Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 9000
Eingetragen
10.4.2019
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Projektentwicklung, Bebauung und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Grundstücksbeteiligungen und Immobilien jeder Art sowie Bauträgermaßnahmen nach MaBVO.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rafael Jantos
seit 10.4.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
Julia Butsch
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bad Nauheim
12.750 €
51.00%
Julia Butsch
Bad Nauheim
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TORA Projekt GmbH

Bad Nauheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Umlaufvermögen 620.473,08 598.304,02
I. Vorräte 620.473,08 598.304,02
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 16.267,03  
Aktiva 636.740,11 598.304,02

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 834,94
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 24.165,06 10.224,96
III. Jahresfehlbetrag 17.101,97 13.940,10
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 16.267,03  
B. Verbindlichkeiten 636.740,11 597.469,08
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 636.740,11 597.469,08
davon gegenüber Gesellschaftern 98.450,00 60.000,00
Passiva 636.740,11 598.304,02

sonstige Berichtsbestandteile

Die Firma TORA Projekt GmbH zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des §§ 274a, und 288 HGB Abs. 2 in Anspruch.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HBG) beibehalten.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

I. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Allgemein

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr grundsätzlich beibehalten.

Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagenvermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu den Anschaffungskosten von € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Das Umlaufvermögen bestehend aus Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie flüssigen Mitteln ist zu Anschaffungs-/Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bzw. mit dem Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich werden für erkennbare Risiken Wertabschläge vorgenommen. Die Bewertung erfolgt verlustfrei.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen zur Bilanzposten und der Gewinn- und Verlustrechnung

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung

Geschäftsführerin waren im Geschäftsjahr 2021

Herr Rafael Jantos

Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird gemäß § 286 Abs. 2 HGB verzichtet.

TORA Projekt GmbH

Bad Nauheim, 14.07.2022

gez. Rafael Jantos

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