Landpflege
Wasserleben GmbH
Wasserleben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.272,88 |
12.714,88 |
| I.
Sachanlagen |
21.272,88 |
12.714,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.430,48 |
28.772,17 |
| I.
Vorräte |
1.432,19 |
1.153,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.423,33 |
2.079,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.574,96 |
25.539,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.703,36 |
41.487,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.833,26 |
32.217,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.217,41 |
11.418,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.615,85 |
-4.201,45 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
291,00 |
415,00 |
| C.
Rückstellungen |
6.217,09 |
5.151,61 |
| D.
Verbindlichkeiten |
5.362,01 |
3.703,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.362,01 |
3.703,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.703,36 |
41.487,05 |
Anhang
Anhang
Der Jahresabschluss der Landpflege Wasserleben GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
B ei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
Informationen zur Bilanz
Angabe der Vorschriften zur Bildung der Sonderposten mit
Rücklageanteil
Nachfolgend werden die Vorschriften und Werte der
einzelnen Sonderposten mit Rücklageanteil angegeben:
Durch den Wegfall der umgekehrten
Maßgeblichkeit gemäß §§ 254 und
279 HGB a.F. im Rahmen der BilMoG-Einführung
dürfen in der Handesbilanz keine Sonderposten mit
Rücklageanteil mehr ausgewiesen werden, wobei die
Beibehaltung der vor der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften nach dem BilMoG gebildeten Posten nach Art. 67
Abs. 3 EGHGB zulässig ist.
Bei den hier ausgewiesenen Posten handelt es sich
nicht um Sonderposten mit Rücklageanteil im engeren
Sinne, sondern um den passivischen Ausweis von in Anspruch
genommenen Sonderabschreibungen nach § 7g EStG. Die
Posten werden anlalog der Abschreibungsreihen der
entsprechenden Vermögensgegenstände
aufgelöst. Der Sonderposten hat sich wie folgt
entwickelt:
Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung des
Sonderpostens mit Rücklageanteil im Jahr 2010:
Vortrag 01.01.2010
|
415,00 Euro
|
Auflösung
|
124,00 Euro
|
Einstellung
|
0,00 Euro
|
Stand 31.12.2010
|
291,00 Euro
|
Die Bildung des Sonderpostens mit Rücklageanteil
erfolgte gem. §§ 7g Abs. 5 i.V.m. §
281 HGB.
Sonstige Angaben
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Wilfried Feuerstack,
Herr Reinhard Wesche
Wasserleben, den 01.07.2011
Die Geschäftsführer
Gez. Wilfried Feuerstack, Reinhard Wesche
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2011 festgestellt.
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