Realyze Ventures Management GmbH

Am Kabellager 11, 51063 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 114369
Eingetragen
12.4.2023
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenFondsmanagement
Gegenstand
das Verwalten von europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Beteiligung an und Geschäftsführung von ihr verwalteten europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA), einschließlich der Beteiligung an diesen als persönlich oder beschränkt haftender Gesellschafter. Die Tätigkeiten des Unternehmens erfolgen auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung als Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds gemäß Art. 14 Verordnung (EU) Nr. 345/2013 (EuVECA-VO).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tim Fischer
seit 13.2.2025
Geschäftsführer
David Georg Nadge
seit 13.2.2025
Geschäftsführer
Akin Özdemir
seit 7.11.2024
Prokura
Manfred Heid
seit 12.4.2023
Geschäftsführer
Stefan Läufer
seit 12.4.2023
Geschäftsführer
Kai Nicolas Panitzki
seit 12.4.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (8)

NameAnteil
33.33%
17.73%
A******* M*****
16.33%

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Auriga Holding GmbH
Germany
16.667 €
33.33%
MOMENI Ventures Management GmbH
Germany
16.667 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Realyze Ventures Management GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.02.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
28.2.2023
EUR
A. Anlagevermögen 25.000,00  
I. Finanzanlagen 25.000,00  
B. Umlaufvermögen 50.375,66 50.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,40 50.000,00
davon eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 50.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 50.375,26  
Aktiva 75.375,66 50.000,00

Passiva

31.12.2023
EUR
28.2.2023
EUR
A. Eigenkapital 61.875,66 50.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 50.000,00  
III. Jahresfehlbetrag 38.124,34  
B. Rückstellungen 13.500,00  
Passiva 75.375,66 50.000,00

Anhang

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Firma: Realyze Ventures Management GmbH
Sitz: Köln
Registergericht: Köln
Register-Nr.: HRB 114369

Die Realyze Ventures Management GmbH ist eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. §§ 2 Abs. 4, 44 KAGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für den Zeitraum vom 28. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.

2. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff.), der §§ 44, 45 KAGB, des GmbH-Gesetzes sowie der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a.) Anlagevermögen

Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bewertet.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert
angesetzt. Soweit erforderlich, sind Einzelwertberichtigungen vorgenommen worden.

Fremdwährungsforderungen liegen nicht vor.

c) Liquide Mitte

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

d) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt worden.

4. Angaben zur Bilanz

a) Anlagevermögen

Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird auf den separat dargestell-
ten Anlagenspiegel verwiesen (vgl. Anlage 1 zum Anhang).

b) Angaben zu wesentlichen Beteiligungen

Die Gesellschaft hält Anteile an folgenden Gesellschaften:



Gesellschaft
Sitz
Beteiligungs- quote
Eigenkapital zum 31.12.2023
Jahresergebnis 2023


%
EUR
EUR
Realyze Ventures GP GmbH
Köln
100
20.576,92
-4.423,08


c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen betreffen kurzfristige Vermögengegenstände in Höhe von EUR 0,40.

d) liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

e) Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung in Höhe von EUR 13.500,00 enthalten.

5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betreiblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Beiträge, Rechts- und Beratungskosten sowie Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses enthalten.

6. Sonstige Angaben

a) Angaben zu Mitarbeitern

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr neben den vier Geschäftsführern keinen Mitarbeiter.

b) Angaben zu Geschäftsführung und Aufsichtsorganen

Die Geschäftsführung bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Mitarbeitern:

Herrn Kai Panitzki, Geschäftsführer Realyze Gesellschaften, Köln
Herrn Manfred Heid, Geschäftsführer Realyze Gesellschaften, Köln
Herrn Stefan Läufer, Geschäftsführer Realyze Gesellschaften, Menden
Herrn Michael Stephan, Geschäftsführer Realyze Gesellschaftenr, Tegernsee (bis 17.April 2024)

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Geschäftsführer haben keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten.

c) Angaben zu Abschlussprüferhonoraren

Im Geschäftsjahr 2023 wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von TEUR 10 für Abschlussprüfungsleistungen berechnet

d) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.

e) Angaben zum Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Unterschrift der Geschäftsführung

Köln, den 18.09.2024


Ort, Datum

Manfred Heid


(Geschäftsführung)
 Kai Nicolas Panitzki

Stefan Läufer
(Geschäftsführung)

(Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Der nachfolgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss.

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Realyze Ventures Management GmbH

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Realyze Ventures Management GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Realyze Ventures Management GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Februar bis 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Februar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

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