnung getragen worden. Für die Bewertung des gesamten Wertpapierbestandes wurde das strenge Niederstwertprinzip angewendet. Die weiteren Vermögensgegenstände wurden ebenfalls vorsichtig bewertet. Der Bestand an Sachanlagen verminderte sich durch planmäßige Abschreibungen, welche die Neuzugänge in Form von Ersatzinvestitionen, insbesondere in die Betriebs- und Geschäftsausstattung für Kassensysteme, überstiegen. Unter Maßgabe einer beabsichtigten Zuführung des Jahresüberschusses des Jahres 2019 zur Sicherheitsrücklage erhöht sich diese auf 32,4 Mio. EUR. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken mit Kernkapitalcharakter nach Basel III erhöhte sich um 0,3 Mio. EUR auf 40,8 Mio. EUR. Die angerechneten Eigenmittel gemäß Artikel 92 (2) Punkt (c) der CRR bezogen auf den Gesamtrisikobetrag per Meldestichtag 31. Dezember 2019 überschritten mit 21,1 % die Mindestkapitalanforderung von 13,75 %. Die Basis für eine zukünftige Geschäftsausweitung ist somit unverändert gegeben. Zusätzlich zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bestehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB, die nicht den anrechenbaren Eigenmitteln zugerechnet wurden und damit als freie Reserven zur Verfügung stehen. Gemäß IDW RS BFA 3 hat die Sparkasse analysiert, ob ein Verpflichtungsüberschuss aus der Bewertung sämtlicher bilanzieller Positionen des Zinsbuches besteht. Im Ergebnis war die Bildung einer Drohverlustrückstellung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 nicht notwendig. Die übrigen Passiva der Sparkasse wurden im Wesentlichen durch die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und gegenüber Kreditinstituten geprägt. Größten Anteil an den Kundeneinlagen hatten die Spareinlagen mit 382,4 (i. Vj. 388,7) Mio. EUR. Innerhalb der Spareinlagen stellten diejenigen mit Geldmarktorientierung und ohne Zinsbindungsfrist mit 382,3 (i. Vj. 387,7) Mio. EUR den weitaus größten Einzelposten dar. Den zweitgrößten Anteil an den Kundeneinlagen wiesen mit 400,0 (i. Vj. 361,0) Mio. EUR die täglich fälligen Verbindlichkeiten aus. Den Termineinlagen kam mit einem Bestand von 3,6 (i. Vj. 7,5) Mio. EUR nur eine geringe Bedeutung innerhalb der Kundeneinlagen zu. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erreichten einen Bestand von 0,2 (i. Vj. 0,1) Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist beliefen sich auf einen Bestand von 29,6 (i. Vj. 39,7) Mio. EUR. 3.2. FinanzlageZiel des Finanzmanagements der Sparkasse ist die Gewährleistung der ständigen Zahlungsfähigkeit auf Basis einer ausgewogenen Liquiditätsplanung bei Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie die Bereitstellung der notwendigen Finanzierungsmittel für die Refinanzierung der vorgesehenen Kreditvergaben bei Sicherstellung einer ausreichenden Risikotragfähigkeit und Eigenkapitalausstattung. Die Finanzlage der Sparkasse ist geordnet und erfolgte nach den gesetzlichen Vorschriften. Sämtliche aufsichtsrechtlichen Kennziffern wurden eingehalten. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR), mit der sichergestellt werden soll, dass die Kreditinstitute ihren Zahlungsverpflichtungen in einer aufsichtsrechtlich definierten Stressphase über einen Zeitraum von 30 Tagen nachkommen können und die mindestens 1,0 bzw. 100 % betragen muss, hat die Sparkasse deutlich überschritten. Die LCR betrug zum Jahresende 2019 432 %. Nach der Strategie der Sparkasse soll ein Wert von 175 % nicht unterschritten werden. Neben den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Liquidität führt die Sparkasse eigene Berechnungen zur Gewährleistung einer jederzeit ausreichenden Liquidität durch. Auch diese Berechnungen bestätigen die entspannte Liquiditätssituation mit hohen Liquiditätsreichweiten sowohl im Plan- als auch im Risikoszenario. Die Hauptrefinanzierung der Sparkasse erfolgt fast vollständig über die Kundeneinlagen. Zur Erfüllung der Mindestreserveverpflichtungen gegenüber der Europäischen Zentralbank wurden entsprechende Guthaben unterhalten. 3.3. ErtragslageAls Durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) war eine Steigerung auf 882,5 Mio. EUR geplant. Sie erreichte am Jahresende des Berichtsjahres 896,4 Mio. EUR. Das Zuwachsplus resultiert vorwiegend aus den Kundeneinlagen und hier entsprechend der Zinssituation aus den täglich fälligen Sichteinlagen. Zum betriebswirtschaftlich gegliederten Ergebnis im Jahr 2019 - auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe - im Einzelnen:
Im Einzelnen ergaben sich folgende wesentliche Entwicklungen: Der Zinsüberschuss ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle. Er reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR. Für die Sparkasse ergab sich damit im Verhältnis zur DBS ein Zinsüberschuss von 1,53 % (Zinsspanne). Diese Entwicklung folgt der veränderten Zinsentwicklung, d. h. der sich weiter verschärfenden Niedrig- und Negativzinsphase (Folge: deutlich verminderte Zinserträge, nicht im gleichen Maße geringere Zinsaufwendungen) und der veränderten Bestandsentwicklung auf der Aktivseite und liegt somit unter dem prognostizierten Planwert von 1,68 % der DBS und unter dem Vorjahreswert von 1,74 % der DBS. Der Provisionsüberschuss stieg im Berichtsjahr um 0,4 Mio. EUR auf 7,5 Mio. EUR, nachdem auch im Vorjahr bereits ein Anstieg um 0,4 Mio. EUR zu verzeichnen war. Damit ergab sich mit einer Quote von 0,83 % sowohl absolut (Planwert 7,3 Mio. EUR) als auch relativ zur DBS (Planwert 0,82 %) ein Eintritt der prognostizierten Entwicklung. Der Wert konnte aber die rückläufigen Zinserträge nicht kompensieren. Die ordentlichen Aufwendungen verminderten sich im Vorjahresvergleich um 1,3 Mio. EUR. Der hierin enthaltene Personalaufwand sank auf 10,1 Mio. EUR und betrug 1,13 % der DBS (i. Vj. 1,33 % der DBS). Damit wurde der Planwert von 10,5 Mio. EUR (1,20 % der DBS) unterschritten. Der Sachaufwand stieg im Berichtsjahr um 0,4 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR. Relativ zur DBS ergab sich eine Sachkostenquote von 0,65 % der DBS (i. Vj. 0,61 % der DBS). Sie lag über dem Planwert von 0,64 % der DBS. Die Unterschreitung des Personalaufwandes