Oleart IT Solutions GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bertrand Sabadie seit 20.6.2024 | Geschäftsführer |
Edgar Ottoniel Günther seit 22.1.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DHB GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ElbeFruit GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhanga) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. (2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. (3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben. (5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. (6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. (7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". (8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. (9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. (10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt. b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Gewinne wurden grundsätzlich nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Eine Ausnahme stellen die Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung dar: Hier erfolgt die Bewertung gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB). Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. (3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. (4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. (5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. (6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. (7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Anlagevermögen Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen sind laut Angaben der Geschäftsleitung im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet. Waren Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer). Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Die Waren (Handelswaren) sind mit ihren Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Direkt zuordnungsfähige Einzelkosten für die Beschaffung der Waren wurden hinzugerechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt: • Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet • bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet • Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt. Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt. Rückstellungen Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet. c) Angaben zu Bilanzposten Vermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben folgende Restlaufzeiten: • bis zu 1 Jahr: 447.819,36 Euro • über 1 Jahr: 149,85 Euro. Fremdkapital Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten: bis 1 Jahr: 553.097,51 Euro. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 48.979,67 Euro. d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. e) Sonstige Angaben Firma, Sitz, Registergericht Die ElbeFruit GmbH, Winterhuder Weg 29, 22085 Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 155147. Name und Beruf der Geschäftsführer • Edgar Ottoniel Günther, Kaufmann • Bertrand Sabadie, Kaufmann. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 0. sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 31. März 2025 gez. Edgar Günther, Geschäftsführer gez. Bertrand Sabadie, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt. |
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