KANSA
Kabeltechnik GmbH
Viersen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
261.910,83 |
263.502,83 |
| I.
Sachanlagen |
261.910,83 |
263.502,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
174.796,31 |
174.088,74 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.490,76 |
121.312,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.305,55 |
52.776,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
436.707,14 |
437.591,57 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.431,11 |
75.380,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.251,02 |
15.570,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.050,90 |
8.680,60 |
| B.
Rückstellungen |
37.276,17 |
41.148,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
303.999,86 |
321.063,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
103.999,86 |
121.063,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
200.000,00 |
200.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
436.707,14 |
437.591,57 |
Anhang
KANSA KABELTECHNIK GMBH, VIERSEN
FüR DAS GESCHäFTSJAHR VOM 01. JANUAR 2018 BIS
ZUM 31. DEZEMBER 2018
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Kansa Kabeltechnik GmbH zum
31. Dezember 2018 wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Die Gesellschaft wird seit dem 17. Juni 1996 im
Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter
der Registernummer HRB 10120 geführt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und
Herstellung von konfektionierten Kabeln und Leitungen sowie
deren Vertrieb sowie alle hierfür erforderlichen
Hilfs- und Nebengeschäfte.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Sachanlagen werden gemäß § 253
Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige lineare oder, soweit zulässig,
degressive Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB
ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen mit
ihren Nennwerten ausgewiesen.
Die Rückstellungen werden mit dem
Erfüllungsbetrag nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen. Sie
berücksichtigen alle im Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Kansa Kabeltechnik GmbH
beträgt zum 31. Dezember 2018 DEM 100.000 (EUR
51.129,19) und wurde noch nicht auf Euro umgestellt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen betragen vollständig
weniger als ein Jahr und sind nicht besichert. Die
sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 200
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und sind
nicht besichert.
D. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr 2018 übte Frau Karin
Bröckskes, Nettetal, die
Alleingeschäftsführung aus. Sie war
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Viersen, den 30.07.2019
Kansa Kabeltechnik GmbH
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2019 festgestellt.
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