MSR-Innovations GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Kniesz seit 21.3.2013 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CAREERONLINE GmbHSchwaig bei NürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 folgende HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), § 274 a, § 276 und § 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zins für Fremdkapital wird nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in der Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorschriften stehende Berechnungsmethoden eingesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB) Im Geschäftsjahr bis 31.12. wurden keine Abschreibungen in Anspruch genommen. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 € Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind 0,00 €
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine Abschreibungen allein aufgrund steuerlicher Vorschriften enthalten. Erträge und Auflösungen von und Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil ( § 281 Abs. 2 Satz 2 HGB) Erträge und Auflösungen von und Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil sind in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten. Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts bei Abschreibung über mehr als 4 Jahren (§ 285 Abs. 13 HGB) Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden, Sonstige Angaben Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7 HGB) Wechselobligo 0,00 € Bürgschaften 0,00 € Gewährleistungsverpflichtungen 0,00 €
Name: Helmut Kniesz ausgeübter Beruf: Unternehmensberater Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bestehen zurzeit nicht. Beteiligungen an anderen Unternehmen von denen die Berichtsfirma mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt (§ 285 Nr. 11 HGB) Die Berichtsfirma ist zurzeit nicht an anderen Unternehmen beteiligt, von denen sie mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt. Beteiligung an Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Berichtsfirma ist (§ 285 Nr. 11 a HGB) Die Berichtsfirma ist zurzeit nicht als unbeschränkt haftender Gesellschafter an Unternehmen beteiligt.
Helmut Kniesz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.04.2012 |
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