Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 141827
Vorher
Vogelsang UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
15.6.2016
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Liman
seit 15.6.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hatten-Hatterwüisting
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vogelsang UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 56.371,23 56.371,23
I. Finanzanlagen 56.371,23 56.371,23
B. Umlaufvermögen 47.388,89 48.942,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178,00 40.045,27
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 47.210,89 8.897,11
Summe Aktiva 103.760,12 105.313,61

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 102.053,02 103.614,62
I. gezeichnetes Kapital 1.000,00 1.000,00
II. Gewinnrücklagen 25.653,66 25.653,66
III. Bilanzgewinn 75.399,36 76.960,96
B. Rückstellungen 1.600,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 107,10 298,99
Summe Passiva 103.760,12 105.313,61

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2019

Vogelsang UG (haftungsbeschränkt) 26209 Hatten

I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Han­dels­re­gis­ter beim Amtsgericht Hamburg unter HRB141827.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Rechnungs­le­gungs­­vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanz­richt­linie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Der Abschluss umfasst nach § 264 Abs. 1 HGB die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Nach den in den §§ 267 und 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Soweit das Gesetz hinsichtlich Erläuterungen und sonstigen Angaben ein Wahl­recht eröffnet, diese entweder in der Bilanz bzw. Gewinn- und Ver­lust­rech­nung oder im Anhang auszuweisen, wurde durchgehend von der Mög­lichkeit des Ausweises im Anhang Gebrauch gemacht. Soweit das Gesetz hinsichtlich Erläuterungen und sonstigen Angaben ein Wahl­recht eröffnet, diese entweder in der Bilanz bzw. Gewinn- und Ver­lust­rech­nung oder im Anhang auszuweisen, wurde durchgehend von der Mög­lichkeit des Ausweises im Anhang Gebrauch gemacht.

II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizu­legenden Wert angesetzt.
Der Brutto-Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
Die Positionen "Forderungenundsonstige Vermögensgegenstände" wurden zum Nennwert an­ge­setzt.
Die Positionen "Kassenbestand, Bun­des­bank­guthaben, Guthaben bei Kredit­in­sti­tuten und Schecks" wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind­lich­keiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwen­digen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. EINZELANGABEN ZUR BILANZ § 268 Abs. 1 HGB
Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 75.399,36 ist als Gewinnvortrag ein Betrag in Höhe von EUR 76.960,96 (Vj: EUR 48.668,22) enthalten. In die gesetzliche Rücklage gem. § 5a  GmbHG wird aufgrund des Jahresfehlbetrags 2019 kein Be­trag eingestellt.
§ 268 Abs. 5 HGB iVm.§ 285 Nr. 1 lit. a HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 107,10 (VJ: EUR 298,99).
§ 285 Nr. 9 lit. c HGB iVm. § 42 Abs. 3 GmbHG
Zum 31.12.2019 bestanden Ausleihungen gegenüber dem Gesell­schaf­ter in Höhe von EUR 34.579,07 (Vj: EUR 34.579,07), zu einem Zinssatz von 2% p.a.

Hamburg, den
Vogelsang UG (haftungsbeschränkt)


Martin Liman

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.11.2020.

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