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E.ON Kraftwerke GmbHLiquidiert
30457 Hannover, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Kraftwerke GmbHHannoverJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA: VorbemerkungenJahresabschluss Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften, des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in Millionen EURO (Mio. €). Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Berichtsjahr fortgeführt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Konzernzugehörigkeit Die E.ON Kraftwerke GmbH ist gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß §§ 290 ff. HGB aufzustellen, befreit. Die E.ON Kraftwerke GmbH wird mit ihren Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der E.ON AG, Düsseldorf, (HRB 22315) einbezogen. Die E.ON AG ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.ebundesanzeiger.de oder www.eon.com zugänglich. Die E.ON AG stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315a HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). B: Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAKTIVA Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, sofern abnutzbar, bewertet. Neben der linearen findet auch die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Für Sachanlagen, die bereits zum 01.01.2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
In den Herstellungskosten der selbst erstellten Sachanlagen sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens enthalten. In die Herstellungskosten des Kraftwerks Pleinting sind Fremdkapitalzinsen einbezogen. Aufgrund untergeordneter Bedeutung werden abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € in einen Sammelposten gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 150 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihrem Nennwert, unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Buchwert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten oder zu niedrigeren Marktwerten beziehungsweise einem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden im Wesentlichen zu fortgeschriebenen Durchschnittspreisen oder zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Emissionsrechte werden im Zuteilungs- beziehungsweise Erwerbszeitpunkt bilanziert. Der Gesellschaft wurden für das Geschäftsjahr 26,5 Mio. Zertifikate kostenlos zugeteilt. Eine Bewertung erfolgt nur, sofern Anschaffungskosten vorliegen. Der Stichtagswert pro Zertifikat beträgt 6,90 € je Tonne C0 2 (Carbix). Alle übrigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennbeträgen bewertet. Bei den Forderungen werden erkennbare Risiken durch Wertabschläge berücksichtigt. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Festgeldern angelegt; ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Versorgungskasse Energie VVaG (VKE), Hannover. Die Festgelder werden bezüglich Altersteilzeitguthaben von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, treuhänderisch für die E.ON Kraftwerke GmbH verwaltet. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung dieses Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der den Anschaffungskosten entspricht. Das Deckungsvermögen wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtung übersteigende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. PASSIVA Rückstellungen ( Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ) Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentensteigerungen. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV- Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. 04. 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestands- oder Altersteilzeitvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Mit Wirkung zum 31.12.2006 ist die MEON Pensions GmbH & Co KG (MEON), Grünwald, durch einen Vertrag über einen Schuldbeitritt nebst Erfüllungsübernahme Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber aktiven Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen als Schuldnerin beigetreten (Schuldmitübernahme). MEON stellt die Gesellschaft im Innenverhältnis von den in diesem Vertrag genannten Versorgungsverpflichtungen frei. Als Gegenleistung für die Freistellung wurden von der Gesellschaft entsprechend werthaltige Vermögensgegenstände auf MEON übertragen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird offen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. ( Sonstige Rückstellungen ) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit> 1 Jahr) werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Abzinsung wird auch für ursprünglich langfristige Rückstellungen vorgenommen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag ein Jahr nicht überschreitet. Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeld- und Deputatsverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungs-mathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck zugrunde. Für Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen wird von einer Duration von 2,2 Jahren bzw. 4,2 Jahren ausgegangen. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungs-grundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck zugrunde. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles gültigen Mittelkurs umgerechnet. Für die Folgebewertung erfolgt eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs. C: Erläuterungen zur Bilanz(1) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2011 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, der als Anlage 1 Bestandteil des Anhangs ist. Sämtliche immaterielle Vermögensgegenstände sind entgeltlich erworben. Die Zugänge zu den Sachanlagen betreffen vor allem Anlagen im Bau sowie Strom- und Fernwärmeerzeugungsanlagen. (2) Finanzanlagen Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der E.ON Kraftwerke GmbH ist aus der Anlage 2 ersichtlich, die Bestandteil des Anhangs ist. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung auf verschiedene Beteiligungen vorgenommen (siehe Textziffer 23). In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind ausschließlich Darlehen an die Kraftwerk Schkopau GbR ausgewiesen. (3) Vorräte
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind Brennstoffvorräte für die Stromerzeugung in Höhe von 186,3 Mio. € sowie Reparatur- und Ersatzteile enthalten. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(5) Flüssige Mittel Unter den flüssigen Mitteln werden im Wesentlichen Bankguthaben ausgewiesen. ( 6 ) Rechnungsabgrenzungsposten Es bestehen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 21,7 Mio. € insbesondere für voraus gezahlte Netzanschlussgebühren für Kraftwerksneubauten; die Posten werden vertragsabhängig aufgelöst. ( 7 ) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung der Deckungsvermögen im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensionsverpflichtungen sowie dem Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens stimmen mit den Anschaffungskosten überein. Im Vorjahr ergab sich ein Passivüberhang. (8) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 107,7 Mio. €. Es wird zu 100 % von der E.ON Energie AG, München, gehalten. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen. Von diesen wurden 1.451,0 Mio. € entnommen und im Rahmen der Gewinnabführung abgeführt. (9) Zuschüsse Im Berichtsjahr erfolgten Auflösungen in Höhe von 0,5 Mio. €. (10) Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch den Arbeitgeber und teilweise im Rahmen von Gehaltsumwandlungen durch die Arbeitnehmer.
