OnkoMedeor Klinik GmbH
Selbe AdresseStationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Dr. Pawlu seit 1.9.2025 | Vorstandsmitglied |
Olaf Dietmar Dr. Kannt seit 25.3.2024 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
KDI Klinikservice GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Amper Kliniken AktiengesellschaftDachauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 157279Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 157279Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 157279Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 157279Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Amper Kliniken Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhausbuchführungsverordnung - KHBV) erstellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB aufgestellt und in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 3 KHBV um die entsprechenden Posten aus den Anlagen 1 und 2 der Krankenhausbuchführungsverordnung ergänzt worden. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände vorgenommen, die zwischen 3 und 10 Jahren liegt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, sowie Teile der Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen, soweit sie durch die Leistungserstellung veranlasst sind, einbezogen. Fremdkapitalkosten und Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen, die für Gebäude und Einbauten zwischen 7 und 33 Jahren, für technische Anlagen und Maschinen zwischen 5 und 17 Jahren sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 20 Jahren liegt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden, ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder oder vorübergehender Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu gleitenden Durchschnittspreisen bzw. den letzten Einkaufspreisen abzüglich Skonti und Boni unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips am Bilanzstichtag bewertet. Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um Abgrenzungen von Leistungen an Patienten, deren Behandlung vor dem Bilanzstichtag begonnen und im Folgejahr abgeschlossen wird. Die Bewertung der Überlieger erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2020 ohne die Kosten für Pflege, da diese über das Pflegebudget finanziert werden. Forderungen aus dem Pflegebudget werden gesondert bilanziert. Der Bestand an unfertigen Leistungen wird durch eine Buchinventur ermittelt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, sowie Teile der Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen, soweit sie durch die Leistungserstellung veranlasst sind, einbezogen. Fremdkapitalkosten und Personalkosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Es findet das Festwertverfahren nach § 240 Abs. 3 HGB Anwendung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Allen erkennbaren Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe von 1 % des Nettoforderungsbetrages gebildet. In Anlehnung an internationale Rechnungslegungsvorschriften werden Forderungen gegenüber Krankenkassen nicht einzelwertberichtigt, da kein Bonitätsrisiko gesehen wird. Erwartete Erlösschmälerungen aufgrund von Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. der Krankenkassen werden vollständig durch eine Rückstellung für Erlösrisiken berücksichtigt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind, werden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert und ist voll eingezahlt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens laut § 5 Abs. 2 und 3 KHBV enthalten zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem KHG sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand und Dritter. Die Sonderposten werden in Höhe des Buchwertes des mit Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens ausgewiesen, das nach den Vorschriften der KHBV zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Kürzung um entsprechende Zuwendungen zu aktivieren ist. Eine Anpassung dieser Posten erfolgte entsprechend der Auflösungs- bzw. Erhöhungsposition aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Erhaltene aber noch nicht endgültig verwendete Mittel werden als Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht passiviert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,83 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,00 % und erwartete Rentensteigerungen mit 2,00 berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 5,00 % berücksichtigt. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,76 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Lohn- und Gehaltserhöhungen wurden mit 3,00 bis 4,00 % unterstellt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 5,0 % berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst und unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen bewertet. Die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 1) dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz
1) Daten aus testierten Jahresabschlüssen
zum 31.12.2022
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen mit einer Restlaufzeit von über 1 Jahr in Höhe von TEUR 63 (Vj. TEUR 33) ausgewiesen. Die restlichen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter resultieren im Wesentlichen aus Cash- Pooling in Höhe von TEUR 11.915 (Vj. TEUR 12.715) und aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 270). Die Forderungen nach dem KHG enthalten Forderungen aus dem noch nicht erstatteten Pflegebudget für die Ausstattung und die krankenhausindividuellen Kosten des Pflegepersonals gemäß Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Höhe von TEUR 32.016 (Vj. TEUR 22.812), da die Pflegebudgetvereinbarung noch nicht abschließend vereinbart bzw. das Pflegebudget noch nicht vollständig ausgezahlt ist. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen von TEUR 3.571 (Vj. TEUR 3.934) handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Dienstleistungsverträgen TEUR 0 (Vj. TEUR 19). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt EUR 20.000.000,00. Die gesetzliche Rücklage beläuft sich auf TEUR 2.000. Die anderen Gewinnrücklagen betragen TEUR 17.075. Sonderposten Die zur Finanzierung des Anlagevermögens bewilligten Fördermittel und sonstige Investitionszuschüsse wurden entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 KHBV in Sonderposten eingestellt, die entsprechend den anteiligen Abschreibungen sowie in Höhe der Buchwertabgänge des finanzierten Anlagevermögens in Höhe von TEUR 2.365 (Vj. TEUR 2.504) aufgelöst werden. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 16.495 (Vj. TEUR 15.822) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern TEUR 3.595, ausstehende Rechnungen TEUR 5.329 sowie die sonstigen Rückstellungen mit TEUR 7.256, davon für MD-Risiken TEUR 3.346. Insgesamt sind die sonstigen Rückstellungen um TEUR 672 gestiegen. In den Rückstellungen sind Rückzahlungsrisiken für krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge gem. § 26f KHG in Höhe von TEUR 1.886 enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr stichtagsbedingt um TEUR 484 auf TEUR 1.763 gestiegen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Lieferungen und Leistungen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegen die Amper Medico Gesellschaft für medizinische Dienstleistungen mbH, die Helios Beschaffungsmanagement GmbH, die Helios Logistik Süd GmbH, die Helios Reinigung Süd GmbH und die HKG Energiedienstleistungen GmbH. Es werden TEUR 5.642 (Vj. TEUR 5.054) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, kommen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Erlöse aus Krankenhausleistungen setzen sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
