Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43464
Eingetragen
26.6.2008
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBrücken- und TunnelbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Die Durchführung aller Arbeiten auf den Gebieten des Hochbaus und des Tiefbaus

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Branko Tolusic
seit 26.6.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Branko Tolusic
Anne-Frank-Straße 15, 63225 Langen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BT Bau GmbH

Rodgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 120.916,00 160.332,00
I. Sachanlagen 120.916,00 160.332,00
B. Umlaufvermögen 1.314.962,90 1.192.284,78
I. Vorräte 1.215.390,28 1.035.972,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 99.572,62 148.150,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.779,70 2.779,70
davon gegen Gesellschafter 0,00 97.735,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   8.162,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.026,12 8.047,85
Aktiva 1.443.905,02 1.360.664,63

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 259.312,98 248.589,37
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 223.589,37 221.993,20
III. Jahresüberschuss 10.723,61 1.596,17
B. Rückstellungen 42.197,94 60.363,55
C. Verbindlichkeiten 1.142.394,10 1.051.711,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.106.345,83 956.086,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 36.048,27 95.624,91
davon gegenüber Gesellschaftern 81.109,80  
Passiva 1.443.905,02 1.360.664,63

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der BT Bau GmbH, Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main, 43464) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software, Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und 5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt linear. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand verrechnet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata temporis.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.

Die Bewertung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfolgt zu Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR ausgewiesen.

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 HBG)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 0,00 Euro (VJ 97.735,59 Euro) Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Bilanzgewinn




Euro
Bilanzgewinn zum
01.01.2021

223.589,37
Ausschüttungen


0,00
Jahresüberschuss 


10.723,61
Bilanzgewinn zum
31.12.2021

234.312,98


Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von € 234.312,98 auf neue Rechnung vorzutragen.

Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 472.110,03 (Vorjahr: Euro 491.540,95).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 36.048,27 (Vorjahr: Euro 95.624,91).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 HBG)


Euro
Rückstellungen
0,00
Verbindlichkeiten
81.109,80


Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Pflichtangaben

Beschäftigte Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8.

Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Branko Tolusic
ausgeübter Beruf:
Kaufmann



Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Rodgau, den 13.04.2023

gez. Branko Tolusic, Geschäftsführer


sonstige Berichtsbestandteile


Siehe Angaben unter dem Anhang


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2023 festgestellt.

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