Landpflege Wasserleben GmbH

Straße der MTS 21, 38871 Nordharz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 112232
Eingetragen
25.7.2000
Branche
Erbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenGarten- und LandschaftsbauErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Gartenund Landschaftsbau sowie im kommunalen Bereich und der Land- und Forstwirtschaft. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten,

Historie

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Management

NameRolle
Michael Wesche
seit 2.10.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

Landpflege Wasserleben GmbH

Wasserleben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 21.272,88 12.714,88
I. Sachanlagen 21.272,88 12.714,88
B. Umlaufvermögen 26.430,48 28.772,17
I. Vorräte 1.432,19 1.153,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.423,33 2.079,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.574,96 25.539,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.703,36 41.487,05

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 35.833,26 32.217,41
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 7.217,41 11.418,86
III. Jahresüberschuss 3.615,85 -4.201,45
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 291,00 415,00
C. Rückstellungen 6.217,09 5.151,61
D. Verbindlichkeiten 5.362,01 3.703,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.362,01 3.703,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.703,36 41.487,05

Anhang


 
Anhang

 
Der Jahresabschluss der Landpflege Wasserleben GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

 B ei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


  Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.












Informationen zur Bilanz

 

Angabe der Vorschriften zur Bildung der Sonderposten mit Rücklageanteil


Nachfolgend werden die Vorschriften und Werte der einzelnen Sonderposten mit Rücklageanteil angegeben:

 Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit gemäß §§ 254 und 279 HGB a.F. im Rahmen der BilMoG-Einführung dürfen in der Handesbilanz keine Sonderposten mit Rücklageanteil mehr ausgewiesen werden, wobei die Beibehaltung der vor der erstmaligen Anwendung der Vorschriften nach dem BilMoG gebildeten Posten nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB zulässig ist.

Bei den hier ausgewiesenen Posten handelt es sich nicht um Sonderposten mit Rücklageanteil im engeren Sinne, sondern um den passivischen Ausweis von in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7g EStG. Die Posten werden anlalog der Abschreibungsreihen der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Der Sonderposten hat sich wie folgt entwickelt:

Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung des Sonderpostens mit Rücklageanteil im Jahr 2010:
  

Vortrag 01.01.2010
415,00 Euro
Auflösung
124,00 Euro
Einstellung
0,00 Euro
Stand 31.12.2010
291,00 Euro



Die Bildung des Sonderpostens mit Rücklageanteil erfolgte gem. §§ 7g Abs. 5  i.V.m. § 281 HGB.


Sonstige Angaben

 

Angabe aller Mitglieder des Geschäftsführungsorgans


Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Wilfried Feuerstack, Herr Reinhard Wesche

Wasserleben, den 01.07.2011

Die Geschäftsführer

Gez. Wilfried Feuerstack, Reinhard Wesche
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2011 festgestellt.

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