CAREERONLINE GmbHLiquidiert

Priemershofer Weg 1, 95326 Kulmbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 5711
Vorher
TARGET JOBS GmbH
Eingetragen
13.8.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermittlung von ArbeitskräftenVermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Gegenstand
das Bereitstellen einer Internet-Plattform für Personalberatung und -vermittlung, die Unterstützung und Beratung bei der Unternehmensgründung und der Unternehmensführung.

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Kniesz
seit 21.3.2013
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

CAREERONLINE GmbH

Schwaig bei Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

834

1659

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

23964

25523

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2865

2865

Summe Aktiva

27663

30047

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-2924

-4932

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2171

2008

B. Rückstellungen

600

720

C. Verbindlichkeiten

432

4221

D. Rechnungsabgrenzungsposten

2384

3030

Summe Passiva

27663

30047

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 folgende HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), § 274 a, § 276 und § 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zins für Fremdkapital wird nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in der Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorschriften stehende Berechnungsmethoden eingesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).


Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB)

Im Geschäftsjahr bis 31.12. wurden keine Abschreibungen in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 €

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind 0,00 €


Abschreibungen aufgrund steuerlicher Vorschriften (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB)

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine Abschreibungen allein aufgrund steuerlicher Vorschriften enthalten.

Erträge und Auflösungen von und Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil ( § 281 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Erträge und Auflösungen von und Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil sind in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten.

Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts bei Abschreibung über mehr als 4 Jahren (§ 285 Abs. 13 HGB)

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden,

Sonstige Angaben

Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7 HGB)

Wechselobligo 0,00 €

Bürgschaften 0,00 €

Gewährleistungsverpflichtungen 0,00 €


Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Abs. 10 HGB)

Name: Helmut Kniesz

ausgeübter Beruf: Unternehmensberater

Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane

Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bestehen zurzeit nicht.

Beteiligungen an anderen Unternehmen von denen die Berichtsfirma mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt (§ 285 Nr. 11 HGB)

Die Berichtsfirma ist zurzeit nicht an anderen Unternehmen beteiligt, von denen sie mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt.

Beteiligung an Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Berichtsfirma ist (§ 285 Nr. 11 a HGB)

Die Berichtsfirma ist zurzeit nicht als unbeschränkt haftender Gesellschafter an Unternehmen beteiligt.

 

Helmut Kniesz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.04.2012

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