AIXTRON SE
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eduard Renier Francisca Clerkx seit 2.1.2023 | Liquidator |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
APEVA SEHerzogenrathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Sitz der APEVA SE i.L. (nachfolgend APEVA SE i.L.) ist Herzogenrath. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 21384 im Register des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Die Gesellschaft nimmt teilweise Aufstellungserleichterungen für kleine Gesellschaften in Anspruch. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der AIXTRON SE, Herzogenrath, (HRB 16590 Amtsgericht Aachen) die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die unmittelbare Gesellschafterin APEVA Co. Ltd., Hwasung, Südkorea, ist zum 31. Dezember 2023 nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für den kleinsten Kreis von Unternehmen verpflichtet. Damit stellt die AIXTRON SE den Konzernabschluss und Konzernlagebericht, welche im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Fortführung der Gesellschaft war von einem Folge- oder Neuauftrag im Rahmen der OVPD- Technologie abhängig. Im Geschäftsjahr 2022 konnte dieser nicht akquiriert werden. Die Aktionäre haben daraufhin in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 eine Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen. Zum Liquidator der Gesellschaft wurde der bisherige geschäftsführende Direktor Eduard Renier Francisca Clerkx bestellt. Entsprechend wurde der Jahresabschluss unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro (TEUR). Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Jahresabschluss bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden wurde wie im Vorjahr nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Der Methodenwechsel im Vorjahr ist mit Blick auf die sachgerechte Darstellung der tatsächlichen Gegebenheiten notwendig. Die Bewertung richtet sich entsprechend nach der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens des Unternehmens unter der Berücksichtigung des besonderen Umstands, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebs absehbar ist (vgl. IDW RS HFA 17 n.F.). Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) wurden beachtet. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) aufgestellt. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Soweit eine Aufrechnungslage gegeben war, wurde eine Saldierung vorgenommen. Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert bewertet. In Anwendung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden aktive Steuerlatenzen nicht bilanziert. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken, insbesondere solchen, die im Zusammenhang mit der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und der sich die Gesellschaft voraussichtlich nicht entziehen kann, angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Umsatzrealisierung Umsatzerlöse resultieren aus Serviceleistungen. Umsatzerlöse werden monatlich erfasst, sobald die entsprechende monatliche Dienstleistung erbracht wurde. III. Erläuterungen zur Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 7.620 (Vorjahr: TEUR 7.620). Es ist eingeteilt in 7.620.000 Stückaktien zu je EUR 1,00, die auf den Namen lauten. Kapitalrücklage Es besteht zum 31. Dezember 2023 unverändert keine Kapitalrücklage (Vorjahr: TEUR 0). Gewinnrücklage Die Gewinnrücklage beträgt am 31. Dezember 2023 TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2). Dabei handelt es sich um die gesetzliche Rücklage. Bilanzverlust
Der Bilanzverlust 2022 wird in Höhe von TEUR 6.546 um den Jahresüberschuss 2023 reduziert. Es ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Bilanzverlust von TEUR 6.482 (Vorjahr: TEUR 6.546) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen folgende Posten:
Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Alle unter dem Bilanzposten "C. Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 0). V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Die APEVA SE i.L. hat wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Organe Verwaltungsrat Dr. Christian Danninger, Vorsitzender Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer (CFO) AIXTRON SE Tobias August, stellvertretender Vorsitzender Senior Department Manager Finance & Operations AIXTRON SE Eduard Renier Francisca Clerkx Liquidator APEVA SE i.L. Geschäftsführender Direktor / Liquidator Eduard Renier Francisca Clerkx war im Geschäftsjahr 2023 alleiniger Liquidator der Gesellschaft bestimmt. Mitarbeiter Mit Ablauf des 31. Januars 2023 lagen keine Arbeitnehmerverhältnisse mehr vor. Erklärung gem. § 312 Abs. 3 AktG Die APEVA SE i.L. erhielt bei allen im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die mir zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen.
Herzogenrath, den 26. Februar 2024 APEVA SE i.L. Eduard Renier Francisca Clerkx, Liquidator Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die APEVA SE i.L., Herzogenrath Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der APEVA SE i.L., Herzogenrath, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Angabe des Liquidators in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" im Anhang, welcher den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreibt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung des Liquidator und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss Der Liquidator ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Liquidator verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Liquidator dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 26. Februar 2024 KPMG
AG
Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin Dr. Ohmen, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
2 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen