Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Arno Ziegler GmbH
Dresdener Straße 22, 68766 Hockenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Ziegler seit 5.12.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Arno Ziegler GmbHHockenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGA - Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Von der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Vorjahresbeträge zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind vollinhaltlich mit denjenigen des Berichtsjahres vergleichbar. Vorjahresbeträge lt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachträglich nicht angepasst. Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt. Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten; auf ggf. vorgenommene Änderungen wird bei den Ausführungen zu den einzelnen Bilanzposten eingegangen. B - Ausführungen zu den Aktiva Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH. Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden. Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht. Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie - Festwertansätze (§ 240 Abs. 4 S. 1 HGB i. V. m. § 256 HGB) - Durchschnittsbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 HGB) kamen nicht zur Anwendung. Die Abschreibungen wurden ausschließlich linear vorgenommen. Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs im Anschaffungszeitpunkt. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten (= Nennwert) bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen i. S. v. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB waren keine vorhanden. Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 4 HGB waren keine vorhanden. Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs im Anschaffungszeitpunkt. Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Finanzanlagevermögen gehalten. Es bestehen keine im Finanzanlagevermögen bilanzierten Ausleihungen an Gesellschafter. Die Restlaufzeit der im Finanzanlagevermögen bilanzierten Beteiligung beträgt zwischen mehr als einem und nicht mehr als fünf Jahren. Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; § 256a HGB. Soweit Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von <= 1 Jahr betroffen waren, wurde das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip nicht angewendet. Die Vermögensgegenstände im Rahmen des Vorratvermögens wurden mit den Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 Abs. 2 HGB) bilanziert; das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB wurde eingehalten, indem der Teil des Neufahrzeugbestandes mit Anschaffungszeitpunkt vor dem laufenden Wirtschaftsjahr auf den realisierbaren niedrigeren Verkaufspreis abgeschrieben wurde, sofern dieser unter den Einstandskosten lag. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (=Nennwert) angesetzt, soweit Währungsumrechnungen nicht eine andere Behandlung erforderten. Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Umlaufvermögen gehalten. Es bestehen im Umlaufvermögen bilanzierten Forderungen an Gesellschafter in Höhe von 109.652,44 €. Die Restlaufzeit der Forderungen im Umlaufvermögen beträgt ausnahmslos <= 1 Jahr. Die Bewertung von Schecks, Kassenbeständen, Bundesbank-, Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Anschaffungskosten (= Nennwert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Abschreibungen bei den Kassen- und Bankguthaben auf den niedrigeren Stichtagswert (§ 253 Abs. 3 HGB) kamen nicht zum Ansatz. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz wurden transitorische Posten i. S. v § 250 HBG in Ansatz gebracht. Es sind keine Sachverhalte gegeben, welche die Bilanzierung aktiver latenter Steuern zugelassen hätten. Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ist nicht vorhanden. Die bilanzielle Überschuldung wurde durch Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter in Höhe von insgesamt 37.200,00 € beseitigt. C - Ausführungen zu den Passiva Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Passiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden. Es lagen keine Schulden vor, die unter mehreren Posten der Passiva ausweisbar gewesen wären. Es lagen keine ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital vor. Die ausgewiesene Kapitalrücklage wurde weder durch Einstellungen noch durch Auflösungen verändert. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt. Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" sind keine Beträge passiviert, die einen erheblichen Umfang hätten. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten. Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei passivierten Verbindlichkeiten vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; § 256a HGB. Soweit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von <= 1 Jahr betroffen waren, wurde das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip nicht angewendet. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 233.237,41 €. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bis zu 5 Jahren sind in Höhe von 69.200,00 € vorhanden. Die Strukturierung der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren stellt sich wie folgt dar: 1. Anleihen: davon konvertibel: 0,00 € 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 56.826,11 € 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: 0,00 € 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 0,00 € 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel: 0,00 € 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 0,00 € 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 0,00 € 8. Sonstige Verbindlichkeiten: 0,00 € davon aus Steuern: 0,00 € davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 56.826,11 €. Gegenüber Gesellschaftern des berichtenden Unternehmens sind Verbindlichkeiten in Höhe von 49.246,74 € passiviert. Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden. Es sind keine Sachverhalte gegeben, welche die Bilanzierung passiver latenter Steuern zugelassen hätten. Es bestehen keine weiteren, für die Beurteilung der Finanzlage des berichtenden Unternehmens bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht bilanziert und auch nicht als Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben wurden. D - Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung: - Martin Ziegler (Dipl. Ing) - Norbert Ziegler (Kfz.-Meister). Das Unternehmen wird in keinen Konzernabschluss einbezogen. Es wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen getätigt. Risiken oder Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, sind nicht vorhanden. Es lagen keine ausschüttungsgesperrten Ertragssachverhalte vor.
Hockenheim, den 14. April 2014 gez. Martin Ziegler, Dipl.-Ing.; Norbert Ziegler, Kfz.-Meister Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.04.2014 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
4 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen