Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 21478
Eingetragen
9.11.2004
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
der Erwerb von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Dr. Dienst
seit 16.9.2015
Geschäftsführer
Ingeborg Becker
seit 9.11.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Birnbaum 22 65191 Wiesbaden
22.500 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Argon Real Estate GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.834.848,00 4.953.001,00
I. Sachanlagen 4.834.848,00 4.953.001,00
B. Umlaufvermögen 367.778,85 291.476,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.562,11 18.972,64
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 365.216,74 272.503,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.202.626,85 5.244.477,24

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 4.969.325,33 4.969.325,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 5.000.000,00 5.000.000,00
III. Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 -32.311,27
IV. Bilanzverlust 55.674,67 23.363,40
B. Rückstellungen 6.200,00 9.800,00
C. Verbindlichkeiten 225.265,87 263.774,30
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.835,65 1.577,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.202.626,85 5.244.477,24

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010


Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.


Die Gesellschaft wendet in diesem Jahresabschluss erstmalig das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) an. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurde verzichtet. Aufwendungen und Erträge, die durch den Übergang entstehen, werden als außerordentlicher Aufwand oder außerordentlicher Ertrag ausgewiesen.



Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.




Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit unter einem Jahr.





Eigenkapital


Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.



Verbindlichkeiten


Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit unter einem Jahr.


Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 183.877,33 ausgewiesen.



Sonstige Angaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei


Ingeborg Becker, Kauffrau, und Egbert, Kaufmann.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.




Wiesbaden, den 30. Juni 2011






Ingeborg Becker Egbert Becker

Geschäftsführerin Geschäftsführer




Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2011.

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