Bei der Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen handelt es sich um die Veränderung von Leistungen an Patienten, deren Behandlung vor dem Bilanzstichtag begonnen und im Folgejahr abgeschlossen wird. In den Umsatzerlösen gemäß § 277 Abs. 1 HGB sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 234 (Vj. TEUR 455) enthalten, davon TEUR 139 für ambulante Abrechnungen, sowie TEUR 84 aus der Verjährung von Guthaben. Unter den Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand sind Erträge aus dem Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom gem. § 26f KHG Höhe von TEUR 2.841 (Vj. TEUR 0) ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 839 (Vj. TEUR 1.211), davon TEUR 481 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, TEUR 80 Erträge für Dienstleistungen, sowie TEUR 116 für Laborabrechnungen. In den Personalaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 16 (Vj. 14) beinhaltet. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 272 (Vj. TEUR 150) enthalten, davon TEUR 110 Rückforderung Corona Bürgertests. Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von TEUR 43 (Vj. TEUR 79) enthalten und Erträge aus der Abzinsung in Höhe von TEUR 12 (Vj TEUR 0) enthalten. In der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist wie in den Vorjahren kein latenter Steuerertrag/-aufwand enthalten. Periodenfremde Erträge aus Steuererstattungen sowie aus der Auflösung des nicht verbrauchten Teils der Steuerrückstellungen entstanden in Höhe von TEUR 1.100 (Vj. TEUR 89). IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne von §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Für Haftpflichtschadenfälle hat HELIOS einen gruppenweiten Versicherungsschutz mit Selbstbehalt vereinbart. Die Auszahlungen des Selbstbehaltes an die Geschädigten erfolgte durch die HELIOS Kliniken GmbH. Die Refinanzierung erfolgt per Umlageverfahren von den einzelnen Einheiten. Sollte die Schadenshöhe die gezahlten Umlagen übersteigen, sind Nachzahlungen zu leisten. Zur Abwendung der insolvenzrechtlichen Folgen einer Überschuldung hat die Gesellschaft gegenüber der Amper-MVZ Dachau GmbH, Dachau, eine Patronats- und Rangrücktrittserklärung abgegeben. Demnach verpflichtet sich die Gesellschaft dazu, die Amper-MVZ Dachau GmbH, Dachau, so auszustatten, dass sie jederzeit ihren Verpflichtungen nachkommen kann. Die Erklärung ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von TEUR 2.500 und ist nicht vor dem 31.12.2025 kündbar. Die Inanspruchnahme ist derzeit nicht wahrscheinlich, da die Amper-MVZ Dachau GmbH am Cash-Pooling der Helios-Gruppe teilnimmt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für Mitarbeiter der Gesellschaft besteht eine Zusatzversorgung bei der ZVK BVK Bayerische Versorgungskammer. Die Gesellschaft ist Mitglied im Abrechnungsverband I + Abrechnungsverband II. Grund der Zusatzversorgung ist der Tarifvertrag TVöD-K. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer zu versichern. Das der Gesellschaft zuzurechnende Kassenvermögen zur Bewertung und Berechnung einer möglichen Deckungslücke ist von der ZVK nicht zu erhalten. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben und basieren auf einem Hebesatz auf Teile des Bruttoentgeltes. Der Umlagesatz beträgt in 2023 im Abrechnungsverband I 3,75% Umlage + 4% Zusatzbeitrag (+ 0,0% Arbeitnehmeranteil) sowie im Abrechnungsverband II 4,8% (+ 0,0% Arbeitnehmeranteil) Pflichtbeitragssatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Umlagesatz wird in 2024 im Abrechnungsverband I 3,75 % Umlage + 3,76 % Zusatzbeitrag (+ 0,0% Arbeitnehmeranteil) sowie im Abrechnungsverband II 4,56 % (+ 0,0% Arbeitnehmeranteil) Pflichtbeitragssatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts betragen. Zusätzlich wird eine Sanierungsumlage in Höhe von 0% erhoben. Die erhobene Umlage und der Zusatzbeitrag werden monatlich an die ZVK abgeführt. Im Jahr 2023 betrugen die umlagepflichtigen Löhne und Gehälter TEUR 32.895. Hieraus ergaben sich Aufwendungen von TEUR 1.869 (im Vj. TEUR 1.808). Die zu erwartenden Beitragszahlungen für das Jahr 2024 betragen TEUR 2.054. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Folgenden Verträgen:
Die Fälligkeiten der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
V. Ausschüttungssperre In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich eine Gewinnausschüttungssperre im Sinne der § 268 Abs. 8 HGB:
C. Ergänzende Angaben I. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt:
II. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird auf Konzernebene im Anhang der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, angegeben. Somit ist die Gesellschaft nach § 285 Nr. 17 HGB von der Anhangangabe befreit. III. Vorstand Im Berichtsjahr setzte sich die Vorstandschaft wie folgt zusammen: Florian Aschbrenner, Regionalgeschäftsführer Region Süd der Helios Kliniken GmbH. Dr. Olaf Kannt, Medical Consultant der Helios Kliniken GmbH seit 15.01.2024. Es wurde von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. IV. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Berichtsjahr die nachfolgenden Personen an:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten in 2023 insgesamt Bezüge in Höhe von TEUR 9. V. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.470 (Vj. TEUR 5.478) auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. VII. Konzernverhältnisse Das Unternehmen ist gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, wird beim Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist am Sitz der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, erhältlich. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen wird von der Fresenius Management SE, Bad Homburg v. d. Höhe, aufgestellt, der ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Dachau, 15. April 2024 Amper Kliniken Aktiengesellschaft Florian Aschbrenner, Vorstand Dr. Olaf Kannt, Vorstand Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 157279Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Amper Kliniken Aktiengesellschaft betreibt zwei Krankenhäuser im Landkreis Dachau. Das Krankenhaus in Dachau für die Versorgungsstufe II (Schwerpunktversorgung) sowie die Klinik in Indersdorf für Innere Medizin mit Schwerpunkt Altersmedizin der Versorgungsstufe F (Fachkrankenhäuser) gehören seit dem 01.03.2014 zur Unternehmensgruppe der HELIOS Kliniken GmbH, Berlin, welche mit 94,9 % am Grundkapital beteiligt ist. Die verbleibenden 5,1 % des Grundkapitals entfallen auf den Landkreis Dachau. Das Krankenhaus ist in den Landeskrankenhausbedarfsplan mit 435 Betten und den Fachabteilungen Chirurgie, Gynäkologie, HNO (Hals-/Nasen- und Ohrenheilkunde), Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie und Urologie aufgenommen. Zusätzlich verfügt die Klinik über 6 teilstationäre Plätze (Schmerztherapie) am Standort Dachau. Hinzu kommen 35 Betten für die Akutgeriatrie am Standort Indersdorf. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Krankenhaus insgesamt 20.087 Patienten akutstationär behandelt (i. Vj. 19.609). Bei einem Casemix Index in Höhe von 0,858 (i. Vj. 0,871) konnten im Geschäftsjahr somit 17.220 Bewertungsrelationen (BWR) (Case-Mix-Punkte) (i. Vj. 16.315) erwirtschaftet werden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Marktvolumen für Akutkrankenhäuser in Deutschland umfasste 2022, gemessen an den Bruttogesamtkosten, rund 128 Mrd € 1. Davon entfielen etwa 61 % auf Personal- und 38 % auf Sachkosten, die sich jeweils um rund 6 % bzw. 4 % erhöhten. Helios Deutschland ist auf Basis von Fallzahlen mit rund 6 % 2 das führende Unternehmen im deutschen Markt für Akutkrankenhäuser. Die Kliniken von Helios konkurrieren vorwiegend mit Einzelkrankenhäusern oder lokalen und regionalen Klinikverbünden. Private Wettbewerber sind u. a. Asklepios Kliniken, Sana Kliniken und Rhön-Klinikum. Die Zahl der stationären Behandlungsfälle in den deutschen Krankenhäusern war im Jahr 2022 erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder gestiegen. Insgesamt wurden 16,8 Millionen Fälle behandelt. Dennoch lag der Wert mit rund 13 % unter dem vorpandemischen Jahr 2019. Für den Anstieg in der Vergütung von Krankenhausleistungen im deutschen Abrechnungssystem nach Fallpauschalen (DRG-System) ist u. a. der sogenannte Veränderungswert maßgeblich. Er wird jährlich neu ermittelt. Für das Jahr 2023 lag der Veränderungswert bei 4,32 % (2022: 2,32 %). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser verschlechtert. 54 % der deutschen Krankenhäuser haben im Jahr 2022 Verluste geschrieben (2021: 43 %). Der Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresüberschuss lag nur noch bei 35 % (2021: 44 %). Ausschlaggebend für die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage sind insbesondere die inflationsbedingten allgemeinen Kostensteigerungen. Zur finanziellen Unterstützung wurden den Krankenhäusern in Deutschland für inflationsbedingte Mehrkosten im Jahr 2023 Ausgleichs- und Erstattungsbeträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Für die Ermittlung der Höhe der Erstattungsbeträge melden die Krankenhäuser die direkten Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom an die Krankenhausplanungsbehörden. Zum Vergleich werden die Energieabschläge für den Monat März 2022 herangezogen. Die finanzielle Unterstützung, die sich auch auf 2024 erstreckt, beläuft sich insgesamt auf 1,5 Mrd € krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge und auf 4,5 Mrd € pauschale Ausgleichszahlung nach Anzahl der aufgestellten Betten (indirekte Kosten). Zu der wirtschaftlich und finanziell oft schwierigen Situation kommt ein enormer Investitionsbedarf. Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) schätzt, dass sich der jährliche Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser auf rund 7 Mrd € beläuft. Zentrales Thema im deutschen Krankenhaussektor in 2023 war die geplante Krankenhausstrukturreform. Ziel der Reform ist es, die Krankenhauslandschaft in Deutschland grundlegend umzugestalten. Das aktuelle System der rein mengenabhängigen Vergütung über Fallpauschalen soll verändert werden. So ist geplant, die Vergütung nach Fallpauschalen auf 40 % zu begrenzen. Durchschnittlich 60 % der Vergütung sollen zukünftig über sogenannte Vorhaltepauschalen (inklusive Pflegebudget) leistungsunabhängig verteilt und an bestimmte Leistungsgruppen gekoppelt werden. Die Umstellung auf die Vorhaltekosten soll über mehrere Jahre sukzessive erfolgen. Seitens der Krankenhäuser wird angeführt, dass sich das Konzept in der aktuellen Form nach wie vor ausschließlich mit den Betriebskosten befasst, nicht aber mit der adäquaten Finanzierung der Investitionskosten. Im Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier der Krankenhausreform geeinigt. Ende 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz vorgelegt. Der Arbeitsentwurf liegt zurzeit bei den beteiligten Ländern zur Prüfung. Das geplante Gesetz soll frühestens im 1. Quartal 2024 in Kraft treten. Der Fachkräftemangel bzw. Stellenbesetzungsprobleme in der Pflege stellten auch 2023 eine Herausforderung für die stationäre Krankenhausversorgung in Deutschland dar. Erstmals im Jahr 2023 konnten Tagesbehandlungen ohne Übernachtung im Krankenhaus über Fallpauschalen abgerechnet werden. Dadurch sollen Nachtdienste vor allem in der Pflege verringert werden, um zusätzliche Kapazitäten beim Pflegepersonal in der Tagschicht zu schaffen. Neben den inflationsbedingten Kostensteigerungen, dem Fachkräftemangel und den Veränderungen im regulatorischen Umfeld ist die Digitalisierung für den Krankenhaussektor in Deutschland eine weitere Herausforderung. Gleichzeitig bietet sie enorme Chancen, indem z. B. Prozesse stärker standardisiert und automatisiert werden. Neue Technologien bieten die Möglichkeit, Effizienzpotenziale bei mindestens gleichbleibender, häufig sogar höherer Qualität zu erschließen und dabei die Kosten zu senken. Es wird geschätzt, dass allein in Deutschland durch die Digitalisierung rund 12 % 3 der gesamten Ausgaben für Gesundheit und Patientenversorgung eingespart werden können. a. Nennung durchgeführter Maßnahmen zur Kostensenkung bzw. Leistungserhöhung, wesentlicher Investitionen Zur Leistungserhöhung 2023 im Vergleich zu 2022 haben in der Amper Kliniken Aktiengesellschaft, Dachau, erneut die Abteilungen der Urologie und Neurochirurgie, sowie die Unfallchirurgie und die Gastroenterologie mit ihrem Leistungszuwachs beigetragen. Die verbesserten Leistungen im Vergleich zum Vorjahr, ziehen sich durch beinahe alle Fachabteilungen. Im Bereich der Sachkosten konnten die Kosten für Corona-Tests durch ein angepasstes Testkonzept reduziert werden, zur Kompensation der gestiegenen Kosten von Gas, Fernwärme und Strom wurde durch den Gesetzgeber ein Ausgleich durch den § 26 f KHG geschaffen. b. Entwicklung der finanziellen Steuerungsgrößen und nicht finanziellen Steuerungsgrößen, wie Umsatzerlöse, EBIT, Fallzahlen und BWR Die Amper Kliniken Aktiengesellschaft hat als Steuerungsgrößen nach IFRS einen Umsatz von TEUR 131.778 und ein EBIT von TEUR 6.975 (jeweils gemäß internem Berichtswesen/internen Kennzahlen) geplant. Es wurde ein Umsatz von TEUR 118.261 und EBIT von TEUR 7.380 erreicht. Gegenüber 2022 ist der Umsatz deutlich gestiegen. Das EBIT ist deutlich positiv und über Plan, da außerordentliche Erträge, vor allem aus der Neubewertung der Corona-Ganzjahresausgleiche der Vorjahre das Ergebnis verbessern. Die geplanten Fallzahlen und BWR wurden aufgrund der Nachwirkungen der Corona Pandemie nicht erreicht. Insbesondere in den chirurgischen Fächern sind die in der Planung angesetzten Fallzahlen und BWR nicht erreicht worden, da sich die Nachfragesituation zum Ende der Corona Pandemie weniger schnell als erwartet erholt hat. Außerdem fehlen die Fälle und BWR der unterjährig geschlossenen Fachabteilung Schmerztherapie. Die Auswirkungen auf Umsatz und EBIT konnten jedoch durch außerordentliche Effekte, sowie die finanziellen Unterstützungen, etwa aus dem Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom weitgehend kompensiert werden.
