smartflex-printing GmbH
Jülich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
435.088,00 |
443.770,00 |
| I.
Sachanlagen |
435.088,00 |
443.770,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
555.928,63 |
605.582,41 |
| I.
Vorräte |
219.683,00 |
314.844,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.441,01 |
177.078,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
133.804,62 |
113.659,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
930,88 |
4.740,75 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
974.871,20 |
543.023,58 |
| Aktiva |
1.966.818,71 |
1.597.116,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
643.023,58 |
-864,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
531.847,62 |
643.888,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
974.871,20 |
543.023,58 |
| B.
Rückstellungen |
49.797,00 |
6.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.917.021,71 |
1.590.716,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
317.021,71 |
490.716,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.600.000,00 |
1.100.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.966.818,71 |
1.597.116,74 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma:
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smartflex-printing GmbH
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Sitz:
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Jülich
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Registergericht:
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Amtsgericht Düren,
HRB 9208
|
Der Jahresabschluss der
smartflex-printing GmbH wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff HGB auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs sowie den einschlägigen
Vorschriften GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen
(§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten
(§ 268 Abs. 5 HGB) sowie die Vermerke nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG wurden zur Verbesserung der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
aufgenommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften und Grundsätzen
ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere
Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines
Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz
der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Entgeltlich
erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 14 Jahren)
ausschließlich linear, pro rata temporis vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von maximal € 800,00 wurden im
Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und im
Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu den
je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten oder
zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.
Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte unter
Berücksichtigung von Material- und
Fertigungseinzelkosten, anteiligen Material- und
Fertigungsgemeinkosten und ggfs. Sondereinzelkosten der
Fertigung. Notwendige Abschläge wurden vorgenommen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
liquide Mittel wurden mit dem Nennwert oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Risikobehaftete
und uneinbringliche Forderungen wurden einzeln
wertberichtigt bzw. abgeschrieben.
Die
Rückstellungen werden nach den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle erkennbaren und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet
und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Anlagevermögen - Die Aufgliederung und
Entwicklung der Anlagenwerte und die Abschreibungen sind
dem Anlagespiegel zu entnehmen, der dem Anhang als Anlage
beigefügt ist.
Sämtliche
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sämtliche Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen enthalten mit
€ 66.663,85 (Vj.: € 103.770,65)
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
enthalten mit € 161.929,81 (Vj.:
€ 333.502,28) Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen und mit € 129,89 (Vj.:
€ 497,53) Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.621
(Vj.: T€ 1.105) wird ein Darlehen der
Gesellschafterin in Höhe von T€ 1.600 (Vj.:
T€ 1.100) ausgewiesen; mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren sowie T€ 21 (Vj.:
T€ 5) mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB
beträgt T€ 5.200 (Vj.: T€ 6.032)
und beinhaltet ausschließlich Miet- bzw.
Leasingverträge mit einer Laufzeit von längstens
10 Jahren. Davon entfallen auf sonstige finanzielle
Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von T€ 4.587 (Vj.: T€ 5.347).
Die außerbilanziellen Verpflichtungen dienen
insbesondere dem Zweck positiver Liquiditätsvorteile.
IV. Sonstige Angaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in EUR
|
Ausleihungen
|
nicht relevant
|
Forderungen
|
66.663,85
|
Verbindlichkeiten
|
1.782.790,10
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Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB)
beträgt 17.
Unterschrift der Geschäftsführung
Jülich, 20. Juni
2024
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gez. Detlef Giese
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gez. Timo Grüschow
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Unterschrift
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Datum der Feststellung gemäß § 328
Absatz 1a Satz 1 HGB
Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
lautet: 21. Juni 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024
festgestellt.
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