Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 21384
Vorher
Blitz 17-652 SE
Eingetragen
16.2.2017
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Produkten sowie die Forschungs- und Entwicklungsund Serviceleistungen zur Umsetzung der Semiconductor Technologien sowie auch zur Umsetzung weiterer physikalischchemischer Technologien. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslands beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen. Der Unternehmensgegenstand von Tochterund Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein, als der in vorstehender Ziffer 1 genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann Organ oder Organträger eines steuerlichen Organschaftsverhältnissses sein.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Gesellschafter
Beta

Keine Daten verfügbar

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

APEVA SE

Herzogenrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

in TEUR 31.12.2023 31.12.2022
A. Umlaufvermögen 1.214 1.411
I. Sonstige Vermögensgegenstände 17 162
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.196 1.249
Summe Aktiva 1.214 1.411
in TEUR 31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital 1.140 1.076
I. Gezeichnetes Kapital 7.620 7.620
II. Gewinnrücklage 2 2
III. Bilanzverlust -6.482 -6.546
B. Sonstige Rückstellungen 73 165
C. Verbindlichkeiten 1 170
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 2
2. sonstige Verbindlichkeiten 0 168
Summe Passiva 1.214 1.411

Gewinn- und Verlustrechnung 2023

in TEUR 2023 2022
1. Umsatzerlöse 9 819
2. sonstige betriebliche Erträge 134 476
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0 12
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 89 133
4. Personalaufwand
a) Gehälter 21 607
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 5 109
5. Abschreibungen auf Sachanlagen 0 12
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 25 111
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 14 3
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1 3
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -48 0
10. Ergebnis nach Steuern 64 308
11. Jahresüberschuss 64 308
12. Verlustvortrag -6.546 -6.854
13. Bilanzverlust -6.482 -6.546

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Sitz der APEVA SE i.L. (nachfolgend APEVA SE i.L.) ist Herzogenrath. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 21384 im Register des Amtsgerichts Aachen eingetragen.

Die Gesellschaft nimmt teilweise Aufstellungserleichterungen für kleine Gesellschaften in Anspruch.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der AIXTRON SE, Herzogenrath, (HRB 16590 Amtsgericht Aachen) die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die unmittelbare Gesellschafterin APEVA Co. Ltd., Hwasung, Südkorea, ist zum 31. Dezember 2023 nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für den kleinsten Kreis von Unternehmen verpflichtet. Damit stellt die AIXTRON SE den Konzernabschluss und Konzernlagebericht, welche im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

Die Fortführung der Gesellschaft war von einem Folge- oder Neuauftrag im Rahmen der OVPD- Technologie abhängig. Im Geschäftsjahr 2022 konnte dieser nicht akquiriert werden. Die Aktionäre haben daraufhin in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 eine Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen. Zum Liquidator der Gesellschaft wurde der bisherige geschäftsführende Direktor Eduard Renier Francisca Clerkx bestellt. Entsprechend wurde der Jahresabschluss unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro (TEUR). Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Jahresabschluss bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden wurde wie im Vorjahr nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Der Methodenwechsel im Vorjahr ist mit Blick auf die sachgerechte Darstellung der tatsächlichen Gegebenheiten notwendig. Die Bewertung richtet sich entsprechend nach der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens des Unternehmens unter der Berücksichtigung des besonderen Umstands, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebs absehbar ist (vgl. IDW RS HFA 17 n.F.).

Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) wurden beachtet. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) aufgestellt.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Soweit eine Aufrechnungslage gegeben war, wurde eine Saldierung vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert bewertet.

In Anwendung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden aktive Steuerlatenzen nicht bilanziert.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken, insbesondere solchen, die im Zusammenhang mit der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und der sich die Gesellschaft voraussichtlich nicht entziehen kann, angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse resultieren aus Serviceleistungen. Umsatzerlöse werden monatlich erfasst, sobald die entsprechende monatliche Dienstleistung erbracht wurde.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 7.620 (Vorjahr: TEUR 7.620).

Es ist eingeteilt in 7.620.000 Stückaktien zu je EUR 1,00, die auf den Namen lauten.

Kapitalrücklage

Es besteht zum 31. Dezember 2023 unverändert keine Kapitalrücklage (Vorjahr: TEUR 0).

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage beträgt am 31. Dezember 2023 TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2).

Dabei handelt es sich um die gesetzliche Rücklage.

Bilanzverlust

TEUR 2023 2022
Verlustvortrag aus dem Vorjahr 6.546 6.854
Jahresüberschuss 64 308
Bilanzverlust 31. Dezember 6.482 6.546

Der Bilanzverlust 2022 wird in Höhe von TEUR 6.546 um den Jahresüberschuss 2023 reduziert. Es ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Bilanzverlust von TEUR 6.482 (Vorjahr: TEUR 6.546)

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen folgende Posten:

TEUR 31.12.2023 31.12.2022
Personal 0 50
Rechtsberatung + sonstige Beratung 5 30
Abschlussprüfung, Steuerberatung, Notariat 50 61
Gebühren + Beiträge 18 24
73 165

Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Alle unter dem Bilanzposten "C. Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 0).

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die APEVA SE i.L. hat wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

Organe

Verwaltungsrat

Dr. Christian Danninger, Vorsitzender

Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer (CFO) AIXTRON SE

Tobias August, stellvertretender Vorsitzender

Senior Department Manager Finance & Operations AIXTRON SE

Eduard Renier Francisca Clerkx

Liquidator APEVA SE i.L.

Geschäftsführender Direktor / Liquidator

Eduard Renier Francisca Clerkx war im Geschäftsjahr 2023 alleiniger Liquidator der Gesellschaft bestimmt.

Mitarbeiter

Mit Ablauf des 31. Januars 2023 lagen keine Arbeitnehmerverhältnisse mehr vor.

Erklärung gem. § 312 Abs. 3 AktG

Die APEVA SE i.L. erhielt bei allen im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die mir zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen.

 

Herzogenrath, den 26. Februar 2024

APEVA SE i.L.

Eduard Renier Francisca Clerkx, Liquidator

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die APEVA SE i.L., Herzogenrath

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der APEVA SE i.L., Herzogenrath, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Angabe des Liquidators in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" im Anhang, welcher den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreibt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung des Liquidator und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss

Der Liquidator ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Liquidator verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Liquidator dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Liquidator angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Liquidator dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Liquidator angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, den 26. Februar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin

Dr. Ohmen, Wirtschaftsprüfer

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