Autohaus Hofmann GmbHLiquidiert

07819 Triptis, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 201886
Eingetragen
26.5.1992
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
der Handel mit PKW Neu- und Gebrauchtwagen sowie LKW Neu- und Gebrauchtwagen, Kraftfahrzeug-Reparaturen, Kraftfahrzeug-Karosseriebau, Autovermietung, Autolackierung.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Hofmann
seit 26.11.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Hofmann GmbH

Triptis

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0,00

16.820,50

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

2,00

II. Sachanlagen

0,00

16.818,50

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

23.276,22

254.904,97

I. Vorräte

0,00

193.892,12

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

23.276,22

59.852,74

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,00

1.160,11

C. Nicht durch Eigenkapitel gedeckter Fehlbetrag

31,64

122.718,41

Summe Aktiva

23.307,86

394.443,88



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.570,00

25.564,59

II. Verlustvortrag

-148.283,00

-94.688,95

III. Jahresüberschuß/-fehlbetrag

122.681,36

-53.594,05

nicht gedeckter Fehlbetrag

31,64

122.718,41

B. Rückstellungen

3.300,00

9.435,29

C. Verbindlichkeiten

20.007,86

385.008,59

Summe Passiva

23.307,86

394.443,88

ANHANG

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Absatz 1 und § 248 Absatz 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Absatz 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben.

5. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen - handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

7. Leistungsforderungen sind grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht durchzuführen.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

10. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

11. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

III. Angaben zu Bilanzposten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kurz- und mittelfristige Forderungen.

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Gegenüber dem Gesellschafter Wolfgang Hofmann bestehen Forderungen. Diese wurden mit 4 % verzinst.

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Wolfgang Hofmann, Triptis geführt.

 

Triptis, den 27. März 2020

gez. Wolfgang Hofmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. März 2020

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