und die Erhöhung des Sachaufwandes sind das Resultat verschiedener Effekte im Rahmen eines Projekts zur Neuordnung der Geschäftsorganisation der Sparkasse, wie zum Beispiel der Verzicht auf zusätzliche Bonifikationen von Vorstand und Mitarbeitern, Einsparungen bei geplanten Personalkosten, Arbeitszeitreduzierungen von Mitarbeitern (bei Aufrechterhaltung der 15 unterhaltenen Standorte und Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen), eine Vertriebsunterstützungsinitiative und eine externe Begutachtung des Risikomanagements. Durch die Kosteneinsparungen und den Anstieg im Provisionsergebnis wurde erreicht, dass das Betriebsergebnis vor Bewertung per 31. Dezember 2019 trotz des verstärkt verminderten Zinsüberschusses mit 5,4 Mio. EUR in etwa in Höhe des Vorjahreswerts und um 0,8 Mio. EUR unterhalb des Planwertes lag. Bezogen auf die DBS beträgt die Quote wie im Vorjahr 0,61 %. Die Cost Income Ratio lag bei 74,6 % (i. Vj. 76,3 %, Planwert: 73,0 %). Das Bewertungsergebnis entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr und zur Planung insgesamt deutlich positiver. Das Bewertungsergebnis aus dem Kundenkreditgeschäft war insgesamt ausgeglichen und damit erfreulich unterhalb des Vorjahreswerts und dem Erwartungswert von jeweils -0,5 Mio. EUR. Ursächlich dafür sind die kontinuierlich verbesserten Risikostrukturen sowie eine konservative Herleitung des Planansatzes. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft hat sich gegenüber dem Wert des Vorjahres deutlich auf +0,1 Mio. EUR (i. Vj. -1,7 Mio. EUR) verbessert. Erwartet war ein negativer Erwartungswert i. H. v. -0,06 % der DBS bzw. -0,6 Mio. EUR. Die im Vorjahr zu verzeichnenden erheblichen sonstigen Bewertungsaufwendungen für die mittelbare Beteiligung an der Norddeutschen Landesbank (eigene Landesbank/Girozentrale) waren im Jahr 2019 nicht zu verzeichnen. Dies ist auch den im Berichtsjahr vollzogenen Kapitalmaßnahmen zu Gunsten der NORD/LB geschuldet. Zur allgemeinen Risikoabschirmung hat die Sparkasse in den Vorjahren Reserven nach § 340f HGB und nach § 340g HGB gebildet. Das erzielte Ergebnis ermöglichte eine Stärkung der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB i. H. v. 3,8 Mio. EUR und des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB i. H. v. 0,3 Mio. EUR. Die Sparkasse konnte im Geschäftsjahr 2019 somit die im Vorjahr wegen der Bewertung der mittelbaren Beteiligung an der NORD/LB aufgelösten Vorsorgereserven nach § 340f HGB wieder auffüllen, zudem den Fonds zur Abschirmung allgemeiner Risiken des Bankgeschäftes nach § 340g HGB leicht stärken und zugleich ein positives Jahresergebnis erreichen. Nach Abzug der Ertragssteuern in Höhe von 1,3 Mio. EUR (i. Vj. 0,8 Mio. EUR) und des Neutralen Ergebnisses von -0,1 Mio. EUR (i. Vj. -1,8 Mio. EUR) soll der Jahresüberschuss von 0,1 Mio. EUR (analog des Vorjahres) unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung des Verwaltungsrates der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. 3.4. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDie durch den Zuwachs der Kundeneinlagen getragene leichte Erhöhung des Geschäftsvolumens der Sparkasse spiegelt das Vertrauen der Kunden wider und ist Ausdruck der wirtschaftlich guten Verfassung im Geschäftsgebiet. Die geschäftliche Entwicklung im Kundenkredit- sowie im Vermittlungsgeschäft für Verbundpartner kann ebenso wie das erreichte Ergebnis vor Bewertung nicht befriedigen. Die leicht gestärkte Vermögens- und die auskömmliche Finanzlage sind zufriedenstellend. III. Prognosebericht sowie Chancen- und Risikobericht1. PrognoseberichtDie Sparkasse stützt ihre Prognosen zur Konjunktur sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung auf die Einschätzungen der Volkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe sowie der IHK Magdeburg (wodurch wiederum Researchergebnisse und Schätzungen wichtiger Wirtschaftsforschungsinstitute einfließen). Ursprünglich war daher davon ausgegangen worden, dass sich im Laufe des Jahres 2020 eine Wiederbelebung der Auftriebskräfte in der Weltwirtschaft und auch in Deutschland einstellen und sich diese positiv auswirken wird. Dabei war als Voraussetzung genannt, dass es zu keiner neuerlichen Verschärfung in den Handelskonflikten kommt, sondern zumindest eine graduelle De-Eskalation eintritt. Der Anfang 2020 abgeschlossene "Phase Eins''-Handelsvertrag zwischen den USA und der Volksrepublik China weckte in dieser Richtung Hoffnung, obwohl hier nur erste allgemeine Vereinbarungen getroffen wurden und ein Teil der zuvor aufgebauten Zölle zunächst verbleibt. Auch darüber hinaus herrschte Anfang des Jahres 2020 kein Mangel an großen geostrategischen Konflikten und Risikolagen. Im Ausblick per Dezember 2019 ging die Sparkasse bereits davon aus, dass die konjunkturelle Entwicklung in 2020 eher gedämpft stattfinden und sich somit die Konjunkturdynamik verlangsamen wird. Für den Bereich der IHK Magdeburg waren die Stimmungswerte im 4. Quartal in Folge rückläufig. Die Annahmen blieben hinsichtlich der konjunkturellen Erwartungen insgesamt verhalten und die Exporterwartungen sanken. Insgesamt rechnete die Sparkasse bereits nur mit einem leichten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts, wenngleich die Erwartung bestand und besteht, dass sich die regionale Wirtschaft aufgrund des niedrigeren Exportanteils eher leicht unterhalb des bundesweiten Konjunkturabschwungs entwickelt. Diese Prognosen wurden zwischenzeitlich von der Realität angesichts der Corona-Ausbreitung eingeholt. Das Sondergutachten 2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verweist darauf, dass die Ausbreitung des Corona-Virus - und die infolge dessen von den Landesregierungen in unterschiedlichem Ausmaß verfügten Ausgangsbeschränkungen, Betätigungs- und Geschäftsverbote - die beginnende konjunkturelle Erholung abrupt gestoppt haben. Hinzu treten Produktionsstopps, die von Vertretern der Automobilindustrie veranlasst wurden und die sich wegen des bezogen auf die Automobilindustrie insgesamt 75 %igen Wertschöpfungsanteils der mittelständischen Zulieferer mit weit verzweigten Auswirkungen noch längere Zeit auf das Konsumvertrauen und den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken werden. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird nach Einschätzung des Sachverständigenrats im Jahr 2020 deutlich zurückgehen. Noch ist nicht abschätzbar, wie und in welchem Maße die Hilfsprogramme des Bundes (u. a. KfW-Kredite, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld) und des Landes (u. a. Finanzierungshilfen der Bürgschaftsbank) dem Mittelstand und der Bevölkerung nutzen. Kurzfristig werden diese Maßnahmen die krisenbedingten Auswirkungen an Einnahmeausfällen helfen abzumildern. Ebenso ist noch nicht klar, inwieweit die massive Ausweitung der Bereitstellung von KfW-Kreditmitteln anstelle von Garantien für Hausbankdarlehen eine weitere Ertragserosion bei den Primärkreditinstituten befördern wird. Die massiven Einschränkungen des Wirtschafts- und Privatlebens stellen nach Einschätzung der Sparkasse zugleich einen wesentlichen Katalysator für die Digitalisierung der Geschäftsabwicklung, des Arbeitslebens aber- mit negativem Ausgang insbesondere für den ländlichen Raum - auch des Handels dar. Im Basisszenario für das Jahr 2020 geht der Sachverständigenrat von einer Rezession des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 2,8 % aus. Im kommenden Jahr könnten Aufholeffekte sowie ein hoher statistischer Überhang das Bild hin zu einem Wachstum auf 3,7 % drehen. Sollten die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus über den Sommer 2020 hinaus andauern, könnte dies, so die Wirtschaftsweisen, eine wirtschaftliche Erholung in das Jahr 2021 verzögern. Die Sparkasse erwartet insgesamt eine konstante Zinsentwicklung und plant in ihrer Mittelfristigen Unternehmensplanung mit steigenden Kundenkreditgeschäften. Im gewerblichen Kundenkreditgeschäft soll auslaufendes Geschäft unter Beachtung von Risikoaspekten durch Neuzusagen mindestens kompensiert werden. Zuwächse werden angestrebt, sofern sie der Risikostrategie entsprechen. Zusätzliches Geschäft wird auch aus dem Produkt S-Privatkredit sowie im Wohnungsbaugeschäft erwartet, wobei sich angesichts der Corona-Auswirkungen die ursprünglichen Erwartungen bezüglich Geschäftsabschlussanzahl und Kredithöhen vermindern können. Die Umsetzung wird durch die Anpassung des eigenen Vertriebes erreicht, insbesondere durch Implementierung einer Internet-Filialgestützten, oftmals fallabschließenden, Kreditantragsstrecke und durch die Einbindung von Vermittlern. Die zum 1. März 2020 neu aufgestellte Abteilung Kundenkredite soll diese Entwicklung begünstigen. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wird erwartet, dass diese mittelfristig bei Forcierung außerbilanzieller Geschäfte gleichwohl weiter moderat steigen. Für die DBS wird eine Seitwärtsbewegung erwartet. Aufgrund der daraus resultierenden Bilanzstrukturveränderungen und des prognostizierten Zinsszenarios "konstante Zinsen" ergab die Planung für das Jahr 2020 bei weiterem Rückgang des Zinsüberschusses eine gegenüber dem Jahr 2019 sinkende Zinsspanne von 1,46 % der DBS (2019: 1,53 % der DBS). Der erwartete Provisionsüberschuss wird nach dem Planungsansatz oberhalb des Ergebnisses des Jahres 2019 von 0,83 % der DBS auslaufen. Grundlage hierfür sollen steigende Erträge aus dem Beitrag des Giroverkehrs an den Filial- und Betriebskosten, aber auch eine Steigerung des Vertriebs in den Verbundprodukten im Wege der ganzheitlichen Kundenberatung sein. Die in 2019 fortgesetzten Maßnahmen zur Personal(kosten)reduzierung in nahezu allen Bereichen der Sparkasse werden die Personalaufwendungen auf 1,07 % der DBS vermindern (2019: 1,13 % der DBS). Die Sachaufwendungen werden durch Kostensteigerungen für die IT und bezogene Dienstleistungen innerhalb des Verbundes mit voraussichtlich 0,69 % der DBS über dem Vorjahresniveau liegen (2019: 0,65 % der DBS). Die CIR wird für das Jahr 2020 mit einem Wert von 71,5 % der DBS erwartet. Insgesamt wird für das Jahr 2020 ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 0,70 % der DBS erwartet. Dieses Ergebnis ist nach den vorliegenden Planungen und Einschätzungen ausreichend, die Abdeckung der Bewertungsaufwendungen, eine weitere Aufstockung der Vorsorgereserven bzw. eine Festigung des harten Kernkapitals sowie eine der Öffentlichen Hand zukommenden Steuerzahlung zu erwirtschaften. Zur Ermittlung der Bewertungsaufwendungen für das Wertpapiergeschäft wurde eine Hochrechnung auf der Grundlage der vorhandenen Bestände unter Berücksichtigung der Wiederanlage fällig werdender Papiere als Grundlage verwendet. Für das Jahresende 2020 ergibt sich mit -0,2 Mio. EUR ein im Vergleich zum Istwert des Jahres 2019 leicht höheres Bewertungsergebnis. Die von der Sparkasse erworbenen Wertpapiere werden grundsätzlich entsprechend einer Buy-and-hold-Strategie bis zur Endfälligkeit und Rückzahlung erworben, so dass sich zwischenzeitliche Marktwertschwankungen bei Solvenz des Emittenten bis zur Endfälligkeit wieder ausgleichen. Zur Vermeidung eines wegen starker Marktwertschwankungen insoweit entstehenden Ausweises in der Gewinn- und Verlustrechnung werden diese Wertpapiere im Anlagevermögen gehalten, so dass sie zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt werden, sofern die Wertminderungen nicht dauerhaft erscheinen. Im Kundenkreditgeschäft wird von Bewertungsaufwendungen von 1,0 Mio. EUR für das Jahr 2020 ausgegangen, was über dem Niveau des Jahres 2019 liegt. Für das sonstige Bewertungsergebnis wird mit einem Wert von -0,7 Mio. EUR gerechnet. Bei Eintritt der getroffenen Annahmen kann nach den Planungen im Jahr 2020 eine Steuerzahlung von 1,3 Mio. EUR und ein Jahresergebnis von 0,1 Mio. EUR erwirtschaftet werden. Insgesamt erwartet die Sparkasse nach der vom Vorstand im Dezember 2019 - d. h. vor Eintreten der Corona-Situation - aufgestellten Mittelfristplanung für den Prognosezeitraum von zwei Jahren eine durch den Ausbau des Kundenkreditgeschäfts und der Vermittlungserfolge im Verbund getragene erfolgreiche Geschäftsentwicklung, die wegen der sich weiter verengenden Zinsspanne trotz angestrebten Verminderungen im Personal- und Sachaufwand gleichwohl zu einer weiter leicht rückläufigen Ertragslage führen wird. Das Ergebnis wird aber so auskömmlich sein, neben der Abfederung von erwarteten Bewertungsaufwendungen und Zahlung von Ertragsteuern auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit eine moderate Stärkung der Eigenmittel zu ermöglichen. Negative Auswirkungen auf die Vermögenslage sind derzeit nicht zu erkennen. Ebenso ist die zukünftige Finanzlage nach der Prognose- und Risikoszenariosicht komfortabel. Der hohe Passivüberschuss im Kundengeschäft, ein relativ großer Anteil von Vermögenswerten mit hoher Liquidität auf der Aktivseite sowie die vorhandenen Refinanzierungsmöglichkeiten sichern auch in der Zukunft die ständige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse. Absehbare Einflüsse auf die wirtschaftliche Entwicklung der Sparkasse können sich durch die laufenden Gespräche hinsichtlich eines Zusammenschlusses mit Nachbarsparkassen ergeben, deren Verlauf, Ausgang und Umsetzung derzeit nicht abschätzbar sind. Ebenso können sich Auswirkungen aufgrund der nicht verlässlich prognostizierbaren gesamtwirtschaftlichen und regionalen Entwicklung infolge der Corona-Situation ergeben. Hinsichtlich der Einhaltung der verschärften regulatorischen Anforderungen an Kreditinstitute in der Europäischen Union hat die Sparkasse entsprechende Kapitalplanungsrechnungen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Berechnungen werden die regulatorischen Mindestanforderungen an das Eigenkapital im Planungszeitraum erfüllt und es zeigt sich keine Kapitallücke. 2. ChancenberichtUnter dem Begriff Chance hat die Sparkasse mögliche künftige Entwicklungen und Ereignisse definiert, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Das Geschäftsmodell der Sparkasse, welches einen Öffentlichen Auftrag erfüllt konzentriert sich auf das regionale Privat- und Unternehmenskundengeschäft. Das Sparkassen-Finanzkonzept ist ein Instrument für die ganzheitliche und strukturierte Beratung und Kundenbindung in sämtlichen Zielgruppen, was es auszubauen gilt. Chancen bestehen daher durchweg in einer deutlich konsequenteren Potenzialumsetzung bei bestehenden Kundenbeziehungen bei signifikanter Erhöhung der Schnelligkeit bei der Realisierung von Kundenwünschen, sowie zudem in der konsequenten und standardisierten Bearbeitung der medialen Vertriebswege. Der Ansatz der Kosteneindämmung durch passgenaue Anwendung der Standardisierungsangebote des OSV und seiner Partner wird einen Teil des verminderten Zinsüberschusses auffangen. Ein angemessenes Netz an Filialen für die persönliche Kundenberatung sowie darüber hinaus eine ausreichende Zahl an Standorten für die Versorgung mit Bargeld oder für SB-Technik bilden zur Kundenbindung nach wie vor ein wesentliches geschäftspolitisches Ziel und wird auch in Zukunft ein relevanter Wettbewerbsfaktor sein. Das extrem niedrige Zinsumfeld veranlasst Anleger trotz der Kursverwerfungen im März 2020 vermehrt in Wertpapiere, insbesondere Aktien, zu investieren, so dass auch hier besondere Ertragschancen bestehen. Bei einer Entspannung der Zinssituation ergeben sich Chancen für eine Verbesserung des Zinsüberschusses. Dies gilt auch für Immobilien. Hier bieten sich der Sparkasse zunehmende Ertragsquellen als Immobilienvermittlerin und Kreditgeberin, wobei wegen des niedrigeren Risikos insbesondere die Finanzierung eigengenutzter Objekte favorisiert wird. Zur Steigerung der Kreditvergabe hat die Sparkasse den darauf ausgerichteten Vertrieb neu organisiert und die Zusammenarbeit mit Kreditvermittlern aufgenommen. 3. Risikobericht3.1. Risiken der künftigen EntwicklungEinerseits besteht für die Sparkasse bei einer länger anhaltenden Niedrigzinsphase ein wachsendes Wiederanlagerisiko für fällig werdende Investments. Diese können nur geringer rentierlich ersetzt werden, mit entsprechenden Folgen für die laufenden Erträge. Andererseits birgt die längerfristige Neuanlage liquider Mittel ein erhebliches Marktpreisrisiko. Für das laufende Jahr erwartet die Sparkasse keine Erhöhung des Zinsniveaus. Sollte eine abrupte und sehr stark ausfallende Zinserhöhung eintreten und damit von der Zinsprognose der Sparkasse abweichen, hätte diese Entwicklung eine negative Auswirkung auf das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft und damit auf die Ertragslage der Sparkasse. Neben diesen Marktpreisrisiken bestehen durch die Corona-Krise und den in vielen Staaten der Europäischen Union verhängten, teils drastischen, monatelangen Ausgangssperren, bis hin zu Produktionsverboten für weitere Teile der Volkswirtschaft (z. B. Italienische Republik) besondere Adressenrisiken vor allem bei Kreditnehmern mit Sitz in südeuropäischen Staaten. Wegen des faktischen Stopps für Urlaubsreisen in benachbarte Länder stehen auch Kreditnehmer und somit die Volkswirtschaften in der Schweiz, Österreich, Ungarn und anderen Gebieten vor schwierigen Herausforderungen. Die daraus resultierenden Wertberichtigungen und ggf. Spreadausweitungen bei den zu Marktwerten bewerteten Wertpapieren könnten auch den von der Sparkasse in Ansatz gebrachten Planwert von 0,5 Mio. EUR übersteigen. Risiken aus der Zugehörigkeit der Sparkasse zur Sparkassen-Finanzgruppe hat die Sparkasse im Risikomanagementsystem durch entsprechende Überwachungs- und Controllingmaßnahmen erfasst. Mögliche Ertragsbelastungen werden in der Risikotragfähigkeitsberechnung für das Jahr 2020 berücksichtigt. Aufgrund der demographischen Entwicklung bei gleichzeitig steigenden aufsichtlichen Anforderungen wird es für die Sparkasse auch zunehmend schwieriger, junge, motivierte und kompetente Mitarbeiter zu gewinnen, um auch künftig die hohen Anforderungen an die Beratung der Kunden, die Nacharbeiten in der Marktfolge sowie die Umsetzung der Regulatorik inklusive der IT sicher zu stellen. 3.2. Risikomanagementziele und -methodenIn Übereinstimmung mit den Aufgabenstellungen im Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt legt die Geschäfts- und Risikostrategie neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages den kundenorientierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen als Ziel fest. Grundlage hierfür ist ein nachhaltiges, auf moderates und qualifiziertes Wachstum gerichtetes Wirtschaften. Dazu ist es auch notwendig, Risiken einzugehen, denn die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken sind Kernfunktionen von Kreditinstituten. Zum verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Risiken hat die Sparkasse eine Geschäfts- und Risikostrategie entwickelt, die die in den Abschnitten III. 3.3.1 bis III. 3.3.5 dargestellten Risiken einbezieht. In ihr sind die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements verankert. Diese haben das Ziel, die Risiken transparent und dadurch steuerbar zu machen mit dem Zweck, sie auf ein vertretbares Maß zu beschränken, um die Vermögens- und Ertragssituation der Sparkasse nicht zu gefährden. Federführend für den Risikomanagementprozess ist die Gruppe Controlling innerhalb der Abteilung Sparkassensteuerung. Der Leiter der Abteilung Sparkassensteuerung übt die gemäß den MaRisk einzurichtende Leitung der Risikocontrollingfunktion aus. Die Abteilung und die Funktion unterstehen dem Vorstandsmitglied. Das Risikomanagement umfasst die regelmäßige Identifizierung und Bewertung sowie Steuerung, Überwachung und Kommunikation wesentlicher Risiken. Zur Gewährleistung einer effizienten Risikomanagementorganisation nutzt die Sparkasse ein Risikohandbuch. Darin sind alle identifizierbaren Risiken in einem Risikokatalog erfasst und deren Messung und Steuerung beschrieben. Einmal im Kalenderjahr erfolgt eine Risikoinventur mit dem Ziel erneuter Risikoerkennung, -erfassung und -bewertung. Basis bilden die von der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) bereitgestellten standardisierten Vorgehensmodelle. Weiterhin sind Teile der Risikomanagement- sowie der Risikocontrollingsysteme regelmäßig Gegenstand von Prüfungshandlungen der prozessunabhängigen Internen Revision. Gemäß der Geschäftsanweisung für die Interne Revision obliegt dieser die Prüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit der Elemente des Risikomanagements. Die Prüfungen der Internen Revision basieren auf einer Aufnahme und Beurteilung der Prozesse des Risikomanagementsystems. Sie werden in Abhängigkeit zur Risikohöhe innerhalb des von den Mindestanforderungen an das Risikomanagement vorgegebenen Turnus durchgeführt. Die Interne Revision untersteht dem Vorstandsmitglied. Einen wichtigen Bestandteil des Risikomanagements stellt das Risikotragfähigkeitskonzept dar. Die Risikotragfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäftes durch die vorhandenen Eigenmittel abzudecken. Zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit wird das verfügbare Risikodeckungspotenzial errechnet. Es umfasst:
Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse geht durchgängig von einem Going-concern-Ansatz aus, wobei auch der Schutz der Gläubiger berücksichtigt wird. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit erfolgt vierteljährlich auf einem Konfidenzniveau von 95 % und wird dem Gesamtvorstand und Verwaltungsrat im Rahmen eines Risikoberichtes, der zudem auch die detaillierte Darstellung der wesentlichen Risiken enthält, zur Kenntnis gegeben. Für die Berechnung der Risikotragfähigkeit zum 31. Dezember 2019 wurde zur Ermittlung des für die Limitierung zur Verfügung zu stellenden Risikodeckungspotenzials vom vorhandenen Gesamtkapital (81,6 Mio. EUR) die nach CRR gesetzlich vorgeschriebene sowie die nach dem SREP-Verfahren von der BaFin festgesetzte Vorsorge abgesetzt und anschließend ein weiterer Sicherheitspuffer von 15 % abgezogen, so dass 23,3 Mio. EUR als Limit bereitgestellt wurden. Die Auslastung dieses Limits lag am Jahresende unter Anwendung der vorausschauenden, rollierenden Zwölf-Monats-Sichtweise bei 15,6 Mio. EUR. Dies entspricht einer Auslastung von 67,1 %. Zusätzlich zur Risikotragfähigkeitsberechnung werden entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement Stresstests durchgeführt, um damit die Verlustanfälligkeit des Instituts hinsichtlich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen. Eine grundlegende Umstellung der Szenarien wurde im Geschäftsjahr 2019 vorgenommen. Die Maßnahmen bzgl. der Einführung des neuen Stresstestkonzeptes inklusive neuer Stressszenarien wurde extern durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als geeignet eingeschätzt. Im Ergebnis zeigen sich aus den Szenarien signifikante Auswirkungen auf die Eigenmittelsituation, die aufgrund ihrer statistisch geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und insoweit relativen Beherrschbarkeit zwar keine unmittelbaren Steuerungsmaßnahmen erfordern, aber dennoch bei der weiteren langfristigen Ausrichtung der Sparkasse Berücksichtigung finden. Das Szenario Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg zeigte die mit Abstand größte Auswirkung und stellt zugleich einen inversen Stresstest für die Sparkasse dar. 3.3. Für die Sparkasse wesentliche Risikokategorien und Risikoarten 3.3.1. AdressenrisikenUnter dem Adressenrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat-, Unternehmenskunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder und die Öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten. Als wesentliches Risiko gemäß den MaRisk und auch der Risikoinventur der Sparkasse ist es Bestandteil des vierteljährlichen aggregierten Risikoberichts an Vorstand und Verwaltungsrat. Dies vorausgeschickt kann das Kundenkreditgeschäft zur Analyse des Adressenrisikos nach Kreditnehmern, Branchen, Größenklassen und Bonitäten aufgefächert werden. Die Gliederung des gesamten Kundenkreditgeschäftes nach Kreditnehmern ergab am Ende des Berichtsjahres 2019 für die Kredite an Unternehmen und Selbstständige einen Anteil von 40,3 %, für die Kredite an Privatpersonen einen Anteil von 45,5 % und für Kredite an Öffentliche Haushalte einen Anteil von 14,2 %. Die Branchenstruktur zeigte eine breite Streuung über die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Branchenschwerpunkte bestehen im Grundstücks- und Wohnungswesen (Anteil 21,9 % des Kreditvolumens an Unternehmen und Öffentliche Haushalte), im Verarbeitenden