C. Beurteilung, ob Geschäftsentwicklung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist Insgesamt kann der Geschäftsverlauf der Amper Kliniken Aktiengesellschaft als positiv bewertet werden. Die Fallzahlen und BWR sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen, da die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, die noch in 2022 den Betrieb der Krankenhäuser deutlich eingeschränkt hat zurückgegangen sind und sich sowohl jüngere Abteilungen, wie die in 2022 gegründete Hauptabteilung der Urologie und die seit 2020 etablierte Neurochirurgie, als auch bereits länger bestehende Abteilungen positiv entwickelt haben. Sowohl der Abschluss der Bauarbeiten im Zentral-OP als auch die Eröffnung der letzten zu sanierenden Bettenstation begünstigten die positive Gesamtentwicklung. 2.3 Lage Ertragslage Die folgenden Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres, wobei die Umsatzerlöse (im Wesentlichen die Erlöse aus Krankenhausleistungen) und EBIT die für die interne Steuerung verwendeten bedeutsamsten Leistungsindikatoren darstellen: Die Amper Kliniken Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 eine Betriebsleistung in Höhe von TEUR 135.110 erzielt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Erhöhung um TEUR 8.038 (+6,3 %). Zur Betriebsleistung zählen folgende Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.086 (2,1 %) auf TEUR 102.674 gestiegen. Dies ist insbesondere auf die Erhöhung des Landesbasisfallwertes auf 3.994,59 EUR (i. Vj. 3.825,44 EUR) und die Steigerung der Leistung mit + 1.473 BWR zurückzuführen. Die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 des Handelsgesetzbuch erhöhten sich im Geschäftsjahr um TEUR 3.205 (18,25 %) auf TEUR 20.770. Gründe hierfür waren die gestiegenen Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre TEUR 2.583 und der Anstieg des Nutzungentgelts der Privatklinik mit TEUR 1.648. Im Gegenzug sind die Apothekenumsätze und Mitgliedsbeiträge der Amper Vital um TEUR 382 gesunken. Die Erträge aus Personalgestellung haben sich ebenfalls um TEUR 543 reduziert. Der Betriebsaufwand hat sich im Geschäftsjahr um TEUR 12.010 auf TEUR 131.435 (i. Vj. TEUR 119.425) erhöht. Dies resultiert aus dem Anstieg im Materialaufwand in Höhe von TEUR 4.050, hervorgerufen durch eine höhere Anzahl behandelter Patienten und der damit verbundenen Kosten. Ebenso ist der Personalaufwand in Höhe von TEUR 4.111 angestiegen, was am Aufbau von Personal, Tarifsteigerungen und Sonderzahlungen lag. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr um TEUR 4.051 auf TEUR 17.564 (i. Vj. TEUR 13.513). Davon entfielen TEUR 2.228 auf die Anpassungen des Pflegebudgets für 2020 und 2021. Die übrige Steigerung setzt sich zusammen aus Erhöhungen der Managementpauschale und der Regionsumlage mit TEUR 681, gestiegenen Kosten im Bereich der EDV von TEUR 261 und einem Anstieg der Reisekosten mit TEUR 166. Zum Betriebsaufwand zählen folgende GuV Positionen:
Zum Betriebsaufwand zählen nur die auf nicht gefördertes Anlagevermögens entfallenen Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.365 (Vj. TEUR 2.504), da die Abschreibungen auf fördermittelfinanziertes Anlagevermögen zum Ergebnis der Investitionsförderung zählen. Die Gesellschaft hat ein EBIT (nach IFRS) in Höhe von TEUR 7.380 (i. Vj. TEUR 9.109) erreicht. Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 4.470 (i. Vj. TEUR 5.478) ausgewiesen. Vermögenslage Die Vermögensstruktur zeigte folgende Entwicklung:
Erläuterung wesentlicher Veränderungen der Vermögensstruktur Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang zum Jahresabschluss dargestellt. Wesentliche Investitionen des Geschäftsjahres
Die kurzfristigen Forderungen sind um TEUR 10.714 gestiegen, im Wesentlichen handelt es sich um die Forderungen nach KHEntG. Im Einzelnen zeigte die Kapitalstruktur folgende Entwicklung:
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von TEUR 54.327 und des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 4.470 wurde ein Bilanzgewinn von TEUR 58.797 erreicht. Das langfristige Fremdkapital hat sich um TEUR 254 gemindert. Die Rückstellung für Pensionen & Beihilfen hat sich um TEUR 86 auf TEUR 2.025 (i. Vj. TEUR 2.111) reduziert. Die langfristigen Steuerrückstellungen wurden auf kurzfristige Steuerrückstellungen mit TEUR 123 umgebucht. Die kurzfristigen Rückstellungen sind um TEUR 848 gestiegen und setzen sich zum großen Teil aus TEUR 1.886 für die individuelle Erstattung zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten, der Erhöhung der Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 359, der Verminderung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit TEUR 1.019 und der MD-Rückstellung mit TEUR 475 zusammen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind um TEUR 429 gestiegen. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten ist in der Anlage zum Anhang zum Jahresabschluss dargestellt. Die Amper Kliniken Aktiengesellschaft hat eine Patronatserklärung gegenüber der Amper MVZ Dachau GmbH in Höhe von TEUR 2.500 abgegeben, nach der die Gesellschafterin Verbindlichkeiten in dem Umfang erfüllt, wie dies zur Beseitigung einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist. Darüber hinaus hat die Gesellschafterin vorsorglich für ihre aus der Patronatserklärung resultierenden Ansprüche einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt. Die Patronats- und Rangrücktrittserklärung kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, frühestens zum 31. Dezember 2025, gekündigt werden. Die Kündigung ist ausgeschlossen, soweit es durch sie zu einer Überschuldung kommen würde. Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die Teilnahme am Cash-Pooling der Helios-Gruppe jederzeit gesichert. - Cash Flow
