Autohaus Raschick GmbH
Dr.-Külz-Straße 2, 14542 Werder (Havel), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Raschick seit 29.9.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Raschick GmbHWerder (Havel)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. AllgemeinesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Auf die größenabhängige Erleichterung nach § 276 HGB wurde verzichtet. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB anzusehen. Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs.1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) sind beachtet worden. Die Firma der Gesellschaft lautet: "Autohaus Raschick GmbH", der Sitz befindet sich in Werder (Havel), sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nr. HRB 7807. II. Erläuterungen der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung und Bilanzierung erfolgte unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 bis 274, 277 bis 278 HGB). Sie ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ist beachtet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bilanziert und bewertet:1. Bilanz: Aktivaa. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Auf die Zugänge des Berichtsjahres wurden Abschreibungen wie folgt vorgenommen: Bei Gegenständen, die nicht Computerhardware oder Software waren und bei Vorführ- und Mietwagen, die aus Vorjahren stammen und zum Jahresende noch im Bestand waren, wurden die Abschreibungen in fallenden Jahresbeträgen bemessen (geometrisch-degressive Abschreibung). Zugänge des Berichtsjahres wurden linear abgeschrieben (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG) Bei Gegenständen der Computerhardware und Software wurde für die Steuerbilanz das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 beachtet, wonach als Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände ein Jahr angesetzt und die Absetzungen im Jahr der Anschaffung vollständig vorgenommen werden dürfen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden im Jahr der Anschaffung als Aufwand gebucht. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten ab € 250,00 bis € 800,00 wurden im Berichtsjahr von der Bewertungsfreiheit Gebrauch gemacht. Diese steuerlichen Bewertungsvorschriften zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden handelsrechtlich übernommen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert lag, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden. Soweit Finanzanlagen dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden sie im Anlagevermögen ausgewiesen. b. Umlaufvermögenba. Vorräte Die materiellen Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt, wobei bei Zugängen zu verschiedenen Preisen ein Durchschnittspreis ermittelt wurde. Minderungen durch Skonti und andere Preisnachlässe und Erhöhungen durch Anschaffungsnebenkosten wurden berücksichtigt. Altersbedingte Abwertungen erfolgten nicht. Soweit Gebrauchtwagen im Folgejahr unter den Anschaffungskosten veräußert wurden, erfolgte eine entsprechende Abschreibung. Unabgerechnete Leistungen wurden mit den Herstellungskosten bewertet. bb. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. bc. Liquide Mittel Die liquiden Mittel lauten in EURO und sind mit dem Nennwert angesetzt. 2. Bilanz: Passivaa. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen wurden für vertragliche Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der PUC-Methode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % bewertet. Rentensteigerungen wurden mit 2 % p.a. berücksichtigt. Ein Karriererisiko, zukünftige Gehaltsentwicklungen und Fluktuationen sind aufgrund der besonderen betrieblichen Verhältnisse nicht berücksichtigt. Es kamen die Richttafeln Dr. Heubeck von 2018 G zur Anwendung. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden abgezinst. b. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. III. Weitere Angaben1. Bilanzpostena. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen pro Posten ergeben sich aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage beigefügt ist. b. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. c. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll einbezahlt. Es beträgt DM 100.000,00 und ist noch nicht auf EURO umgestellt. d. Pensionsrückstellungen Zur Abdeckung des Risikos wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die den Berechtigten verpfändet worden sind. Es erfolgte daher eine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB der Pensionsrückstellung mit dem Planvermögen der Rückdeckungsversicherungen. Der Verrechnung nach § 246 Abs.2 S. 2 HGB liegen die folgenden Werte zugrunde:
Der Zeitwert des Planvermögens ergibt sich aus Mitteilungen der rückdeckenden Versicherung vom 03.06.2024 und entspricht dem Buchwert. e. Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren. Von den Verbindlichkeiten sind € 53.681,06 (VJ € 118.290,02) in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. 2. Anzahl der Mitarbeiter Die nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelte Anzahl der Mitarbeiter betrug 44. 3. Größenabhängige Erleichterungen Im Übrigen wird von den Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Werder (Havel) OT Glindow, im Oktober 2024 Autohaus Raschick GmbH Björn Raschick, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2024 festgestellt. |
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