Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 15099
Eingetragen
20.6.2006
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieUnternehmensberatungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Projektmanagement und Projektentwicklung im Bereich Biowissenschaften

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

BioCol GmbH

Michendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 4.118,00 5.800,00
I. Sachanlagen 4.118,00 5.800,00
B. Umlaufvermögen 60.276,25 82.185,79
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.174,87 33.099,87
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.101,38 49.085,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.044,62 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 65.438,87 87.985,79

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 58.585,74 81.388,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 33.585,74 56.388,40
B. Rückstellungen 2.000,00 4.355,09
C. Verbindlichkeiten 4.853,13 2.242,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.853,13 2.242,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 65.438,87 87.985,79

Anhang

A I. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie die möglichen Wahlrechte nach Steuerrecht und Handelsrecht werden unter Berücksichtigung des für den Jahresabschluss ab 2010 zwingenden BilMoG unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen für die Handelsbilanz so angewendet, dass grundsätzlich eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz bestehen bleibt. Dabei werden die steuerlichen Wahlrechte nach § 5 Abs.1 EStG nicht wahrgenommen. Soweit Abweichungen zur Steuerbilanz zu berücksichtigen sind, wird dies bei den einzelnen Bilanzposten erläutert.

a) Bilanzierungsmethoden und Darstellungsmethoden

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 242 ff., §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die GmbH als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Es werden die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur Bilanzgewinn) und des § 274 a HGB (u.a. kein Anlagengitter) für die Bilanz in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs werden die Angaben gemäß § 286 HGB (u.a. keine Gesamtbezüge) unterlassen sowie die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung werden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung). Angaben zur Ergebnisverwendung werden nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht gemacht.

b) Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

a) Sachanlagevermögen

Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung nach § 253 Abs.3 HGB ausgewiesen. Dies gilt für Neuzugänge ab 1.1.2011.

Für die bisher nach steuerlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände werden die Wertansätze nach Art. 67 Abs.4 Satz 1 HGB beibehalten und die Abschreibungsmethoden fortgeführt.

Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, bei welchen eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, wird eine Teilwertabschreibung nach § 253 Abs.3 HGB vorgenommen.

Zugänge von geringwertigen Anlagegütern ab 1.1.2010 bis zu 410,00 Euro werden nach § 6 Abs.2 EStG und der handelsrechtlich zulässigen Vereinfachungregelung in voller Höhe abgeschrieben. Die nach § 6 Abs.2a EStG bisher gebildeten Sammelposten werden auch in der Handelsbilanz wegen ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung fortgeschrieben.

Soweit Zuschüsse für Neuanschaffungen gewährt wurden, werden diese von den

subventionierten Anschaffungs- bzw. den Herstellungskosten abgezogen.

Investitionszulagen werden grundsätzlich sofort in voller Höhe gewinnerhöhend erfasst.

2. Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo- oder Durchschnittsmethode. Notwendige Abwertungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips werden vorgenommen.

Die Herstellungskosten bei halbfertigen oder fertigen Erzeugnissen werden nach den

Handelsrechtlichen Wertuntergrenzen in Deckungsgleichheit mit den steuerlichen

Vorschriften bewertet.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach dem Nominalwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist, soweit vorhanden, durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

4. Steuer- und sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und bewertet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

II. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Kalenderjahr war: Herr Prof. Dr. Norbert Ulbrich

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2013 festgestellt.

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