Pilgram-Rupprecht Beteiligungs GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
218.800,00 |
218.800,00 |
| I.
Finanzanlagen |
218.800,00 |
218.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.234.468,13 |
1.204.492,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
234.468,13 |
204.492,19 |
| Aktiva |
1.453.268,13 |
1.423.292,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.443.189,52 |
1.416.619,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
130.000,00 |
130.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.313.189,52 |
1.286.619,19 |
| B.
Rückstellungen |
9.181,00 |
6.673,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
897,61 |
|
| Passiva |
1.453.268,13 |
1.423.292,19 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firmenname laut
Registergericht:
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Pilgram-Rupprecht
Beteiligungs GmbH
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Firmensitz laut
Registergericht:
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Nürnberg
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Registergericht:
|
Handelsregister
Nürnberg
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Register-Nr.:
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HR B 14339
|
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des dritten Buchs des Handelsgesetzbuches und
den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer "kleinen
Kapitalgesellschaft" gemäß § 267 Abs. 1 HGB
in Verbindung mit § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB auf.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
grundsätzlich die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Für die Aufstellung der Bilanz wird die
Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugrunde
gelegt.
Wahlrechte, bestimmte Angaben in der Bilanz bzw. im
Anhang auszuüben, werden grundsätzlich im Sinne
der Angabe im Anhang ausgeübt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen
Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung
der handelsrechtlichen Vorschriften.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs.1 Nr.2 HGB).
Der Ansatz der
Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen)
erfolgte mit den Anschaffungskosten bzw. in Höhe der
Einbringungswerte der im Zuge der Sachgründung
eingebrachten Gesellschaften, gegebenenfalls vermindert um
Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. Es bestehen
keine Gründe zum Ansatz eines niedrigeren
beizulegenden Werts aufgrund einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Nennwerten angesetzt.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wurde mit dem
Nominalwert angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen - wie im Vorjahr -
keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben sämtlichst eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Angabe gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 1.000.000,00 (Vj. EUR
1.000.000,00) enthalten.
Angabe gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Es wurden während des Geschäftsjahres keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
V. Unterschrift gem. § 245 HGB
Nürnberg, den 16.05.2024
................................................Christian
Pilgram-Rupprecht
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2024
festgestellt.
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