Gewerbe (Anteil 11,1 %) sowie in der Energie- und Wasserwirtschaft (Anteil 9,1 %) und bei Öffentlichen Haushalten (Anteil 26,0%). Hinsichtlich der Größenklassengliederung strebt die Sparkasse strategisch einen über 50,0 % liegenden Anteil des kumulierten Volumens der Kredite an Unternehmen und Privatpersonen bis 500 TEUR am Gesamtbestand der Kundenkredite an. Im Berichtsjahr 2019 wurde diese Zielstellung mit einem Anteil des kleinteiligen Geschäftes von 57,8 % am Gesamtportfolio per Bilanzstichtag erreicht. Größte einzelne Risikoklasse war mit einem Anteil von 19,8 % diejenige im Bereich über 100,0 TEUR bis zu 250,0 TEUR. Die Bonitätsstruktur lässt per Ultimo Dezember 2019 einen Anteil des Kreditvolumens innerhalb der Rating-Noten 1AAAA- 5 (Ausfallwahrscheinlichkeit < 0,4 %) von 69,9 % erkennen. Der Anteil innerhalb der Rating-Gruppe 1 AAAA- 10 (Ausfallwahrscheinlichkeit < 3,0 %), die gemäß Strategie grundsätzlich den Rahmen für Kreditausreichungen bildet, beträgt 91,2 %. Um unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die entstehenden Risikokosten verursachungsgerecht zu decken, besteht ein System von bonitätsabhängigen Konditionszu- und -abschlägen im Kreditgeschäft. Dazu wurde im Berichtsjahr ein Projekt zur Umstellung auf eine risikoadjustierte Bepreisung durchgeführt, dessen Ergebnisse im laufenden Geschäftsjahr 2020 umgesetzt werden. Die Erhebung der erkennbaren Risikoaufwendungen im Kundenkreditgeschäft findet laufend statt. Dabei werden ausfallgefährdete Engagements entweder direkt von den kundenbetreuenden Stellen identifiziert und gekennzeichnet oder die Identifizierung und Kennzeichnung erfolgen aus Überwachungshandlungen der Marktfolge, z. B. im Rahmen der Risikofrüherkennung. Anschließend wird für die relevanten Engagements der voraussichtliche Wertberichtigungsbedarf zentral in der Marktfolge ermittelt. Im ersten Halbjahr jeden Kalenderjahres werden die so erhobenen Risikowerte vierteljährlich zusammengestellt und mit den Planwerten abgeglichen. Im zweiten Kalenderhalbjahr erfolgen Zusammenstellung und Abgleich monatlich. Aufgrund der vergleichsweise hohen Risikokosten in früheren Perioden besitzt das Adressenrisiko in der Form des Kreditrisikos im Kundengeschäft weiterhin eine besondere Bedeutung für die Sparkasse. Die erkannten Einzelrisiken sind vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgeschirmt. Daneben bestehen zur Abdeckung des latenten Risikos Pauschalwertberichtigungen, Vorsorgereserven nach § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Innerhalb des sonstigen Kreditgeschäftes (ohne Beteiligungen, Forderungen an Zentralnotenbanken und laufende Konten bei Landesbanken) von 428,3 Mio. EUR per 31. Dezember 2019 beliefen sich die Forderungen an Kreditinstitute (verbrieft und unverbrieft) auf 75,3 %, was 322,6 Mio. EUR entspricht. Im Übrigen verteilte sich das sonstige Kreditgeschäft zu 59,6 Mio. EUR auf Unternehmen, zu 21,1 Mio. EUR auf Staatsanleihen und zu 24,8 Mio. EUR auf Investmentanteile (Immobilienfonds). Die Gliederung dieses Geschäftes nach Produktgruppen ergab folgende Anteile: 44,6 % Schuldscheindarlehen; 5,8 % Publikumsfondsanteile; 4,9 % Staatsanleihen; 9,0 % Pfandbriefe; 33,4 % Schuldverschreibungen und 2,3 % Geldmarktanlagen. Für das sonstige Kreditgeschäft (ohne Beteiligungen, ohne Forderungen an Zentralnotenbanken) befanden sich sämtliche Ratings in den Ratingstufen 1 bis 10 und 98,2 % im Bereich der Ratingstufen 1 bis 5. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption wird zur einheitlichen Messung der Adressenrisiken im Kundenkredit- und Eigenanlagengeschäft ein Portfoliomodell zum Einsatz gebracht. Das Verfahren und die Parameter wurden auf Angemessenheit für die Sparkasse geprüft. Nach Befüllung mit künden- und geschäftsbezogenen Daten aus den Systemen der Sparkasse sowie mit den zentral von der SR zur Verfügung gestellten Risikoparametern liefert das Modell auf Grundlage der Monte-Carlo-Simulation eine Schätzung der Verlustverteilung für die Adressenrisiken. Für die Eigenanlagen werden ebenfalls die Migrationsrisiken simuliert. Bei den Simulationen werden weiterhin Größen- und Branchenkonzentrationen, die Ratingstruktur, gebietsspezifische Einbringungs- und Verwertungsquoten sowie Korrelationen und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt. Das so ermittelte Risiko von 3,7 Mio. EUR lastet das Risikotragfähigkeitslimit für die Adressenrisiken rollierend auf zwölf Monate zu 60,9 % aus. Zusammenfassend zeigt sich, dass die strukturelle Zusammensetzung der Kundenkredite am Ende des Berichtsjahres innerhalb der Planwerte der Sparkasse lag. Die Eigenanlagen zeigen durch die dortige Liquiditätshaltung weiterhin Bestandskonzentrationen bei der eigenen Landesbank und bei der Sparkassenfinanzgruppe insgesamt. Daneben wurden in der Sicherheitenstruktur Konzentrationsrisiken bei den Grundpfandrechten identifiziert. Diese werden jedoch durch die Streuung der Objekte im Geschäftsgebiet und eine regelmäßige Beobachtung des Immobilienmarktes begrenzt. Im Vergleich zum Vorjahr sank das simulierte Adressenrisiko insgesamt. Der Schwerpunkt des Adressenrisikos lag in den gewerblichen Kundenkrediten der Ratingstufen 13 bis 15C und einer Landesbank. Begrenzt werden die Adressenrisiken durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie durch Limite bezüglich des Kontrahenten- und Emittentenrisikos im Wertpapiergeschäft. Die Adressenrisiken insgesamt, sowohl im Bereich der Kredite an Nichtbanken, als auch insbesondere im Bereich der Eigenanlagen sowie Schuldscheindarlehen, werden weiterhin als vertretbar eingeschätzt. Zusätzliche Maßnahmen zur Risikobegrenzung über die bestehenden Vorgaben und Begrenzungen der Geschäfts- und Risikostrategie hinaus erscheinen der Geschäftsleitung derzeit nicht erforderlich. 3.3.2. BeteiligungsrisikenDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich, der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung) sowie dem Risiko eines Nachschusses. Das Risiko eines Nachschusses kann sich sowohl aus einer vertraglichen Vereinbarung als auch der Erwartung in Bezug auf eine Entscheidung im Krisenfall ergeben. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Dabei bezieht sich das Beteiligungsrisiko nur auf die Eigenkapitalbestandteile und nicht auf Kredite an Beteiligungsgesellschaften. Beteiligungen geht die Sparkasse vorrangig nur als strategische Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe ein. Diese werden ebenfalls in die Risikoberichterstattung an Vorstand und Verwaltungsrat einbezogen. Für die Risikoermittlung des Beteiligungsrisikos verwendet die Sparkasse eine Expertenschätzung (20,0 % des gesamten Beteiligungsbuchwertes für den erwarteten Verlust und weitere 30,0 % für die unerwarteten Verluste). Diese orientiert sich an den beteiligungsbedingten Aufwendungen der vergangenen Jahre und berücksichtigt auch eine zukunftsorientierte Betrachtung derartiger Aufwendungen. 3.3.3. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Als Risikofaktoren gelten hier:
