Vogelsang
UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.371,23 |
56.371,23 |
| I.
Finanzanlagen |
56.371,23 |
56.371,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.388,89 |
48.942,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
178,00 |
40.045,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.210,89 |
8.897,11 |
| Summe
Aktiva |
103.760,12 |
105.313,61 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.053,02 |
103.614,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
25.653,66 |
25.653,66 |
| III.
Bilanzgewinn |
75.399,36 |
76.960,96 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107,10 |
298,99 |
| Summe
Passiva |
103.760,12 |
105.313,61 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2019
Vogelsang UG (haftungsbeschränkt) 26209 Hatten
I.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist
eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Hamburg unter HRB141827.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie unter Beachtung des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Der Abschluss umfasst nach § 264 Abs. 1 HGB die
Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechung und den Anhang
(einschließlich Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3
HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Nach den in den §§ 267 und 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Soweit das Gesetz hinsichtlich Erläuterungen und
sonstigen Angaben ein Wahlrecht eröffnet, diese
entweder in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang auszuweisen,
wurde durchgehend von der Möglichkeit des
Ausweises im Anhang Gebrauch gemacht. Soweit das Gesetz
hinsichtlich Erläuterungen und sonstigen Angaben ein
Wahlrecht eröffnet, diese entweder in der Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang auszuweisen, wurde durchgehend von der
Möglichkeit des Ausweises im Anhang Gebrauch
gemacht.
II.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Der Brutto-Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage
beigefügt.
Die Positionen "Forderungenundsonstige
Vermögensgegenstände" wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Positionen "Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks" wurden zum
Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
EINZELANGABEN ZUR BILANZ
§ 268 Abs. 1 HGB
Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 75.399,36 ist
als Gewinnvortrag ein Betrag in Höhe von EUR 76.960,96
(Vj: EUR 48.668,22) enthalten. In die gesetzliche
Rücklage gem. § 5a GmbHG wird aufgrund des
Jahresfehlbetrags 2019 kein Betrag eingestellt.
§ 268 Abs. 5 HGB iVm.§ 285 Nr. 1 lit. a
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 107,10 (VJ:
EUR 298,99).
§ 285 Nr. 9 lit. c HGB iVm. § 42 Abs. 3
GmbHG
Zum 31.12.2019 bestanden Ausleihungen gegenüber
dem Gesellschafter in Höhe von EUR 34.579,07
(Vj: EUR 34.579,07), zu einem Zinssatz von 2% p.a.
Hamburg, den
Vogelsang UG (haftungsbeschränkt)
Martin Liman
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 16.11.2020.
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