Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 421877
Eingetragen
4.5.1998
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen, mit Kraftfahrzeugzubehör und Zubehör für sonstige Fahrzeuge, mit Kraftfahrzeugersatzteilen und Ersatzteilen für sonstige Fahrzeuge sowie die Durchführung von Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen und die Vermietung von Kraftfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Ziegler
seit 5.12.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Arno Ziegler GmbH

Hockenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

5.716,00

9.614,00

I. Sachanlagen

5.416,00

9.314,00

II. Finanzanlagen

300,00

300,00

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren: 300,00 Euro (300,00)

B. Umlaufvermögen

333.430,49

455.273,89

I. Vorräte

130.202,00

167.813,65

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

202.205,25

286.842,39

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: 202.205,25 Euro (286.842,39)

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.023,24

617,85

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.380,73

4.077,62

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

19.236,30

43.615,11

Summe Aktiva

362.763,52

512.580,62



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

10.306,78

10.306,78

III. Verlustvortrag

-79.486,48

-84.917,51

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

24.378,81

5.431,03

V. Aktivischer Ausweiswechsel

19.236,30

43.615,11

B. Rückstellungen

3.500,00

3.300,00

C. Verbindlichkeiten

359.263,52

509.280,62

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: 233.237,41 Euro (277.871,15)

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren: 69.200,00 Euro (126.664,12)

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 56.826,11Euro (104.745,35)

Summe Passiva

362.763,52

512.580,62

ANHANG

A - Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Von der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Vorjahresbeträge zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind vollinhaltlich mit denjenigen des Berichtsjahres vergleichbar.

Vorjahresbeträge lt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachträglich nicht angepasst.

Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt.

Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet.

Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten; auf ggf. vorgenommene Änderungen wird bei den Ausführungen zu den einzelnen Bilanzposten eingegangen.

B - Ausführungen zu den Aktiva

Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH.

Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht.

Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie

- Festwertansätze (§ 240 Abs. 4 S. 1 HGB i. V. m. § 256 HGB)

- Durchschnittsbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 HGB)

kamen nicht zur Anwendung.

Die Abschreibungen wurden ausschließlich linear vorgenommen.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs im Anschaffungszeitpunkt.

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten (= Nennwert) bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB.

Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen i. S. v. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB waren keine vorhanden.

Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 4 HGB waren keine vorhanden.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs im Anschaffungszeitpunkt.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Finanzanlagevermögen gehalten.

Es bestehen keine im Finanzanlagevermögen bilanzierten Ausleihungen an Gesellschafter.

Die Restlaufzeit der im Finanzanlagevermögen bilanzierten Beteiligung beträgt zwischen mehr als einem und nicht mehr als fünf Jahren.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; § 256a HGB. Soweit Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von <= 1 Jahr betroffen waren, wurde das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip nicht angewendet.

Die Vermögensgegenstände im Rahmen des Vorratvermögens wurden mit den Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 Abs. 2 HGB) bilanziert; das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB wurde eingehalten, indem der Teil des Neufahrzeugbestandes mit Anschaffungszeitpunkt vor dem laufenden Wirtschaftsjahr auf den realisierbaren niedrigeren Verkaufspreis abgeschrieben wurde, sofern dieser unter den Einstandskosten lag.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (=Nennwert) angesetzt, soweit Währungsumrechnungen nicht eine andere Behandlung erforderten.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Umlaufvermögen gehalten.

Es bestehen im Umlaufvermögen bilanzierten Forderungen an Gesellschafter in Höhe von 109.652,44 €.

Die Restlaufzeit der Forderungen im Umlaufvermögen beträgt ausnahmslos <= 1 Jahr.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbeständen, Bundesbank-, Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Anschaffungskosten (= Nennwert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Abschreibungen bei den Kassen- und Bankguthaben auf den niedrigeren Stichtagswert (§ 253 Abs. 3 HGB) kamen nicht zum Ansatz.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz wurden transitorische Posten i. S. v § 250 HBG in Ansatz gebracht.

Es sind keine Sachverhalte gegeben, welche die Bilanzierung aktiver latenter Steuern zugelassen hätten.

Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ist nicht vorhanden.

Die bilanzielle Überschuldung wurde durch Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter in Höhe von insgesamt 37.200,00 € beseitigt.

C - Ausführungen zu den Passiva

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Passiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Schulden vor, die unter mehreren Posten der Passiva ausweisbar gewesen wären.

Es lagen keine ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital vor.

Die ausgewiesene Kapitalrücklage wurde weder durch Einstellungen noch durch Auflösungen verändert.

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt.

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" sind keine Beträge passiviert, die einen erheblichen Umfang hätten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei passivierten Verbindlichkeiten vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; § 256a HGB. Soweit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von <= 1 Jahr betroffen waren, wurde das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip nicht angewendet.

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 233.237,41 €. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bis zu 5 Jahren sind in Höhe von 69.200,00 € vorhanden.

Die Strukturierung der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren stellt sich wie folgt dar:

1. Anleihen:

davon konvertibel: 0,00 €

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 56.826,11 €

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: 0,00 €

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 0,00 €

5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener

Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel: 0,00 €

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 0,00 €

7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen

ein Beteiligungsverhältnis besteht: 0,00 €

8. Sonstige Verbindlichkeiten: 0,00 €

davon aus Steuern: 0,00 €

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 €

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 56.826,11 €.

Gegenüber Gesellschaftern des berichtenden Unternehmens sind Verbindlichkeiten in Höhe von 49.246,74 € passiviert.

Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden.

Es sind keine Sachverhalte gegeben, welche die Bilanzierung passiver latenter Steuern zugelassen hätten.

Es bestehen keine weiteren, für die Beurteilung der Finanzlage des berichtenden Unternehmens bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht bilanziert und auch nicht als Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben wurden.

D - Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung:

- Martin Ziegler (Dipl. Ing)

- Norbert Ziegler (Kfz.-Meister).

Das Unternehmen wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Es wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen getätigt.

Risiken oder Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, sind nicht vorhanden.

Es lagen keine ausschüttungsgesperrten Ertragssachverhalte vor.

 

Hockenheim, den 14. April 2014

gez. Martin Ziegler, Dipl.-Ing.; Norbert Ziegler, Kfz.-Meister

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.04.2014

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