Im GJ wurden Investitionen in Höhe von TEUR 2.533 getätigt. Der Finanzmittelbestand zum 31.12.2023 bestehend aus Cashpoolbestand und Finanzmittelbestand hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 12.728 auf TEUR 11.955 verändert und setzt sich aus dem Kassenbestand TEUR 17 und dem Cashpoolbestand TEUR 11.938 zusammen. 3. Risiko-, Prognose- und Chancenbericht 3.1. Risikobericht Die Amper Kliniken Aktiengesellschaft ist eingebunden in das gruppenweite Risikomanagementsystem der Helios-Gruppe. Unserer Einschätzung nach zeichnen sich zukünftig folgende Risiken ab: Marktrisiken Im Jahr 2024 plant das Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Neuordnung der Krankenhausplanung. Die Krankenhäuser sollen zukünftig auf Basis von sogenannten Leistungsgruppen durch die Länder überplant werden. Die Leistungsgruppen orientieren sich dabei grundsätzlich an den bereits bekannten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen. Auf Basis eines zwischen den Ländern und dem Bund konsentierten Konzeptpapiers wird aktuell eine gesetzliche Grundlage durch die Länder erarbeitet. Das Konzept sieht vor, dass zukünftig nur noch rund 40% der Leistungen über Fallpauschalen finanziert werden sollen. Der übrigen Kosten sollen dann leistungsunabhängig als Vorhaltekosten finanziert werden. Das Pflegebudget bleibt von der Neuregelung unberührt, ist aber Bestandteil der Vorhaltekosten, die im Durchschnitt 60% betragen sollen. Mit der Einführung der Leistungsgruppen werden die Voraussetzungen für die Leistungserbringung geschärft, da die Fälle der jeweiligen Leistungsgruppe nur noch bei nachgewiesener Strukturqualität zukünftig noch erbracht werden dürfen. Welche finanziellen Chancen bzw. Risiken damit verbunden sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Neben der Krankenhausreform plant das BMG ein Krankenhaus-Transparenzgesetz, welches die Krankenhäuser dazu verpflichten soll zusätzliche Informationen zum Leistungsgeschehen und zur personellen Ausstattung des Krankenhauses zu veröffentlichen. Die Länder haben das Gesetz im Bundesrat abgelehnt, so dass nun der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Eine Zustimmung der Länder hängt u.a. davon ab, dass der Bund zusätzliche Finanzmittel im Rahmen eines sogenannten Vorschaltgesetzes für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen soll. Mit einem Ergebnis ist frühestens im 1. Quartal 2024 zu rechnen. Betriebsrisiken Durch den Abschluss geeigneter Versicherungen für mögliche Schadens- und Haftpflichtrisiken auf Basis der Helios Vorgaben wurde sichergestellt, dass Schadensfälle keine existenzgefährdenden Auswirkungen entwickeln. Darüber hinaus werden individuelle Risiken der einzelnen Krankenhäuser aus dem laufenden Krankenhausbetrieb finanziert und Rechtsstreitigkeiten zentral kommuniziert und überwacht. Notwendige Maßnahmen sowie daraus resultierende finanzielle Auswirkungen können damit rechtzeitig identifiziert werden. Gesetzliche und vertragliche Risiken Gesetzliche und vertragliche Risiken sind z.B. die künftige Entwicklung der umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse. Im Juli 2021 trat das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch die Pflegebudgets seit dem Jahres 2021 nach den neuen Regelungen zu verhandeln sind. Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen resultieren darin, dass Teile des Pflegebudgets auf den Personalbestand des Jahres 2018 "eingefroren" werden. Darüberhinausgehendes Personal kann nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen nur noch Pflegekräfte mit einer 1-3-jährigen Pflegeausbildung im Rahmen des Pflegebudgets finanziert werden. Pflegehilfskräfte, mit einer Ausbildung von unter einem Jahr werden ab 2025 wieder im Rahmen der DRGs finanziert. Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 auch alle Hebammen und Entbindungshelfer im Rahmen des Pflegebudgets - auf Basis der entstandenen Ist-Kosten - finanziert werden. Ein weiteres Gesetzesvorhaben ist ebenfalls im Jahr 2022 in Kraft getreten. Durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll ab dem Jahr 2025 in der Pflege ein verbindliches Personalermittlungsinstrument eingeführt werden. Der Bedarf an Pflegekräften je Krankenhaus soll über die sogenannte PPR 2.0 ermittelt werden. Der Gesetzgeber kann vorgeben zu wie viel Prozent der errechnete Bedarf je Klinik umgesetzt werden muss. Bei Unterschreitung der Vorgaben sind Sanktionen zu erwarten. Gemäß § 275c Abs. 3 SGB V sind ab dem Jahr 2022 für, aufgrund von Prüfungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen, zu korrigierende Rechnungen Aufschläge der zu korrigierenden Beträge in Höhe von 25 % bzw. 50 % zu leisten, mindestens jedoch 300 €. Dies erfordert weiterhin ein stringentes Qualitätsmanagement im Rahmen der Abrechnung und Dokumentation von Fällen. Insgesamt erwarten wir jedoch hieraus kein großes Risiko für die Ertragslage des Krankenhauses. Fachkräftemangel In der teilweise schwierigen Arbeitsmarktsituation ist es gelungen, die Bewerberzahlen nach 11% Wachstum in 2022 um weitere 4% in 2023 zu steigern. Diese anhaltende positive Entwicklung ist u.a. auf gut ausgearbeitete Personalmarketing-, Recruiting-, Bindungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen zurückzuführen. Trotzdem wird der Fachkräftemangel auch in Zukunft eine Herausforderung bleiben. Investitionsrisiken Der Bedarf an Investitionen wächst weiter, während die Fördermittel sinken. Der Eigenanteil an Investitionsfinanzierung erhöht sich jährlich. Durch effizientes Kostenmanagement wird dieser Finanzierungslücke teilweise entgegengewirkt. Finanzrisiken Die Monats-, Quartals- und Jahresergebnisse der Amper Kliniken Aktiengesellschaft werden nach einheitlichen Vorgaben der HELIOS-Gruppe aufgestellt. Aufwendungen, Erträge und branchenrelevante Kennzahlen werden dabei analysiert und im Zeitablauf verglichen. Eine negative Entwicklung kann so frühzeitig erkannt und soweit erforderlich gegengesteuert werden. IT-Risiken und Cyber-Risiken Das Geschäft der Krankenhäuser wird in der heutigen Zeit immer stärker und auf vielfältige Weise durch Informationstechnik geprägt. Dies gilt sowohl für die administrativen Abläufe der Einrichtungen als auf für das Kerngeschäft, der medizinischen Versorgung von Patienten. Die Risiken werden nicht nur im Rahmen des nach ISO/IEC 27001:2013 zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems kontinuierlich erfasst, priorisiert und entsprechend behandelt, sondern fließen seit 2022 auch in den strategischen Risikobericht mit ein. Zudem unterstützt das Freseniusweite Cybersecurity Programm "Care" die Verbesserung der Risikoerkennung segmentübergreifend. Datenschutz Datenschutzrisiken werden in der Helios Kliniken Gruppe laufend überwacht. Das Helios Datenschutz-Management-System definiert in diesem Zusammenhang einen Katalog diverser Überwachungsinstrumente. Ein besonderer Fokus liegt wegen des Geschäftsgegenstandes auf der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, die im Hinblick auf den auch strafrechtlichem Schutz unterliegenden Patientendaten besonders risikobehaftet ist. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Helios hat die ab 01. Januar 2023 geltenden Anforderungen des LkSG umgesetzt. Die relevanten Instrumente für das Risikomanagement, Risikoprävention und Beschwerdemanagement wurden in 2022 konzipiert und in 2023 erfolgreich angewendet. Konkret, das auf Fresenius Gruppe einheitliche Vorgehen zur erforderlichen Analyse, Berichterstattung und Dokumentation. Zusätzlich wurde gem. der Risikoprävention, aufgrund von Hinweisgebern, eine Produktgruppe und die relevanten Geschäftspartner erfolgreich überprüft und keine potenziellen Risiken identifiziert. Helios agiert zum LkSG bei geschäftsspezifischen Themen wie bspw. der Lieferketten als eigenständiger Bereich. Gleichzeitig ist Helios aktives Mitglied der Arbeitsgruppen und Gremien innerhalb der Fresenius Gruppe zu den Themen Nachhaltigkeit, Risikomanagement und hier insbesondere Human Rights Risk Assessment. Ukraine Konflikt Die Risiken, die sich aus der derzeitigen politischen Lage für die Entwicklung der Amper Kliniken Aktiengesellschaft ergeben, werden von der Geschäftsführung fortlaufend sowie ad hoc bei relevanten Lageänderungen neu bewertet. Der Ukraine Konflikt hat die Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten grundlegend verändert und in einem hoch volatilen Energiemarkt zu erhöhten Energiemarktpreisen geführt. Diese Situation führte zur umfassenden Verabschiedung entsprechender gegenwirkender gesetzlicher energiewirtschaftlicher Regelungen. Die Gesamtsituation, staatliche Ausgleichs- und Erstattungszahlungen einzubehalten, wurde seitens des Mutterkonzerns Fresenius umfassend geprüft und führte zu einem abgestimmten Vorgehen über die eingesetzte Energie Task Force. Der Vorstand des Mutterkonzerns FSE hat entschieden, die im Rahmen des so genannten "Entlastungspakets Energiehilfen" erhaltenen staatlichen Ausgleichs- und Erstattungszahlungen für Krankenhäuser einzubehalten und die damit verknüpften Restriktionen umzusetzen. Die Annahme der Ausgleichs- und Erstattungszahlungen führen zu einer deutlichen Kompensation der Energie-Mehrkosten von Helios Deutschland im Jahr 2023. Positiv wirkte sich auch die durch die HKG Energiedienstleistungen GmbH ausgerollte Energiesparkampagne aus, die den Energieverbrauch der Einrichtungen spürbar senkte. Alle vorgenannten Maßnahmen nebst einer intelligenten Beschaffungsstrategie führten insgesamt zu einer beherrschbaren Kostensituation im Gesamtenergiebereich. Sowohl die weltweiten Krisen wie beispielsweise der Angriffskrieg auf die Ukraine und der Nahostkonflikt als auch die Inflation haben mittelbar und unmittelbar Einfluss auf unsere Lieferketten und auf unser Preisgefüge in der Beschaffung sowie auf unsere Logistik im Kontext der Sicherstellung der Versorgungssicherheit unserer Kliniken. Die Struktur unserer Beschaffungsverträge sichert uns aktuell teilweise gegen kriegs- bzw. inflationsinduzierte Preissteigerungen ab. Eine reduzierte Verfügbarkeit von Produkten durch beispielsweise eingeschränkten Zugang zu Rohstoffen für die herstellenden Unternehmen ist teilweise vorhanden, wobei es jedoch durch wirksame Gegenmaßnahen nur zu vereinzelten temporären Einschränkungen in der Versorgung der Kliniken gekommen ist. Veränderungen in den versorgungsrelevanten Rahmenbedingungen wie bspw. die europäische Medical Device Regulation führen in der Branche darüber hinaus teilweise zu weiteren Herausforderungen in den Lieferketten. Die Preisentwicklungen einzelner versorgungskritischer Bereiche, insbesondere bei Energie, Kraftstoffen, einzelnen Rohstoffen und Nahrungsmitteln wurden in 2023 teilweise ergebniswirksam. 3.2. Prognose- und Chancenbericht Wir gehen davon aus, dass die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen in Deutschland zukünftig insbesondere aufgrund einer zunehmenden Leistungserbringung im ambulanten Bereich sowie der zunehmenden Akzeptanz und Nutzung digitaler Gesundheitsangebote tendenziell weiterhin auf einem konstanten Niveau bewegen wird bzw. über ein begrenztes Wachstumspotential verfügt. Für den Anstieg in der Vergütung von Krankenhausleistungen ist in Deutschland u.a. der sogenannte Veränderungswert maßgebend. Er beläuft sich für 2024 auf 5,13 %. Zudem sieht das Krankenhausfinanzierungssystem verschiedene Zu- und Abschläge für Akutkrankenhäuser vor. Aufgrund der insgesamt sich verzögernden Verhandlungen über die Budgets (inklusive der Pflegebudgets) der Krankenhäuser in Deutschland, wurden durch die Bundesregierung Gesetzesinitiativen eingebracht, um die Liquidität der Kliniken zu verbessern. Unter anderem können bei aktuellen Vereinbarungen auch Liquiditätsausgleiche für die Pflegebudgets bis einschließlich 2024 vereinbart werden. Ziel ist es, die Auszahlung zu beschleunigen und damit die Liquiditätslage der Krankenhäuser zu verbessern, die aufgrund Corona-bedingter Fallzahlenrückgänge und damit niedrigeren Erlösen bei vielen Krankenhäusern in Deutschland herausfordernd ist. Die Zukunftserwartungen für das Jahr 2024 fallen bei den deutschen Krankenhäusern negativ aus: Nach dem Krankenhaus Barometer 2023 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) erwarten 71 % der Kliniken, dass sich ihre wirtschaftliche Situation verschlechtern wird. Nur noch 4 % der Häuser rechnen mit einer Verbesserung. Helios erwartet auch im Jahr 2024 in Deutschland profitabel wachsen zu können. Das Unternehmen setzt seit seiner Gründung auf gute Organisation, Kosteneffizienz und messbare, hohe medizinische Qualität sowie Transparenz der medizinischen Ergebnisse. Zur finanziellen Unterstützung inflationsbedingter Mehrkosten sowie Mehrkosten im Bereich Energie werden den Krankenhäusern in Deutschland letztmals bis Ende April 2024 Ausgleichs- und Erstattungsbeträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahr 2025 soll ein neues Instrument der Pflegepersonalmessung, das sogenannte Pflegepersonalmodell PPR 2.0 schrittweise eingeführt werden. Dafür müssen alle Kliniken ab dem Jahr 2024 jeden Patienten täglich in eine Pflegeklassifikation einstufen. Die Pflegeeinstufung ergibt für jede Klinik dann einen rechnerischen Bedarf an Pflegekräften. