Fairnomenal
GmbH i.L.
Meinerzhagen
(vormals:
Kierspe)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 21.12.2010 bis zum 20.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
20.12.2011
EUR |
20.12.2010
EUR |
| A.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.269,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.269,94 |
0,00 |
Passiva
|
|
20.12.2011
EUR |
20.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Jahresfehlbetrag |
3.269,94 |
0,00 |
| II.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.269,94 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
203,50 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.066,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.269,94 |
0,00 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Fairnomenal GmbH i.L., Meinerzhagen, ist
eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v.
§ 267 HGB. Gem. § 316 Abs. 1 HGB
besteht keine Prüfungspflicht, so dass kein
Bestätigungsvermerk auszuweisen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des HGB über die Gliederung und den
Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen.
Die Gesellschaft hat die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274 a, 288 HGB in Anspruch genommen.
Von den größenabhängigen
Erleichertungen für die Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die
Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.
2.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Am 21.12.2009 wurde die Liquidation der Gesellschaft
beschlossen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am
08.03.2010.
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Mit Feststellungsbeschluss vom 26. November 2012
wurde das Ergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Löschungsbeschluss wurde am 24.11.2011 bzw.
am 30.07.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Löschung kann allerdings erst nach Einhaltung der
Sperrjahres erfolgen.
Angaben zur Fremdwährungsumrechnung gem. §
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde von Liquidationswerten
ausgegangen. Im einzelnen gilt:
AKTIVA
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert, abzüglich Wertberichtigungen für
individuell ermittelte Einzelrisiken sowie pauschale
Risiken.
Der
ausgewiesene Fehlbetrag führt in der
Liquidation zu keiner Überschuldung, da der Fehlbetrag
in voller Höhe durch die Gesellschafter ausgeglichen
wird.
PASSIVA
Bei der Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.In den Verbindlichkeiten
sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 412,29 Euro enthalten.
4.
Sonstige Angaben
sonstige Angaben
Die Gesellschafter beschlossen am 21.12.2009 die
Liquidation der Gesellschaft. Die Eintragung ins
Handelsregister erfolgte am 08.03.2010.
Der Löschungsbeschluß der Gesellschaft
wurde am 24.11.2011 bzw. am 30.07.2012 im
Unternehmensregister bekanntgegeben. Nach dem Sperrjahr
erfolgt dann die Löschung der Gesellschaft.
Geschäftsführung
Samuel Brangenberg, Meinerzhagen
Mark Speckenbach, Lüdenscheid
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres
Gemäß § 288 i.V.m. § 285 Nr. 7
HGB ist die Angabe bei kleinen Gesellschaften nicht
erforderlich.
Meinerzhagen, den 28.11.2012
Samuel Brangenberg
Mark Speckenbach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2012 festgestellt.
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