Lerm
Verwaltungs GmbH
Mainhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.554,64 |
30.329,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.583,58 |
30.039,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
971,06 |
290,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.554,64 |
43.112,05 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.833,79 |
37.965,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.540,92 |
11.921,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.510,58 |
478,96 |
| B.
Rückstellungen |
900,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.820,85 |
4.247,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.820,85 |
4.247,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.554,64 |
43.112,05 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss ermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft.
2. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert
gegenüber dem Vorjahr. Hinsichtlich der auf die Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich folgende
Feststellungen:
3. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind bewertet mit ihren
Nennwerten. Abzinsungen waren nicht erforderlich.
4. Die Rückstellungen sind
planmäßig für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet worden, sie decken erkennbare
Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe.
5. Verbindlichkeiten werden entsprechend der
gesetzlichen Regelung mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt; alle Posten haben eine Laufzeit von unter 1
Jahr.
6. Bewertungsvereinfachungsverfahren (auch
Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung,
Verbrauchsfolgeverfahren) kamen nicht zur Anwendung.
7. Feststellungen zu Fremdkapitalzinsen
gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB sind nicht
veranlasst, ebensowenig Feststellungen wegen
unterlassener Zuschreibung gemäß § 280 Abs.
3 HGB.
8. Die Form der Darstellung, insbesondere die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
9. Die zu den einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung eingegebenen Beträge
des vorhergehenden Geschäftsjahres sind vergleichbar.
10. Soweit ein Vermögensgegenstand oder
eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz fällt, ist
ein Vermerk über die Mitzugehörigkeit zu anderen
Posten im Interesse eines klaren und übersichtlichen
Jahresabschlusses nicht erforderlich.
11. Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch
folgende Person geführt:
Frau Gabriele Grimm
Gegenüber der Geschäftsführerin
bestanden zum 31. Dezember 2011 keine Verbindlichkeiten
und Forderungen.
B. Erläuterungen zur Bilanz
12. Aufwendungen für Ingangsetzung
oder Erweiterung des Geschäftsbetriebs sind nicht
angefallen.
13. Ein aktiver Abgrenzungsposten als
Bilanzierungshilfe für latente Steuern wurde nicht
gebildet.
14. Eine Wertberichtigung im Sinne des §
281 Abs. 1 HGB wurde nicht gebildet.
15. Rückstellungen für latente
Steuern wurden ebenfalls nicht gebildet. Die unter den
"Sonstigen Rückstellungen" ausgewiesenen Beträge
setzen sich im einzelnen wie folgt zusammen:
Rückstellung für
Jahresabschlusskosten Euro 900,00
C. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
16. Im Berichtsjahr wurden auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
keine Abschreibungen vorgenommen, die die
in der Kapitalgesellschaft sonst üblichen
Abschreibungen übersteigen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2012 festgestellt.
|