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann ab dem Jahr 2025 vorgeben, zu wie viel Prozent dieser Bedarf in der Praxis umzusetzen ist. Wird diese normative Vorgabe in der Praxis unterschritten, drohen finanzielle Sanktionen. Die Digitalisierung in den Krankenhäusern in Deutschland soll mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vorangetrieben werden. So werden z. B. bundesweite Standards eingeführt, um eine stärkere Vernetzung im Gesundheitswesen zu ermöglichen und die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Ab dem 1. Januar 2025 ist ein Abschlag in Höhe von bis zu 2 % der Rechnung für jeden voll- und teilstationären Fall in Abzug zu bringen, sofern ein Krankenhaus nicht sämtliche in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aufgezählten digitalen Dienste bereitstellt. Im Januar 2023 haben die Gesundheitsminister der Länder über ein Konzept einer umfassenden Krankenhausstrukturreform beraten. Im Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier der Krankenhausreform geeinigt. Ende 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz vorgelegt. Der Arbeitsentwurf liegt zurzeit bei den beteiligten Ländern zur Prüfung. Das geplante Gesetz soll frühestens im 1. Quartal 2024 in Kraft treten. Die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die Helios-Kliniken lassen sich aktuell nicht abschätzen, da wesentliche Angaben vor allem zur geplanten Zuordnung der Leistungsgruppen sowie zur Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung nicht bekannt sind. Grundsätzlich sieht sich Helios Deutschland bei der bevorstehenden Reform jedoch gut positioniert und setzt strategisch schon seit vielen Jahren auf Strukturveränderungen, neue Versorgungsformen und regionale Gesundheitsnetzwerke (Cluster). Helios erwartet, dass die Krankenhausstrukturreform sich für das Unternehmen im Ergebnis eher vorteilhaft als nachteilig darstellen wird. Wir erwarten, dass der Trend zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter an Bedeutung gewinnen wird. Zentral für die Zukunftsfähigkeit eines Krankenhauses wird zunehmend der Grad der Digitalisierung sein. Durch Vernetzung und den Einsatz digitaler Lösungen eröffnen sich neue Möglichkeiten, Prozesse effizienter und sicherer zu gestalten und somit neue Wege in der Patientenversorgung zu beschreiten. Digitalisierung wird ein Kernelement sein für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und dafür, auf anstehende Veränderungen agil reagieren zu können. a. Erläuterung und Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung des Krankenhauses mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen Der Ausbau des Leistungsspektrums führt dazu, dass Patienten ganzheitlich betreut werden können. Zudem wird die Ausrichtung des Amper Kliniken Aktiengesellschaft auf den Bereich der Onkologie und Tumorchirurgie weiter gestärkt. Der Krankenhausplanungsausschuss in Bayern sprach sich dafür aus, der Amper Kliniken Aktiengesellschaft besondere Aufgaben als onkologisches Zentrum ab dem Jahr 2024 zuzuweisen. Außerdem wurde die Hauptfachabteilung Urologie unter Prof. Khoder, einem Experten für minimalinvasive und roboterassistierte Tumor-Operationen etabliert und weiter ausgebaut. Die Erneuerung der Stationen und des OP-Bereichs in der Amper Kliniken Aktiengesellschaft in Dachau, tragen ebenfalls dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Klinikums auszuweiten. Die Gewinnung von Pflegekräften wird auch für 2024 von hoher Wichtigkeit sein. Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Ausweitung von Ausbildungsplätzen für die AG, aber auch auf der Akquise weiterer internationaler Fachkräfte. Hierbei ist die Ausweitung der Intensiv- und Überwachungskapazitäten für schwer kranke Patient:innen ein Ziel für 2024. Zudem wirkt sich die standortübergreifende Versorgung und der damit einhergehende Aufbau von medizinischen Spitzenzentren zwischen den Klinken in Perlach, Pasing, Dachau und Markt Indersdorf sehr förderlich auf die medizinische Qualität aus. b. Nennung voraussichtlicher Investitionen Im Bereich der Informationstechnologie (IT) werden schwerpunktmäßig die KHZG geförderten Systeme umgesetzt. Des Weiteren wird die Aktualisierung bzw. Erneuerung der bestehenden Hard- und Softwaretechnologien vorangetrieben. C. Auswirkungen/ positive Effekte durch HELIOS-Integration Durch die zunehmende Integration in den Helios Konzern sind weitere Einsparungen im Bereich der EDV, der Medikalprodukte und der Sekundär- und Tertiärbereiche zu erwarten. d. Bewertung Jahresergebnis 2023 und Erwartungen zur weiteren Entwicklung der Ertragslage und der Finanzlage Die bereits in 2022 eingeleitete Festigung und der Ausbau des medizinischen Leistungsangebotes werden auch in 2024 zu einer positiven Ertragslage führen. Der für 2023 gesetzte Plan konnte zwar nicht erreicht werden, allerdings ist die Entwicklung von 2022 nach 2023 mit einer Fallzahlsteigerung von ca. 10% positiv. Dieser Trend soll durch die Ausweitung und Festigung des medizinischen Leistungsspektrums, etwa durch das Onkologische Zentrum oder die Ausweitung des kardiologischen Leistungsspektrums beibehalten werden. Die Kardiologie wird in 2024 im Bereich der Rhythmologie und invasiven Elektrophysiologie ausgebaut. Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2024 als Steuerungsgrößen nach IFRS von einem Umsatz in Höhe von TEUR 132.043 und einem EBIT von TEUR 11.175 (jeweils gemäß internem Berichtswesen/internen Kennzahlen) aus. Für das Jahr 2024 plant die Gesellschaft mit 22.624 Fällen und 19.480 BWR ebenso einen Leistungszuwachs.
4. Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zur Frauenquote gemäß § 289 f HGB (ungeprüft) Die Angaben zur Festlegung der Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und im Aufsichtsrat sowie Fristen zu deren Erreichung gemäß § 289f Absatz 2 Nr. 4 HGB i. V. m. § 289f Absatz 4 HGB für Gesellschaften der HELIOS-Gruppe, die die Regelungen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern anzuwenden haben, sind auf der Internetseite von HELIOS www.helios-gesundheit.de/impressum/ veröffentlicht worden. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß § 312 AktG für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht enthält folgende Schlusserklärung des Vorstands: "Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen."
