GeoBender
GmbH
Neckargemünd (vormals: Gröbenzell)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.753,00 |
33.551,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.825,00 |
24.390,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.928,00 |
9.161,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
565.042,25 |
652.216,53 |
| I.
Vorräte |
110.676,54 |
263.362,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
167.276,57 |
196.558,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
287.089,14 |
192.296,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.746,48 |
4.502,78 |
| Aktiva |
599.541,73 |
690.270,31 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.745,01 |
46.596,83 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.096,83 |
-10.402,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.148,18 |
44.499,52 |
| B.
Rückstellungen |
28.707,64 |
19.007,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
505.089,08 |
624.665,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
505.089,08 |
624.665,84 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
221.078,73 |
182.363,87 |
| Passiva |
599.541,73 |
690.270,31 |
Anhang für das Geschäftsjahr
2021
GeoBender GmbH
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Neckargemünd.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter
HRB 742660 eingetragen.
Die Kapitalgesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Interesse
einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten
gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert
aufgeführt und erläutert.
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wird unverändert das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde dieser Vermerk in
den Anhang aufgenommen.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und linear
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet. Soweit abnutzbar, wurden
diese um planmäßige Absetzungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung war auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis von 800
EUR werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens
wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bzw. dem niederen beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v.H. der
nicht leistungsgestörten Nettoforderung aus
Lieferungen und Leistungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelberichtigungen
vorgenommen.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß §
250 (1) HGB wurden für die anteilig in das
nächste Geschäftsjahr hineinreichenden
Aufwandsanteile, für die im alten Geschäftsjahr
Zahlungen geleistet wurden, gebildet.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt, die Restlaufzeit betrug bis zu einem Jahr. Die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr (Aufwendungen aus Aufbewahrungspflichten) wurden
gemäß § 253 (2) HGB abgezinst. Sie decken
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in
angemessener Höhe ab.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert und soweit unverzinslich bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr abgezinst.
III. ERLÄUTERUNGEN zur BILANZ sowie zur GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 221.078,73 (Vj. 182.363,87) enthalten.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr war Herr Christoph
Hönigschmid, München,
einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2 Mitarbeiter
(Vorjahr: 1 Mitarbeiter).
München, den 11. April 2023
.......................................Christoph
Hönigschmid Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2023
festgestellt.
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