Taifun eBusiness GmbHLiquidiert

Joachimstraße 2, 30159 Hannover, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 61703
Eingetragen
8.4.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Entwicklung, Anpassung und Vertrieb von E-Commerce-/Internet-Softwarelösungen sowie Computersoftware, Beratung Gewerbetreibender diesbezüglich, Bereitstellung von Internet-Portaldiensten mit transaktionsorientierter Abrechnung. Beteiligung an anderen Unternehmen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Taifun eBusiness GmbH

Hemmingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital   12500,00   12500,00
B. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   5600,00   5600,00
C. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   3128,00   2596,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   19981,27   8408,42
Summe Aktiva   41209,27   29104,42

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25000,00   25000,00
II. Verlustvortrag   -1273,58   -7612,95
III. Jahresüberschuss   16696,69   6339,37
B. Rückstellungen   0,00   1500,00
C. Verbindlichkeiten   786,16   878,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   3000,00
Summe Passiva   41209,27   29104,42

ANHANG zum Jahresabschluss 2010

der TAIFUN eBusiness GmbH, Hemmingen

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes unter Beachtung des BilMoG berücksichtigt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden bzw. werden in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt (264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Ausweisstetigkeit ist aufgrund des BilMoG geändert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Es sind keine Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Risiken im Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände wurden durch die Bildung ausreichender Wertberichtigungen kompensiert.

- Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen passiviert.

- Aufwandsrückstellungen sind nicht gebildet worden.

III. Sonstige Pflichtangaben

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Abschlußstichtag nicht.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Abschlußstichtag nicht. Es sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.

Geschäftsführer im Berichtsjahr war der Kaufmann Heiko Mundt.

IV. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Abschlussstichtag keine Forderungen und Verbindlichkeiten.

V. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von EUR 16.696,69 auf neue Rechnung vorzutragen.

VI. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Am Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.03.2011

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