INCEMA
GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
4.342,00 |
4.637,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.342,00 |
4.637,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
53.912,40 |
6.311,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.375,49 |
3.104,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.536,91 |
3.206,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.254,40 |
23.448,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.225,88 |
13.140,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-11.859,63 |
| III.
Bilanzgewinn |
4.725,88 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.214,00 |
2.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.814,52 |
7.757,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.814,52 |
1.530,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.254,40 |
23.448,01 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist
gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 sowie den sie ergänzenden Bestimmungen des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt.
Die durch das BilMoG geänderten Vorschriften
wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2010
angewandt. Dabei wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Aufgrund der Größenmerkmale des § 267
Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
größenabhängige Erleichterungen nach
§§ 274a Nr. 1 und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen. Der Anhang enthält die danach verbliebenen
Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB sowie in
der Bilanz unterlassene Pflichtangaben. Bei der Offenlegung
wird von den Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1
Satz 3 und 326 HGB Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
2.2
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre
verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird. Dabei wurden Abschreibungen
zu den auch steuerlich zulässigen Sätzen linear
vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter
gemäß § 6 Abs. 2a EStG werden als
Sammelposten mit jährlich 20% abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind
mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt und in Höhe
des danach voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten von EUR 121,40 (Vorjahr: EUR
6.227,38) bestehen gegenüber der Gesellschafterin.
4.
Sonstige Angaben
4.1.
Mitglieder der Geschäftsführung
Frau Karin Schantl, Versicherungskauffrau.
Mannheim, den 25. Februar 2013
INCEMA GmbH
gez.: Karin Schantl, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
HGB):
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2013 festgestellt.
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