Markkey
GmbH
Fröndenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.298,00 |
9.916,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.298,00 |
9.916,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.356.771,26 |
3.341.678,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.281,55 |
45.750,10 |
| II.
Wertpapiere |
2.740.920,48 |
2.959.579,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
503.569,23 |
336.349,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
307,00 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
3.369.376,26 |
3.351.594,76 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.003.919,73 |
2.928.752,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.903.752,23 |
2.462.662,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
75.167,50 |
441.089,68 |
| B.
Rückstellungen |
6.920,00 |
63.503,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
358.536,53 |
359.339,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
358.536,53 |
359.339,53 |
| Summe
Passiva |
3.369.376,26 |
3.351.594,76 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2017
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung - §§266 Abs. 1, 276 und 288 HGB -
und bei der Offenlegung - § 326 und 327 HGB - des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Folgende Grundsätze und Methoden wurden
zugrunde gelegt:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter
Maßgabe des § 266 HGB. Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorgaben der
§§ 275 und 277 HGB.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite der
Bilanz sind nicht mit den Posten der Passivseite der
Bilanz, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesonderte ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die
Gründung des Unternehmens und für die
Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250
HGB gebildet. Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB sind nachfolgend
gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear verrechnet, von der
Sofortabschreibung für geringwertige Anlagegüter
wird Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden linear verrechnet, von der
Sofortabschreibung für sogenannte geringwertige
Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
des Sachanlagevermögens war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Von der Vereinfachungsregelung der R 44 Abs. 2 Satz
3 ff. EStR wurde Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, R 40 Ester,
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des
Zugangs eine Abgang unterstellt wurde.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen
worden.
Beteiligungen, sofern sie in der Bilanz ausgewiesen
sind, wurden zu den Anschaffungskosten, oder dem
niedrigeren steuerrechtliche zulässigen Wert
angesetzt.
Ausleihungen wurden mit dem Barwert der dem
steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert
angesetzt.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte durch:
Herrn
Michael Tiemann
Fröndenberg, 22.01.2019
Markkey GmbH
Die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des
Jahresabschlusses erfolgte am 24.01.2019
Fröndenberg, 24.01.2019
Gezeichnet Michael Tiemann
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