Die Ende 2006 bestehenden Versorgungsverpflichtungen gegenüber Rentnern, ausgeschiedenen Anwärtern und ihren Hinterbliebenen wurden zum 31.12.2006 auf die MEON Pensions GmbH & Co. KG, Grünwald, ausgegliedert. Von den verbleibenden Pensionsverpflichtungen sind die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen wie folgt verrechnet:
*Im Gegensatz zum Vorjahr ergibt sich im Geschäftsjahr 2011 aus der Verrechnung des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit den bei der VKE rückgedeckten Pensionsverpflichtungen ein aktiver Unterschiedsbetrag. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen sowie die Rückstellungen für Stromdeputate werden mit dem Freistellungsanspruch gegenüber der MEON in Höhe von 230,7 Mio. € offen verrechnet. Der Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2011 beläuft sich auf 5,13 % p.a. (i. V. 5,17 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,5 % p.a. (i. V. 2,75 % p.a.) und eine Rentendynamik von 2,0 % p.a. (i. V. 2,0 % p.a) zugrunde gelegt. Soweit die durch BilMoG geänderten Bewertungsregeln nach § 253 HGB zu einer Auflösung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen geführt hätten und mit einer Zuführung bis spätestens zum 31.12.2024 zu rechnen ist, wurde der höhere Wertansatz beibehalten. Der Betrag der Überdeckung beläuft sich zum 31.12.2011 auf 27,3 Mio. €. Die sonstigen Rückstellungen enthalten hauptsächlich Rückstellungen für fehlende Emissionszertifikate, für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (u. a. für Altersteilzeit), für Rekultivierungs- und Entfernungsverpflichtungen, für nicht aktivierungsfähige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben sowie für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen. Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde von dem Wahlrecht zur Beibehaltung Gebrauch gemacht. Zum 31.12.2011 beträgt die Überdeckung noch 13,5 Mio. €. Von der Rückstellung für Altersteilzeit wurde der auf den Erfüllungsrückstand entfallende Teil mit den Festgeldanlagen bei der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, wie folgt verrechnet:
*Im Gegensatz zum Vorjahr ergibt sich im Geschäftsjahr 2011 aus der Verrechnung des Deckungsvermögens ein aktiver Unterschiedsbetrag. Der beizulegende Zeitwert der Festgeldanlagen stimmt mit den Anschaffungskosten überein. Für Altersteilzeitverpflichtungen ergibt sich bei einer Duration von 2,2 Jahren (i. V. 3,6 Jahren) ein Rechnungszins von 3,96 % p.a. (i. V. 4,18 % p.a.) sowie ein Gehaltstrend von 2,5 % p.a. (i. V. 2,75 % p.a.) Für die Vorruhestandsverpflichtungen ergibt sich bei einer Duration von 4,2 Jahren (i. V. 1,6 Jahre) ein Rechnungszins von 4,26 % p.a. (i. V. 3,85 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,5 % p.a. (i. V. 2,75 % p.a.) zugrunde gelegt. (11) Verbindlichkeiten
Von den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen 3,8 Mio. € (Vorjahr 2,7 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Steuern und 6,1 Mio. € (Vorjahr 7,7 Mio. €) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. (12) Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten betrifft überwiegend vereinnahmte Zahlungen aus Energielieferverträgen, die wirtschaftlich Folgejahren zuzurechnen sind und über die Vertragslaufzeit aufgelöst werden. (13) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse:
Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen beinhalten darüber hinaus wertmäßig nicht bezifferbare Patronats-, Organschafts- und Haftungsübernahmeerklärungen. Die finanziellen Garantien der Gesellschaft beinhalten die Liquiditätshilfegarantie gegenüber der MEON sowie die gesetzliche Nachhaftungspflicht für einen Zeitraum von 5 Jahren aus der 2006 vorgenommenen Ausgliederung bestimmter Pensionsverpflichtungen. Der Gesamtbetrag dieser Verpflichtungen beträgt 962,8 Mio. €. Die E.ON Kraftwerke GmbH haftet gesamtschuldnerisch aus der Beteiligung an der Kraftwerk Schkopau GbR, Schkopau, Kraftwerk Buer GbR, Gelsenkirchen, sowie der Volkswagen AG PreussenElektra AG oHG, Wolfsburg. Für Stromlieferungen, für die Brennstoffver- und -entsorgung, und für den Strombezug bestehen branchenübliche, langfristige Verträge. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bewegen sich im Rahmen der üblichen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, aus dem Bestellobligo aus Investitionen (329,3 Mio. €; davon betreffen 20,1 Mio. € verbundene Unternehmen) sowie aus zugesagten, noch nicht abgerufenen Krediten. EKW hat sich gegenüber VKE zu einem Nachschuss verpflichtet, wenn im Falle einer tatsächlichen Vermögensunterdeckung kurzfristig entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Im Rahmen einer Vereinbarung über den Tausch von Assets zwischen drei E.ON-Konzernunternehmen und weiteren externen Vertragspartnern vom 30.07.2009 ist EKW zusammen mit einem anderen E.ON-Konzernunternehmen im Verhältnis des erworbenen belgischen Anteils (EKW 94,12 %) unter bestimmten Voraussetzungen zur Leistung von Schadensersatz für verschiedene Sachverhalte verpflichtet. Für die Geltendmachung etwaiger, zukünftiger Schadenersatzansprüche gelten unterschiedliche zeitliche Beschränkungen von bis zu zehn Jahren. Die Entschädigungspflicht ist begrenzt durch den erzielten Gesamtkaufpreis. Bei den Haftungsverhältnissen wird das Risiko einer Inanspruchnahme jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie aus Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. (1 4 ) Finanzinstrumente Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Währungsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung erfolgt auf Basis eines systematischen Risikomanagements. Zum Bilanzstichtag sind Devisentermingeschäfte mit verbundenen Unternehmen mit einem Nominalwert von 215,4 Mio. € (i. V. 20,3 Mio. €) sowie einem um 8,8 Mio. € höheren Zeitwert (i. V. 1,3 Mio. €) abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Währungsswaps mit verbundenen Unternehmen mit einem Nominalwert von 13,0 Mio. € (i. V. 10,1 Mio. €) sowie einem um 0,4 Mio. € höheren Zeitwert (i. V. 0,0 Mio. €). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1 5) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind fast ausschließlich im Inland angefallen. (1 6) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten vor allem Erträge aus weiterbelasteten Lieferungen und Leistungen, aus weiterberechneten Personal- und Verwaltungskosten, aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Wesentliche aperiodische Erträge fielen in Höhe von 31,1 Mio. € aus der Auflösung von Rückstellungen an. Währungskursgewinne sind in Höhe von 8,6 Mio. € enthalten. (17) Materialaufwand
(18) Personalaufwand
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben; sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Im Personalaufwand sind 58,1 Mio. € Zuführungen zur Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen enthalten. Im Berichtsjahr waren im Durchschnitt 2.697 Mitarbeiter beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
( 19 ) Abschreibungen
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens resultieren in voller Höhe aus der Wertberichtigung von seitens EKW herausgelegten Finanzmitteln an eine Tochtergesellschaft, deren Beteiligungsbuchwert im Berichtsjahr vollständig wertberichtigt worden ist. (2 0 ) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten vor allem Beratungs- und Dienstleistungsaufwendungen, sowie allgemeine Verwaltungskosten und Währungskursverluste in Höhe von 8,3 Mio. €. (2 1 ) Beteiligungsergebnis
(2 2 ) Zinsergebnis
Im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist auch der Nettoaufwand in Höhe von 8,2 Mio. € (i. V. 8,1 Mio. €) aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen nach Verrechnung mit den Beträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen (- 0,8 Mio. €; i. V. 40 T€) enthalten. (23) Abschreibungen auf Finanzanlagen Es handelt sich um Abschreibungen auf Anteile an fünf verbundenen Unternehmen und auf eine Beteiligung in einer Gesamthöhe von 457,3 Mio. €. (2 4 ) Außerordentliches Ergebnis
Die außerordentlichen Erträge betreffen Kaufpreisanpassungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Erzeugungskapazitäten in Vorjahren. (2 5 ) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ab dem Jahr 2011 wird auf die Erhebung von Ertragsteuerumlagen verzichtet. Es werden keine inländischen Steuern ausgewiesen. Im Vorjahr wurden noch Ertragsteuerumlagen in Höhe von 142,5 Mio. € gebucht. Aperiodische Steuern werden in Höhe von 836,38 Euro ausgewiesen. (2 6 ) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der E.ON Energie AG wurden das Jahresergebnis in Höhe von 105,9 Mio. € sowie die Entnahme aus Gewinnrücklagen in Höhe von 1.451,0 Mio. € an die Muttergesellschaft abgeführt. Sonstige Angaben Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht EKW mit zahlreichen Unternehmen, darunter auch nahestehende Unternehmen, im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Die getätigten Transaktionen haben sich wie folgt ausgewirkt.