Bei Optionen wird unterschieden nach expliziten und impliziten Optionen. Diese werden jeweils bei der Ermittlung innerhalb der betroffenen Risikokategorien berücksichtigt. Für die Ermittlung des unerwarteten Verlustes, insbesondere im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung, kommen Standardverfahren der SR zum Einsatz, die in der Sparkasse auf Geeignetheit geprüft wurden. Zur Messung der Zins- und Spreadänderungsrisiken werden Standardparameter der SR verwendet, die Korrelationen zwischen diesen Risikokategorien berücksichtigen. Sie wurden empirisch ermittelt und dabei kombinierte Renditeszenarien, die sich aus der nicht perfekten Korrelation zwischen Zins und Spread ergeben, abgeleitet Es wurde zum Jahresende rollierend auf zwölf Monate ein Risikobetrag von 7,6 Mio. EUR ermittelt, der das bereitgestellte Limit zu 80,4 % auslastet. Immobilienpreisrisiken geht die Sparkasse in Form von Publikumsfonds ein. Zur Messung dieser Risiken kommt der ebenfalls durch die SR bereitgestellte Benchmarkportfolioansatz zur Anwendung. Dieser sieht die Durchschau der Fonds auf Ebene der Immobilien- und sonstigen Fondspositionen vor. Die Berechnung liefert mit Sicht auf den 31. Dezember 2020 einen Risikowert von 2,1 Mio. EUR. Das bereitgestellte Limit ist zu 74,0 % ausgelastet. Das Zinsspannenrisiko auf den 31. Dezember 2020 zeigt keine negative Abweichung der Zinsspanne im Risikoszenario. Das bereitgestellte Limit von 300 TEUR ist somit nicht beansprucht. Der unter barwertiger Sichtweise ermittelte Zinsrisikokoeffizient zum 31. Dezember 2019 lag mit -20,39 % bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von +200 Basispunkten leicht über der aufsichtsrechtlichen Schwelle von -20,0 %, bei deren Überschreiten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhöhte Zinsänderungsrisiken für ein Institut annimmt. Das Marktpreisrisiko, insbesondere das Abschreibungsrisiko in Form von Zins- und Spreadänderungsrisiken, ist unverändert als für die Sparkasse wesentliches Risiko zu betrachten. Ein entsprechender Risikomanagementprozess wurde implementiert. Die Berichterstattung erfolgt quartalsweise an Vorstand und Verwaltungsrat. Das Risiko wird weiterhin als vertretbar eingeschätzt. 3.3.4. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in diesen definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne) stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten. Die Abteilung Sparkassensteuerung überwacht durch interne Aufzeichnungen die Zahlungsströme und gibt dem Handel liquiditätsorientierte Informationen zur Anlage freier Mittel. Daneben hält die Sparkasse in ausreichendem Maße notenbankfähige Wertpapiere und verfügt über eine offene Kreditlinie bei der zuständigen Landesbank, um die Gefahr eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses abwenden zu können. Als Engpass wurde eine Situation definiert, in der im Laufzeitband 1 gemäß Liquiditätsverordnung die kurzfristigen Zahlungsmittel weniger als das 1,5-fache der kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen betragen. Wegen der Regelungen in den MaRisk stuft die Sparkasse die Liquiditätsrisiken trotz komfortabler Liquiditätssituation als wesentliche Risiken ein. Zur strategischen Liquiditätssteuerung nutzt die Sparkasse Verfahren der Integrierten Zinsbuchsteuerung, die von der Finanz Informatik bereitgestellt werden. Für die Betrachtung im Plan-Szenario führte die Simulation im Berichtsjahr 2019 zu keinen negativen Beständen (kumulierter Zahlungsstrom), d. h. zusätzlicher Refinanzierungsbedarf sowie zusätzliche Liquiditätskosten sind nicht zu erwarten. Insofern hätte auch eine Erhöhung der Liquiditätsspreads keine Auswirkung. Eine Liquiditätsreichweite über den vollständigen Planungszeitraum von 60 Monaten ist im Plan-Szenario gegeben. Im kombinierten Stressszenario wird eine unter Liquiditätsgesichtspunkten verschlechterte Bilanzstruktur simuliert und die Ergebnisse bewertet. In diesem Szenario werden Abschläge von 20 % auf die Eigenanlagen und 15 % Abfluss der Kundeneinlagen angesetzt. Die so simulierte Liquiditätsreichweite belief sich am Bilanzstichtag auf 15 Monate und überstieg die definierte Mindestreichweite von sechs Monaten ausreichend. Sie bietet hinreichend Zeit, Handlungsalternativen zu prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Das Liquiditätsrisiko ist Bestandteil des vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts an den Vorstand und den Verwaltungsrat. Bei Eintritt eines Engpasses (s. o.) ist die Einrichtung eines Notfallkomitees vorgesehen, was in der Notfallplanung des ILAAP dokumentiert ist. Das Risiko wird weiterhin als vertretbar eingeschätzt. 3.3.5. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko (OpRisk) ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Entscheidungen des Vorstands fallen unter diese OpRisk-Definition, sofern sich der Sachverhalt eines OpRisk-Schadens bzw. OpRisk-Szenarios innerhalb der Kategorie "Mitarbeiter" abbilden lässt. Ist dies nicht der Fall, liegt ein strategisches Risiko zugrunde. