Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 7807
Eingetragen
4.5.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Die Reparatur von Motorfahrzeugen, der Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie die Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen und Mietverträgen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Björn Raschick
seit 29.9.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Björn Raschick
Potsdam
100000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Raschick GmbH

Werder (Havel)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.202.328,36 1.420.331,99
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 8,00
II. Sachanlagen 1.181.822,00 1.399.285,28
III. Finanzanlagen 20.498,36 21.038,71
B. Umlaufvermögen 3.558.385,35 3.423.723,76
I. Vorräte 1.123.979,41 960.300,03
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 17.023,50 13.746,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 504.857,47 735.184,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.929.548,47 1.728.239,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.855,75 35.394,50
Aktiva 4.792.569,46 4.879.450,25

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.797.854,79 3.580.501,82
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen 3.746.725,60 3.529.372,63
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 725.275,69 845.053,02
C. Verbindlichkeiten 269.438,98 453.895,41
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 269.438,98 453.895,41
Passiva 4.792.569,46 4.879.450,25

Anhang

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Auf die größenabhängige Erleichterung nach § 276 HGB wurde verzichtet.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB anzusehen.

Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs.1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) sind beachtet worden.

Die Firma der Gesellschaft lautet: "Autohaus Raschick GmbH", der Sitz befindet sich in Werder (Havel), sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nr. HRB 7807.

II. Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung und Bilanzierung erfolgte unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 bis 274, 277 bis 278 HGB). Sie ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ist beachtet worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bilanziert und bewertet:

1. Bilanz: Aktiva

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Auf die Zugänge des Berichtsjahres wurden Abschreibungen wie folgt vorgenommen:

Bei Gegenständen, die nicht Computerhardware oder Software waren und bei Vorführ- und Mietwagen, die aus Vorjahren stammen und zum Jahresende noch im Bestand waren, wurden die Abschreibungen in fallenden Jahresbeträgen bemessen (geometrisch-degressive Abschreibung). Zugänge des Berichtsjahres wurden linear abgeschrieben (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG)

Bei Gegenständen der Computerhardware und Software wurde für die Steuerbilanz das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 beachtet, wonach als Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände ein Jahr angesetzt und die Absetzungen im Jahr der Anschaffung vollständig vorgenommen werden dürfen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden im Jahr der Anschaffung als Aufwand gebucht. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten ab € 250,00 bis € 800,00 wurden im Berichtsjahr von der Bewertungsfreiheit Gebrauch gemacht. Diese steuerlichen Bewertungsvorschriften zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden handelsrechtlich übernommen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert lag, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden.

Soweit Finanzanlagen dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden sie im Anlagevermögen ausgewiesen.

b. Umlaufvermögenba. Vorräte

Die materiellen Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt, wobei bei Zugängen zu verschiedenen Preisen ein Durchschnittspreis ermittelt wurde. Minderungen durch Skonti und andere Preisnachlässe und Erhöhungen durch Anschaffungsnebenkosten wurden berücksichtigt. Altersbedingte Abwertungen erfolgten nicht.

Soweit Gebrauchtwagen im Folgejahr unter den Anschaffungskosten veräußert wurden, erfolgte eine entsprechende Abschreibung.

Unabgerechnete Leistungen wurden mit den Herstellungskosten bewertet.

bb. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

bc. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel lauten in EURO und sind mit dem Nennwert angesetzt.

2. Bilanz: Passiva

a. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden für vertragliche Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der PUC-Methode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % bewertet. Rentensteigerungen wurden mit 2 % p.a. berücksichtigt. Ein Karriererisiko, zukünftige Gehaltsentwicklungen und Fluktuationen sind aufgrund der besonderen betrieblichen Verhältnisse nicht berücksichtigt. Es kamen die Richttafeln Dr. Heubeck von 2018 G zur Anwendung.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden abgezinst.

b. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

III. Weitere Angaben

1. Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen pro Posten ergeben sich aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage beigefügt ist.

b. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

c. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll einbezahlt. Es beträgt DM 100.000,00 und ist noch nicht auf EURO umgestellt.

d. Pensionsrückstellungen

Zur Abdeckung des Risikos wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die den Berechtigten verpfändet worden sind. Es erfolgte daher eine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB der Pensionsrückstellung mit dem Planvermögen der Rückdeckungsversicherungen.

Der Verrechnung nach § 246 Abs.2 S. 2 HGB liegen die folgenden Werte zugrunde:

Passivischer Betrag Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2023 758.200,00
Zeitwert Rückdeckungsversicherungen (Planvermögen vom 31.12.2023) 295.161,00
Ausweis Rückstellung für Pensionen 463.039,00
Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung 23.301,00
Ertrag aus Planvermögen 11.034,00
Zinsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung 12.267,00

Der Zeitwert des Planvermögens ergibt sich aus Mitteilungen der rückdeckenden Versicherung vom 03.06.2024 und entspricht dem Buchwert.

e. Verbindlichkeiten

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind € 53.681,06 (VJ € 118.290,02) in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

2. Anzahl der Mitarbeiter

Die nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelte Anzahl der Mitarbeiter betrug 44.

3. Größenabhängige Erleichterungen

Im Übrigen wird von den Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

 

Werder (Havel) OT Glindow, im Oktober 2024

Autohaus Raschick GmbH

Björn Raschick, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2024 festgestellt.

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