Magin
GmbH
Mutterstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.487,00 |
28.912,00 |
| I.
Sachanlagen |
25.487,00 |
28.912,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.206,26 |
140.230,72 |
| I.
Vorräte |
27.119,24 |
62.685,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.029,57 |
39.308,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.057,45 |
38.237,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
143.693,26 |
169.142,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.145,54 |
45.775,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.211,17 |
32.058,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.369,78 |
-11.847,73 |
| B.
Rückstellungen |
5.400,00 |
5.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.147,72 |
117.966,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.147,72 |
117.966,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
143.693,26 |
169.142,72 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluß der MAGIN GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei den einzelnen Positionen der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung sind im zulässigen Rahmen
Zusammenfassungen vorgenommen worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die
folgenden Grundsätze angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs-oder Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vermindert. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren
beizulegenden Werte angesetzt worden.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in der Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 150.- Euro wurden im
Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit u.s.w. ergeben, wurden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Bewertung der in Ausführung befindlichen
Bauaufträge erfolgte unter retrograder Ermittlung des
Bilanzansatzes aus den Verkaufspreisen unter
Berücksichtigung eines Gewinnabschlages.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechend den zu
erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
1. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Aufgliederungen der Anlagepositionen und ihre
Entwicklung im Berichtsjahr sowie die vorgenommenen
Abschreibungen sind vor diesem Anhang dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach
dem Bilanzstichtag zu Einnahmen werden, aber zum Zweck der
periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum
Bilanzstichtag als Ertrag erfasst wurden.
Verbindlichkeiten
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 40 (Vorjahr
T€ 0).
2. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Als Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr die folgenden Personen tätig:
| • |
Peter Magin,
Installateurmeister, Mutterstadt
|
| • |
Ralph Magin, Zentralheizungs- u.
Lüftungsbaumeister, Mutterstadt
|
Diese sind einzeln vertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
des Geschäftsjahres 2010 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde im Mai 2011 festgestellt.
Dem Ergebnisverwendungsvorschlag wurde gefolgt.
Mutterstadt, im Mai 2011
Der Geschäftsführer:
Gez. Peter Magin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2011 festgestellt.
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