Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 705503
Eingetragen
25.11.2008
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternRückversicherungen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungsverträgen.

Historie

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Management

NameRolle
Karin Schantl
seit 25.11.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

68723 Plankstadt, Johann-Strauß-Straße 46
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

INCEMA GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 4.342,00 4.637,00
I. Sachanlagen 4.342,00 4.637,00
C. Umlaufvermögen 53.912,40 6.311,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.375,49 3.104,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.536,91 3.206,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 58.254,40 23.448,01

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 17.225,88 13.140,37
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -11.859,63
III. Bilanzgewinn 4.725,88 0,00
B. Rückstellungen 15.214,00 2.550,00
C. Verbindlichkeiten 25.814,52 7.757,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 25.814,52 1.530,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 58.254,40 23.448,01

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 sowie den sie ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt.

Die durch das BilMoG geänderten Vorschriften wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2010 angewandt. Dabei wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Aufgrund der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden größenabhängige Erleichterungen nach §§ 274a Nr. 1 und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Der Anhang enthält die danach verbliebenen Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB sowie in der Bilanz unterlassene Pflichtangaben. Bei der Offenlegung wird von den Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 326 HGB Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungsmethoden


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

2.2 Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Dabei wurden Abschreibungen zu den auch steuerlich zulässigen Sätzen linear vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2a EStG werden als Sammelposten mit jährlich 20% abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und in Höhe des danach voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


3. Angaben zur Bilanz

Verbindlichkeiten von EUR 121,40 (Vorjahr: EUR 6.227,38) bestehen gegenüber der Gesellschafterin.


4. Sonstige Angaben

4.1. Mitglieder der Geschäftsführung

Frau Karin Schantl, Versicherungskauffrau.


Mannheim, den 25. Februar 2013


INCEMA GmbH

gez.: Karin Schantl, Geschäftsführerin
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB):

Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2013 festgestellt.

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