Aufwendungen aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen beruhen hauptsächlich auf Strombezügen und Betriebsführungsaufwand mit Gemeinschaftskraftwerken. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Kostenübernahmeverträgen zu einem Tarif auf Basis der Kosten zuzüglich einer Verzinsung des Eigenkapitals. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen resultieren aus Liquiditätsüberlassungen und aus dem laufenden Stromgeschäft mit Gemeinschaftskraftwerken. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen od er assoziierten Unternehmen (§ 6 b Abs. 2 EnWG) Vertragsbeziehungen größeren Umfangs bestehen insbesondere mit:
Organbezüge Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen 133 T€. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sowie das notwendige Deckungsvermögen wurden zum 31. Dezember 2006 auf die MEON ausgegliedert. Die bei der MEON gebildete Rückstellung für die übernommenen Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern und ihren Hinterbliebenen beläuft sich auf 17.165 T€; die laufenden Bezüge dieser Personengruppe betragen 1.435 T€. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsführung sind auf den Seiten 26 und 27 angegeben. Auf die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird verzichtet, da diese Angaben im Konzernanhang der E.ON AG enthalten sind.
Hannover, den 18. Januar 2012 E.ON Kraftwerke GmbH Die Geschäftsführung Jost Rüggen Aufsichtsrat
Geschäftsführung
Entwicklung des Anlagevermögens
Anteilsbesitzliste
1) nach Ergebnisabführung 2) Umrechnung EK zum Stichtagskurs und Ergebnis zum Durchschnittskurs 3) Gründung erst in 2011 Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der E.ON Kraftwerke GmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften, die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzung der Nr. 3 (Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens) und Nr. 4 (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offen gelegten Konzernabschlusses sowie Mitteilung der Befreiung im elektronischen Bundesanzeiger) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Hannover, den 24. Januar 2012 PricewaterhouseCoopers
Norbert Versen, Wirtschaftsprüfer ppa. Thorsten Wesch, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratesder E.ON Kraftwerke GmbHDem Aufsichtsrat der E.ON Kraftwerke GmbH gehörten vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 folgende Personen an:
Mitglieder des Präsidiums des Aufsichtsrats waren in diesem Zeitraum die Herren Dr. Luge, Dr. Fischer, Grzella und Schomburg. In fünf Aufsichtsratssitzungen am 02.02.2011, 10.03.2011, 10.08.2011, 26.10.2011 und 19.12.2011 wurde der Aufsichtsrat des Unternehmens laufend über die Lage des Unternehmens sowie wesentliche geschäftliche Ereignisse und Vorhaben informiert. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet. Er hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Alle Maßnahmen, welche satzungsgemäß die Zustimmung des Aufsichtsrates erfordern, wurden eingehend geprüft und mit der Geschäftsführung erörtert. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte regelmäßig mit der Geschäftsführung Gespräche über die aktuelle Situation des Unternehmens. Er wurde laufend und umfassend über alle wichtigen Vorgänge und Entscheidungen unterrichtet. Schwerpunkte waren dabei unter anderem
Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2011 wurde von der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Niederlassung Hannover), geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich der Jahresabschlussunterlagen wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrates ausgehändigt. Der Abschlussprüfer nahm an der Besprechung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach eingehender Prüfung hat der Aufsichtsrat den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen, Einwendungen sind nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat damit den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2011 gebilligt. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit und das im Berichtsjahr Geleistete.
Hannover, 2. Februar 2012 Für den Aufsichtsrat Dr. Ingo Luge, Aufsichtsratsvorsitzender |
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