CO.DON GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Stenger seit 7.8.2013 | Geschäftsführer |
Ute Dr. Dostmann seit 7.7.2011 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Raphor GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Vorjahreszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikel 67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: 1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. 3. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht, sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind in Höhe von € 1.500,00 enthalten. 4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit 5% p.a. 5. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. 7. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in Höhe von € 52.148,90 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 652,77 enthalten. 8. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00. 9. Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 10. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern gemäß § 274 Absatz 1 HGB wurde verzichtet, da eine größenabhngige Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften besteht (§ 274a Nr. 5 HGB). 11. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 12. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr betragen € 998.043,99 und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00 (§ 285 Nr. 10 HGB). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 713.899,89 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00. Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Prof. Dr. Jörg Gabert (§ 285 Nr. 10 HGB).
Leipzig, den 24.06.2013 gez. Dr. Wilfried Ackermann gez. Dr. Wolfram Otto sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2013 festgestellt. |
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