HBS
Schuckar GmbH
Seelow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.485,35 |
91.564,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
110.483,35 |
91.562,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.552,58 |
65.231,81 |
| I.
Vorräte |
2.763,77 |
3.869,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
780,06 |
22.161,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
63,88 |
| III.
Wertpapiere |
39.908,27 |
24.986,64 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.100,48 |
14.214,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.522,00 |
2.642,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
172.559,93 |
159.438,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.914,90 |
27.846,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-7.749,88 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
10.396,04 |
| IV.
Bilanzgewinn |
28.714,90 |
0,00 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
11.707,00 |
13.048,00 |
| C.
Rückstellungen |
34.124,65 |
15.895,86 |
| D.
Verbindlichkeiten |
72.813,38 |
102.648,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.543,49 |
41.437,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
172.559,93 |
159.438,16 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt.
Die Gesellschaft ist als eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB anzusehen.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§
265 Abs. 1 HGB) sind grundsätzlich beachtet worden.
Soweit durch die Anwendung der neuen Vorschriften des HGB
aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sich
die bisher angewandten Bewertungsmethoden und die Form der
Darstellung geändert haben, sind keine Angaben nach
§ 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 gemacht worden
(Art 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht
angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter
Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256 a HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 bis 274, 277 bis 278 HGB). Sie ist
gegenüber dem Vorjahr insoweit unverändert
geblieben, als nicht die neuen Vorschriften des HGB
aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
Änderungen bedingten. Auf eine Darstellung dieser
Änderungen wird verzichtet (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Die Bewertung des Anlagevermögens
erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Auf die Bestände aus Vorjahren wurden
Abschreibungen nach der linearen bzw. degressiven
Abschreibungen und auf die Zugänge des Berichtsjahres
wurden Abschreibungen nach der linearen Methode
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 150,00 wurden sofort als
Aufwand berücksichtigt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über
€ 150,00 bis € 410,00 wurden im Berichtsjahr voll
abgeschrieben. Die Anschaffungswerte werden
grundsätzlich im Jahr der Anschaffung als Abgang
verrechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von über € 150,00 bis
einschließlich € 1.000,00 wurden in Vorjahren in
einen Sammelposten eingestellt, der jedes Jahr mit
20 % abgeschrieben wird.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Es wurden das Niederstwertprinzip und die
Vorschriften über die verlustfreie Bewertung beachtet.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wurden
auf zweifelhafte Forderungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel lauten in EURO und sind mit dem
Nennwert angesetzt.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung einer
Ergebnisverwendung aufgestellt. In den Posten Bilanzgewinn
ist ein vorhandener Gewinnvortrag in Höhe von €
2.646,16 einbezogen worden.
Der Sonderposten war nach § 273 HGB a.
F. i. V. mit § 7g a. F. und § 7 g n.
F. EStG in Vorjahren gebildet worden. Der Posten wird nach
Art. 67 Abs. 3 EGHGB fortgeführt. Die Auflösung
des Sonderpostens beträgt im Berichtsjahr €
1.341,00 und ist unter den sonstigen betrieblichen
Erträgen enthalten.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen worden,
so dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Auf die Bildung latenter
Steuerrückstellungen wurde gem. § 274 a HGB
verzichtet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
€ 15.872,00 (Vorjahr € 17.638,00).
Insgesamt sind Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 65.298,89 durch Sicherheiten - Buchgrundschuld und
Eigentumsvorbehalt - besichert.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführerin war im Berichtsjahr Frau
Dipl.-Ing. (FH) Marion Krüger, Diplom Agraringenieur.
Der Jahresabschluss wurde am 23. Juni 2011
aufgestellt.
gez. Dipl.-Ing. (FH) Marion Krüger
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.318,88 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.137,45 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2011 festgestellt.
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