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. "Rechtsrisiken" im Sinne der Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen sind Teil des operationellen Risikos. Hierzu gehört das Risiko, aufgrund einer Änderung der Rechtslage (geänderte Rechtsprechung oder Gesetzesänderung) für in der Vergangenheit abgeschlossene Geschäfte Verluste zu erleiden. Begrenzt werden diese Risiken durch eine Regelung der Geschäftsprozesse in "PPS_neo", dem Organisationshandbuch der Sparkasse, durch sorgfältige Auswahl und regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter sowie durch die Erstellung von Sicherheitsplänen und Notfallhandbüchern, insbesondere im sensiblen Bereich der IT-Technik. Für eine Anzahl bedeutender Risiken besteht Deckung in Form von Versicherungen. Auch die operationellen Risiken sind nach den MaRisk als wesentliche Risiken zu betrachten. Dementsprechend hat die Sparkasse einen umfangreichen Risikomanagementprozess für diese Risiken eingerichtet. Die Fortschreibung von Schadensfällen in der Schadensfalldatenbank wurde den Bereichen Betriebsorganisation, Personalmanagement und Vorstandsstab übertragen. Es erfolgt regelmäßig eine Zusammenführung der Ergebnisse. Die Berichterstattung wurde auf den 31. Dezember jeden Jahres festgelegt. Bei wesentlichen Schadensfällen, die mit einer Größe ab 25,0 TEUR definiert sind, ist eine Sofortinformation an den Gesamtvorstand erforderlich. Im Ergebnis der Fortschreibung wurden im Jahr 2019 fünf Schadensfälle, die die Bagatellgrenze von 1,0 TEUR überschritten, unterhalb der Schadenshöhe für einen wesentlichen OpRisk-Schaden, mit einem Gesamtschaden von 38,2 TEUR festgestellt. Zur Bewertung der operationellen Risiken nutzt die Sparkasse das Verfahren der Risikolandkarte von DSGV und SR. Dabei werden unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche der Sparkasse mögliche Schadensszenarien entwickelt und deren Verlustpotenzial geschätzt. Sie wird als Grundlage für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit per 31. Dezember 2019 verwendet. Der ermittelte Risikowert beträgt rollierend auf zwölf Monate 0,9 Mio. EUR und lastet das bereitgestellte Limit zu 73,8 % aus. Das operationelle Risiko ist ebenfalls Bestandteil des vierteljährlichen Gesamtrisikoreports an Vorstand und Verwaltungsrat. Das Risiko wird weiterhin als vertretbar eingeschätzt. 3.4. Zusammenfassende RisikobetrachtungDie Strukturrisiken zeigen eine ausreichende Diversifikation sowie im Wesentlichen ein Erreichen der seit längerem angestrebten Struktur- bzw. Portfoliozielwerte, sie entsprechen damit der Geschäfts- und Risikostrategie. Die anhaltende Niedrigzinsphase hat zunehmend negativen Einfluss auf das Zinsergebnis. Demnach steigt die Bedeutung des Provisionsergebnisses im Bruttoertrag und die Notwendigkeit zur effizienteren Prozessumsetzung in allen Bereichen. Hinsichtlich der Liquiditätslage ist weiterhin eine entspannte Risikosituation zu verzeichnen. Die Risikotragfähigkeitskonzeption einschließlich der angewendeten Methoden zur Ermittlung der Risikobeträge entspricht unverändert den Standardverfahren der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben. Der Kapitalplanungsprozess zeigt gemessen an den gegenwärtig bekannten aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine ausreichende Kapitalausstattung bis zum Jahr 2024. Dies gilt auch für das individuelle adverse Kapitalplanungsszenario. Es gibt derzeit keine erkennbaren bestandsgefährdenden Risiken für die Sparkasse. Der Vorstand schätzt die Gesamtrisikosituation auch bei rückläufiger Ertragslage als tragbar ein.
Burg, den 11.05.2020 Sparkasse Jerichower Land Der Vorstand Norbert Dierkes Markus Volke Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.12.2019("Länderspezifische Berichterstattung" 1)Die Sparkasse Jerichower Land hat keine Niederlassung im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Jerichower Land besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Jerichower Land definiert den Umsatz aus den folgenden Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 22.930 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 152. Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.343 TEUR. Die laufenden Steuern auf den Gewinn betragen 1.251 TEUR. Die Sparkasse Jerichower Land hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. 1 Für Sparkassen ohne Auslandsniederlassungen. Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks(57) Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Jerichower Land Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Jerichower Land - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Jerichower Land für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Forderungen an Kunden 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie nicht festverzinslichen Wertpapiere Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Risiko für den Jahresabschluss b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Forderungen an Kundena) Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume. b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft. c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der nicht festverzinslichen Wertpapierea) Das Wertpapiereigengeschäft beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Portfolio, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Kurs zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Dabei haben wir bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Renten die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung des beizulegenden Werts der Wertpapiere anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG-LSA gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Silvio Wirth.
Berlin, 15. Mai 2020 Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land
Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
Wirth, Wirtschaftsprüfer Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss der Sparkasse Jerichower Land zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 904.862.477,63 EUR und einem Jahresüberschuss von 64.282,70 EUR wird festgestellt. Der Lagebericht der Sparkasse Jerichower Land zum 31.12.2019 wird gebilligt
Burg, den 29.06.2020 Der Vorstand Beschluss
des Verwaltungsrates der Sparkasse Jerichower Land
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