DFP Dreh-
und Frästechnik GmbH
Plettenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
118.768,00 |
154.586,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.211,00 |
3.519,00 |
| II.
Sachanlagen |
116.347,00 |
149.857,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.210,00 |
1.210,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
368.288,47 |
411.780,08 |
| I.
Vorräte |
201.500,00 |
202.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
166.316,51 |
192.544,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
471,96 |
16.835,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.371,00 |
10.786,46 |
| Aktiva |
503.427,47 |
577.152,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
179.434,53 |
178.356,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
154.434,53 |
153.356,34 |
| B.
Rückstellungen |
34.940,31 |
41.543,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
289.052,63 |
357.253,20 |
| Summe
Passiva |
503.427,47 |
577.152,54 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die DFP Dreh- und Frästechnik GmbH ist in das
Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter der Nummer
HRB 6442 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist
Plettenberg.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der DFP Dreh-
und Frästechnik GmbH erfolgt gemäß den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den
ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages.
Die Bilanz wird gemäß § 266 Abs. 2
HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss geltenden Gliederungsgrundsätze
aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und planmäßig linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer
Sachanlagen vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten
umfassen neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten
der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie der Abschreibungen, soweit
diese durch die Fertigung veranlasst sind. Dabei kommt
grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Bewegliche Sachanlagen werden, soweit sie bis
2007 bzw. in 2009 zugegangen sind, mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen degressiv
abgeschrieben. Der Wechsel zur linearen
Abschreibungsmethode erfolgt in diesen Fällen, sobald
diese zu höheren jährlichen Abschreibungen
führen. Folgende Nutzungsdauern sind den
Abschreibungen der einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt
worden:
|
Jahre
|
Computer
|
3
|
EDV- Zubehör
|
3
|
Büroeinrichtungen
und sonstige Geschäftsausstattung
|
3 - 10
|
Die Zugänge an geringwertigen Anlagegütern
bis jeweils EUR 800,00 Einzelwert werden im Kalenderjahr
2023 voll abgeschrieben, gleichzeitig wird ihr Ausscheiden
im Zugangsjahr unterstellt. Geringwertige Anlagegüter
aus Vorjahren im Wert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00
werden in einem Sammelposten über fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung
erfolgt die Bilanzierung mit den niedrigeren beizulegenden
Zeitwerten. Wurden in den Vorjahren Wertberichtigungen
vorgenommen und sind die Gründe für diese
Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise
entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu
den Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden wenn notwendig
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils
in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Handelt es sich um
Rentenverpflichtungen, sind diese zum Barwert unter
Verwendung eines fristadäquaten durchschnittlichen
Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von
TEUR 2,0 (Vorjahr: TEUR 2,1) enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind:
aus Steuern EUR 5.486,80 (Vorjahr EUR 10.714,35)
im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 80,00 (Vorjahr
EUR 222,74)
IV.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
beträgt 18.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch den Gesellschafter:
Herrn Olaf Pott, Geschäftsfüher
Plettenberg, 11. November
2024
DFP Dreh- und Frästechnik GmbH
gez.
Olaf Pott, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024
festgestellt.
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