Dachau, 15. April 2024 Amper Kliniken Aktiengesellschaft Florian Aschbrenner, Vorstand Dr. Olaf Kannt, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Amper Kliniken Aktiengesellschaft, Dachau Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Amper Kliniken Aktiengesellschaft, Dachau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Amper Kliniken Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 15. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Anita Botzenhardt, Wirtschaftsprüfer ppa. Martin Veit, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates an die HauptversammlungGemäß §§ 171, 314 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes sowie den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu prüfen und über seine Prüfung an die Hauptversammlung Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrat beschloss in seiner 57. Sitzung vom 19. Juni 2023, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Amper Kliniken AG zum 31. Dezember 2023 zu beauftragen, einschließlich Lagebericht und Prüfung nach § 53 HGB für die Amper Kliniken AG mit Tochtergesellschaften. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich auch im Jahr 2023 mit Personalangelegenheiten. Aufgrund der Mandatsniederlegung des Aufsichtsratsmitgliedes, Herr Dr. Olaf Kannt, wurde die Nachbesetzung eines Ersatzkandidaten für den Aufsichtsrat notwendig. Seitens der Helios Kliniken GmbH wurde Herr Gunnar Schramm, Klinikgeschäftsführer Helios Klinik Miltenberg-Erlenbach, als Kandidat zur Wahl vorgeschlagen und in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2023 zum 15. Dezember 2023 für die laufende Amtsperiode zum Aufsichtsratsmitglied berufen. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 darüber in Kenntnis gesetzt. Entsprechend der Vorgabe der Fresenius SE & Co. KGaA (FSE) soll bei nachgeordneten Gesellschaften innerhalb des Helios Konzerns bis zum Ende das Jahres 2023 das Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Auch in der Amper Kliniken AG soll auf das Vier-Augen-Prinzip umgestellt werden. Hierfür wurde die Bestellung eines zweiten Vorstandmitgliedes notwendig sowie die Beendigung der Alleinvertretungsberechtigung und Aufhebung der Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts des bestehenden Vorstandes. Als zweiter Vorstand wurde im Umlaufverfahren mit Wirkung ab dem 15. Januar 2024 Herr Dr. Olaf Kannt bestellt. Die Gesellschaft wird seit diesem Zeitpunkt durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten. In diesen Zusammenhang hat der Aufsichtsrat der Amper Kliniken AG die Einzelvertretungsberechtigung sowie die Befreiung von den Beschränkungen des § 181, 2. Alt. BGB des Vorstandes Florian Aschbrenner widerrufen. Der bestehende Dienstvertrag wurde dahingehend abgeändert. Der Aufsichtsrat stimmte per Umlaufverfahren der Einstellung von Herrn Dr. Maximilian Himmerich als Chefarzt der Notaufnahme zum 01. Februar 2024 zu. Ebenfalls im Umlaufverfahren wurde der Einstellung von Herrn Dr. Michael Ulbrich als Leitender Arzt Rhythmologie und invasive Elektrophysiologie zum 01. November 2023 zugestimmt. Im Dezember 2023 wurde ebenfalls im Umlaufverfahren der Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarung mit Herrn Dr. Rist, Chefarzt der Anästhesie, zum 31.12.2023 zugestimmt. Vorausgegangen war das Übereinkommen von Herrn Dr. Rist und der Klinikgeschäftsführung das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum 31.12.2023 zu beenden. Der Aufsichtsrat ließ sich im vergangenen Geschäftsjahr regelmäßig über die Geschäftsentwicklung des laufenden Jahres, die Leistungsentwicklungen in den Fachbereichen, die Personalentwicklung und die angestrebte Entwicklung der Gesellschaft informieren. Hierauf aufbauend befasste er sich eingehend mit den Planungen für 2023, die er auf seiner Sitzung am 19. Juni 2023 billigte. Ebenfalls befasste sich der Aufsichtsrat mit der baulichen Entwicklung und mit den Sanierungsmaßnahmen des Klinikums Dachau. In der 57. Aufsichtsratssitzung im Juni wurden die Energiereduzierungs-Maßnahmen erläutert und über die Etablierung eines Energiemanagement-Teams sowie über deren Tätigkeitsfeld und Prozesse Bericht erstattet. In diesen Zusammenhang wurde dem Aufsichtsrat die Notwendigkeit der Schließung des Bewegungsbades sowie der Sauna im AmperVital erläutert. In der 58. Aufsichtsratssitzung wurde dem Aufsichtsrat ein Überblick und die verschiedenen Szenarien zur aktuellen Situation und der möglichen Weiterentwicklung in der Helios Amper-Klinik Indersdorf aufgezeigt. Es wurden die Leistungszahlen für den Akut- und Rehabereich erläutert. Da eine Sanierung und eine Erweiterung nicht förderfähig sind, wird dies für die kommenden Jahre ausgeschlossen. Zudem liegen die mit den Kostenträgern verhandelten Entgelte seit Jahren unterhalb der Kostenentwicklung im Krankenhaus, so dass der Reha-Bereich zunehmend defizitärer wird. In der Dezember-Sitzung wurde über den aktuellen Stand zum Neubau eines Personalwohngebäudes, über die laufenden Gespräche zwischen einem externen Investor und dem Landratsamt berichtet. Aufgrund des Umzuges der Amper-MVZ Dachau GmbH in das Nachbargebäude musste eine neue selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unterzeichnet werden. Der Aufsichtsrat der Amper Kliniken AG stimmte der Übernahme der vorgelegten selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung i. S. v. § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, und den Krankenkassen in unbeschränkter Höhe in seiner 58. Sitzung zu. Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Aufsichtsrates lag erneut in der Prüfung, Billigung und Überwachung von Investitionsmaßnahmen. Auch im Jahr 2023 wurde in zahlreiche neue Geräte investiert, um die medizintechnische Ausstattung auf einem modernen und zeitgemäßen Stand zu halten. Für den Erhalt und Ausbau der räumlichen und medizintechnischen Infrastruktur wurden im laufenden Jahr 11.385 TEUR aufgewendet. Die Investitionen wurden mit 2.960 TEUR aus Einzelfördermitteln, mit 112 TEUR aus pauschalen Fördermitteln, mit 0 TEUR aus Zuwendung Dritter und im Übrigen aus Eigenmitteln finanziert. Im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bescheinigen die Prüfer, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dem Aufsichtsrat lagen der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen vor. Daneben wurde der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer geprüft. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen den Jahresabschluss der Amper Kliniken AG, den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss teil und berichtete während der Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse. Der Aufsichtsrat billigte in seiner Sitzung vom 03. Juni 2024 den vom Vorstand vorgelegten Abschluss der Amper Kliniken AG, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.469.977,36 € auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 54.327.495,88 € und des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres in Höhe von 4.469.977,36 € erhöht sich der Bilanzgewinn auf 58.797.473,24 €. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, der Klinikgeschäftsführung und allen Mitarbeitenden für ihre Leistungen und ihr Engagement für die Gesellschaft.
Dachau, den 03.06.2024 Der Aufsichtsrat Corina Glenz, Aufsichtsratsvorsitzende Protokollauszug aus der 20. Hauptversammlung am 03.06.2024Amper Kliniken AGTOP 3 Punkt 3 der Tagesordnung betrifft die Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ergebnisverwendung. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Vorstände unter Hinzuziehung des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus den Ergebnisverwendungsvorschlag der Vorstände geprüft. Der Aufsichtsrat hat über seine Prüfung gemäß §§ 171, 314 AktG Bericht an die Hauptversammlung erstattet. Hierzu ergeht folgender Beschlussvorschlag zu TOP 3 - Ergebnisverwendung: Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
Um die Innenfinanzierungskraft der Amper Kliniken AG zu stärken und die im Rahmen des Bau- und Sanierungsprojekts anfallenden Investitionen mit möglichst geringer Fremdkapitalaufnahme und Zinsbelastung tätigen zu können, soll der Bilanzgewinn in voller Höhe vorgetragen werden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.469.977,36 € auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 54.327.495,88 € und des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres in Höhe von 4.469.977,36 € erhöht sich der Bilanzgewinn auf 58.797.473,24 €. Nach der Abstimmung folgt folgende Feststellung: Punkt 3 der Tagesordnung findet Zustimmung mit 100 % der gültigen Stimmen. Die Hauptversammlung beschließt die von den Vorständen und Aufsichtsrat vorgeschlagene Ergebnisverwendung. |
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