Raumausstatter Dieckmann GmbH
Elbingerode
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.654,00 |
17.836,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
392.350,51 |
452.926,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.579,00 |
4.985,00 |
| Aktiva |
433.583,51 |
475.747,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
87.951,43 |
86.307,88 |
| B.
Rückstellungen |
12.233,00 |
10.690,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
333.399,08 |
378.749,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
185.230,33 |
230.025,36 |
| Summe
Passiva |
433.583,51 |
475.747,56 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Firma
Raumausstatter Dieckmann GmbH, Oberharz am Brocken OT
Elbingerode wurde auf Grundlage der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
"Abnutzung" unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) oder niedrigerem beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Zur Abdeckung des latenten Ausfallrisikos
wurde eine Pauschalwertberichtigung aktivisch abgesetzt.
Diese wurde in Höhe von 1 v. H. des um die
Umsatzsteuer verminderten Forderungsbestands gebildet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten
der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung des
Anlagevermögens und die Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind in der
beigefügten Entwicklung des Anlagenvermögens
dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
folgende Posten aufgeführt:
Betriebsversicherungsbeiträge
|
|
EUR
|
2.249,00
|
Softwarewartungsentgelte
|
|
EUR
|
1.361,00
|
Kfz-Steuer
|
|
EUR
|
106,00
|
Beiträge
|
|
EUR
|
375,00
|
Zeitschriftenabonnement
|
|
EUR
|
96,00
|
Werbekosten
|
|
EUR
|
2.392,00
|
|
|
EUR
|
6.579,00
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
1.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5
Satz 1 HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum
31.12.2023 EUR 207.418,82
2.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2023 EUR 43.750,00
3.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
davon Verbindlichkeiten aus
Darlehen EUR 11.867,00
4.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Andreas Dieckmann, Oberharz am Brocken OT
Elbingerode
Frau Ute Werl, Oberharz am Brocken OT Elbingerode
5.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Jahresüberschuss 2023 EUR 1.643,55
Gewinnvortrag aus Vorjahren
EUR 60.743,29
Bilanzgewinn EUR 62.386,84
Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die
Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024 festgestellt.
Oberharz am Brocken OT
Elbingerode, 17.12.2024
gez.:
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Andreas Dieckmann
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(Geschäftsführer)
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Ute Werl
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(Geschäftsführerin)
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