Rogge-Transporte GmbHLiquidiert

Rosenstraße 9, 37318 Uder, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 503179
Eingetragen
19.11.2008
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrGüterbeförderung in der BinnenschifffahrtErbringung von Logistikdienstleistungen
Gegenstand
Durchführung von Transporten aller Art im Güterkraftverkehr.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Rogge-Transporte GmbH

Uder

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 172.562,00 136.506,00
I. Sachanlagen 172.562,00 136.506,00
B. Umlaufvermögen 720.464,04 714.311,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 696.500,67 657.015,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.963,37 57.295,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.327,09 5.163,39
Summe Aktiva 903.353,13 855.980,40

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 536.471,38 533.494,91
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 508.494,91 432.862,43
III. Jahresüberschuss 2.976,47 75.632,48
B. Rückstellungen 13.189,63 117.774,60
C. Verbindlichkeiten 353.692,12 204.710,89
Summe Passiva 903.353,13 855.980,40

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen:

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen
IV. Währungsumrechnung
V. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Uwe Rogge, Vermietung, Einzelunternehmen.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Einzelunternehmung Uwe Rogge als so genannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Einzelunternehmung Uwe Rogge als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines
II. Aktivposten
III. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil
IV. Rückstellungen
V. Verbindlichkeiten
VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

EUR

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Rogge Uwe Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt
Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort
Rosenstraße 9 37318 Uder

D. Sonstige Verpflichtungen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2018.

Nachrichten & Medien

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