CK Vermögensverwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Karrasch seit 23.4.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F & K Vermögensverwaltung GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010B I L A N Z zum 31. Dezember 2010A K T I V A
Anhang 2010I. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte erstmals unter Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.5.2009 (BilMoG) geänderten Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden befolgt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Anlehnung an die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 265 ff. HGB). Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nominalwert bilanziert. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrags angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist. III. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von € 11.272,72. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Sonstige Angaben Zu Geschäftsführern wurden
bestellt. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
München, 15. November 2011 Christoph Karrasch Ludwig A. Fuchs HR B 170612Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 30.12.2011 festgestellt. |
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