heidelpay Systems GmbHLiquidiert

69115 Heidelberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 702091
Vorher
HPC Heidelberger Payment Consulting GmbH
Eingetragen
10.4.2007
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich von elektronischen Zahlungsverkehrssystemen, sowie das Entwickeln und der Vertrieb von unterstützender Software

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

heidelpay Systems GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 4.004.280,00 1.826.972,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.827.879,00 1.697.769,00
II. Sachanlagen 176.401,00 129.203,00
B. Umlaufvermögen 1.229.309,37 528.277,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.151.071,60 496.420,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 78.237,77 31.856,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 24.307,02 22.645,90
Summe Aktiva 5.257.896,39 2.377.895,52

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 2.447.248,47 1.351.271,61
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.326.271,61 916.769,46
III. Jahresüberschuss 1.095.976,86 409.502,15
B. Rückstellungen 1.230.392,56 560.538,08
C. Verbindlichkeiten 1.580.255,36 466.085,83
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.580.255,36 466.085,83
Summe Passiva 5.257.896,39 2.377.895,52

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die heidelpay Systems GmbH hat ihren Sitz in Heidelberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Reg.-Nr. HRB 702091.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 a HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden in der Höhe ihrer Anschaffungskosten bzw. der damit verbundenen Ausgaben bewertet und insoweit gebildet, als sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

5. Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Organschaft

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Umsatzsteuerlich besteht ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der heidelpay Group GmbH als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von € 808.550,62 (Vj.: € 140.048,23), davon gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 800.084,63 (Vj.: € 140.048,23).

Rückstellung für latente Steuern

Nachdem zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in folgenden Jahren voraussichtlich abbauen, wurde für die sich insgesamt ergebende Steuerbelastung gemäß § 274 Abs. 1, § 249 Abs. 1 HGB eine latente Steuerrückstellung in Höhe von € 1.136.447,61 (Vj. € 502.585,10) gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.411.069,58 (Vj.: € 224.363,88), davon gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 746.643,93 (Vj.: € 224.363,88).

C. Sonstige Angaben

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 2.652.195,70.

Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 2.652.195,70 EUR
Gesamtbetrag 2.652.195,70 EUR
Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Leasingverträge mit einer Gesamtverpflichtung nach dem Stichtag in Höhe von T€ 39, unbefristete Raummietverträge mit einer kalenderjährlichen Verpflichtung von ca. T€ 45.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr (im Durchschnitt der Quartale) 39 Arbeitnehmer.

Angabe zur Konzernverbundenheit

Der Jahresabschluss der Berichtsgesellschaft wird in den Konzernabschluss der heidelpay Group GmbH einbezogen.

Feststellung Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss der heidelpay Systems GmbH zum 31. Dezember 2017 wurde am 14.05.2018 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt; den Geschäftsführern wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

D. Sonstige Verpflichtungen

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Heidelberg, den 02.05.2019

Jens Bader, Geschäftsführer

Mirko Hüllemann, Geschäftsführer

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 10.05.2019 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festgestellt. Den Geschäftsführern wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

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