SpaTax Steuerberatungsgesellschaft mbH
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Dipl.-Betriebswirt Willems seit 16.12.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.00% | |
| 48.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CS Lohn & Fibu Office GmbH(vormals: RW Unternehmensberatungsgesellschaft mbH)Viersen(vormals: Mönchengladbach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGDie CS Lohn & Fibu Office GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB, da keine der drei nachstehenden Größenmerkmale überschritten werden: 1. € 4.840.000,00 Bilanzsumme 2. € 9.680.000,00 Umsatzerlöse 3. im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer Diese Gesellschaften können ein vereinfachtes Gliederungsschema verwenden und unterliegen nicht der Prüfungspflicht. Demgegenüber gelten die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für die kleinen Kapitalgesellschaften uneingeschränkt. Steuerrechtliche Verhältnisse Die CS Lohn & Fibu Office GmbH ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 u. 2 GewStG. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Eine Übereinstimmung mit § 145 AO liegt vor. Die dem Abschluss zugrunde liegende Buchführung entspricht den GoB. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242, 24 ff HGB) aufgestellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Steuern vom Einkommen und Ertrag Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Ergebnisverwendung Das Ergebnis wird auf das neue Jahr vorgetragen. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr: Claudia Soyke
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011 |
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