Söldner Haustechnik GmbHLiquidiert

96166 Kirchlauter, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 5130
Eingetragen
7.9.2004
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Heizungs- und Sanitärinstallation sowie Gas- und Wasserinstallation.

Historie

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Management

NameRolle
Roland Söldner
seit 17.2.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Söldner Haustechnik GmbH

Kirchlauter, OT Neubrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.728,00 2.841,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 85,00
II. Sachanlagen 2.727,00 2.756,00
B. Umlaufvermögen 66.984,88 41.333,29
I. Vorräte 4.534,00 3.422,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.594,05 20.216,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.856,83 17.694,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.140,50 1.084,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 70.853,38 45.258,55

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 44.524,77 30.645,68
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 19.524,77 5.645,68
B. Rückstellungen 7.514,62 3.497,87
C. Verbindlichkeiten 18.813,99 11.115,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 70.853,38 45.258,55

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.12.2010

Söldner Haustechnik GmbH, 96166 Kirchlauter OT Neubrunn


A. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen; größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.  
Die Gesellschaft wurde am 21. Juli 2004 gegründet. Sie wird im Amtsgericht Bamberg unter HRB 5130 geführt. Im Berichtsjahr war Geschäftsführerin Frau Renate Reinwand.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Soweit die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für latente Steuern vorlagen wurden solche gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
18.813,99 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 €

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten.

Ausleihungen
0,00 €
Forderungen
0,00 €
Verbindlichkeiten
689,40 €

E. Sonstige Angaben
Im laufenden Wirtschaftsjahr wurde steuerlich ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 6.580,00 € gebildet. Der hierauf entfallende latente Steueraufwand beträgt 1.974,00 €.
Kirchlauter, im Dezember 2011
Die Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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