PubGrade
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
647.886,29 |
599.544,33 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
647.884,29 |
594.432,29 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
4,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
5.108,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.183.853,90 |
1.264.371,99 |
| I.
Vorräte |
65.789,76 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
526.027,60 |
522.403,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
592.036,54 |
741.968,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.417,36 |
2.752,46 |
| Aktiva |
1.834.157,55 |
1.866.668,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.277.422,18 |
1.350.471,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
235.000,00 |
235.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.090.471,82 |
830.643,59 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
73.049,64 |
-259.828,23 |
| B.
Rückstellungen |
168.776,33 |
216.834,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
204.785,98 |
123.562,25 |
| D.
Passive latente Steuern |
183.173,06 |
175.800,02 |
| Summe
Passiva |
1.834.157,55 |
1.866.668,78 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die PubGrade GmbH wird beim Handelsregister des
Amtsgerichts Aachen unter der Nummer HRB 18183
geführt. Sitz der Gesellschaft ist
Schloss-Rahe-Straße 15 in 52072 Aachen.
Der Jahresabschluss der PubGrade GmbH, Aachen, wurde
nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches
sowie den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Darstellung der Bilanz erfolgte
entsprechend den in § 266 Abs. 2 und 3 HGB
geregelten Gliederungsvorschriften.
Um eine klare Darstellung zu gewährleisten,
wurde in der Bilanz weitestgehend auf Zusatzvermerke
verzichtet und stattdessen der gesonderte Ausweis im Anhang
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften beachtet. Die auf den
Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden behalten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
des § 274a HGB wurden bei der Erstellung des
Jahresabschlusses und die des § 288 Abs. 1 HGB bei
Erstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft geht von der Fortführung des
Unternehmens aus.
Angaben zur Bilanz
Aktivseite
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gem. § 255 Abs. 2a HGB i.V.m. § 255 Abs. 2
HGB mit den bei der Entwicklung angefallenen
Herstellungskosten bewertet.
Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln
zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern
und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des
durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs
von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2015 wird die
Möglichkeit der Vollabschreibung für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert von bis zu € 800,00 in vollem Umfang
genutzt.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
nach § 253 Abs. 3 S. 3 und 4 HGB angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen
wurde das allgemeine Ausfallrisiko durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt.
In den Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Beträge mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von € 1,00
(2022: € 5.251,12) enthalten. Die Restlaufzeiten
der übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen jeweils weniger als
ein Jahr.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von € 1,00 (2022:
€ 5.251,12) bestehen in Höhe von
€ 1,00 (2022: € 5.251,12)
gegenüber der PubGrade Inc. aus einer
marktüblichen Darlehensgewährung. Das Darlehen
wurde aufgrund der Entscheidung der
Geschäftsführung, die PubGrade Inc zu
schließen, auf € 1,00
außerplanmäßig nach § 253 Abs. 3 S.
5, S. 6 HGB abgeschrieben.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen im
Geschäftsjahr 2023 im Voraus geleistete Zahlungen auf
Leistungen, die das Folgejahr betreffen.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden
zum Stichtag wie folgt bewertet:
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum
Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des
Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt
(Imparitätsprinzip). Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr
oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Passivseite
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
passiviert.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages und unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostensteigerungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 S. 1
HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von € 21.166,66 (2022:
€ 40.430,59) enthalten, solche aus sozialer
Sicherheit betragen € 6.284,26 (2022:
€ 3.622,86).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen
jeweils weniger als ein Jahr.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden
zum Stichtag wie folgt bewertet:
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der
Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert,
unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am
Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip).
Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Latente Steuern betreffen Differenzen zwischen
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Bei
den Ermittlung der latenten Steuern wurde ein
pauschalierter Steuersatz für die Körperschaft-
und Gewerbesteuer von insgesamt 30 % zum Ansatz gebracht.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz enthaltenen Verbindlichkeiten
bestehen berichtspflichtige sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von T€ 34 (2022:
T€ 51).
Die Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8
HGB beträgt € 453.865,23 (2022:
€ 418.632,27) und betrifft ausschließlich
Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 8 (2022: 9) Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Aachen, den 25. Februar
2025
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gez. A. Golubowitsch
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gez. Dr. P. Eckerle
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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