Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 149210
Vorher
King- Express UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
16.4.2013
Branche
KurierdienstePaket- und ExpressdiensteSonstige Post-, Kurier- und Expressdienste a. n. g.
Gegenstand
Kurierdienst, Durchführung von Kleintransporten mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3,5 t

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Fred König
seit 25.11.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

King-Express GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

254.848,00

275.209,00

I. Sachanlagen

254.848,00

275.209,00

B. Umlaufvermögen

177.434,17

141.771,45

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

68.790,75

64.543,18

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

108.643,42

77.228,27

C. Rechnungsabgrenzungsposten

28.844,44

28.844,44

39.745,52

39.745,52

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

29.031,38

29.031,38

Summe Aktiva

461.126,61

485.757,35



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

15.023,98

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzverlust

9.976,02

II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag

-49891,36

III. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-4140,02

nicht gedeckter Fehlbetrag

29.031,38

B. Rückstellungen

15.337,93

15.337,93

13.918,63

13.918,63

C. Verbindlichkeiten

430.764,70

430.764,70

471.838,72

471.838,72

Summe Passiva

461.126,61

485.757,35

Anhang zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

I. GRUNDLAGEN


Die Gesellschaft ist eine Kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, des Gesellschaftsvertrages sowie der Bilanzierungsrichtlinienaufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Es sind die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraftgetretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) anzuwenden. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst.


II. GLIEDERUNGSGRUNDSÄTZE / DARSTELLUNGSSTETIGKEIT


Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB ggfs. mit vorhandenem Deckungsvermögen saldiert.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht abgewichen; im Übrigen wird verwiesen auf Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich grundsätzlich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit denen des Vorjahresvergleichbar.

III. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN


Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden für das Berichtsjahr die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs.1 Satz 4, 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) zum Teil in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Anlagegitters wurde verzichtet.

Es wurde gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6, 1. Halbsatz EGHGB von dem Wahlrecht der vorgezogenen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes für das Geschäftsjahr 2009 kein Gebrauch gemacht. Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden - soweit vorliegend - wie folgt ausgeübt:

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenständen des Anlagevermögens würden ggfs. gemäß §255 Abs. 2a HGB mit den angefallenen Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände würden ggfs. zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 HGB a. F. oder nach den §§ 254 bzw. 279 Abs. 2 HGB a.F. in vor dem 01.01.2010 begonnenen Geschäftsjahren zurückzuführen sind, wurden gem. dem Wahlrecht Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.

Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen ergaben, wurden im Berichtsjahr als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (Art. 67 Abs. 7 EGHGB). Ergab sich aus der Neubewertung eine Auflösung der Rückstellung, so wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2EGHGB der Rückstellungsbetrag beibehalten.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

Ergab sich im Umstellungsjahr (2010) aus der durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)geänderten Bewertung der Versorgungsverpflichtungen ein Unterdeckungsbetrag, wurde dieser gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB den Rückstellungen (nur) zu einem Fünfzehntel zugeführt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz desvorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ


Aktiva:


Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach §248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden nicht aktiviert.


Sachanlagen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zudienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nichtbilanziert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden im Geschäftsjahr sofort als Aufwand behandelt.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über € 250.- und bis zu € 800.- werden vollabgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.


Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wertangesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtagabgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.


Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen.

Es sind keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder gegen Gesellschafter enthalten.


Kassen- und Bankbestände

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Passiva:


Kapital

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Das Gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.


Rückstellungen

Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde ggf. eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbankgemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgendgesondert angegeben.


Pensionsrückstellungen

keine


Verbindlichkeiten

Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine Beträge ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.


Latente Steuern

Latente Steuern werden ab 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebene passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich ggf. insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt, der Ausweis erfolgt ggf. unter aktive latente Steuern.

V. ANGABE DER AUSLEIHUNGEN, FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBERGESELLSCHAFTERN


31.12.2022

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 123.895,10 EUR.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.


31.12.2021 (Vorjahr)

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrug 123.113,20 EUR.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern betrug 0,00EUR.

VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN


Keine


VII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN

Der Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr durch Herrn Fred König, Berlin ausgeübt.


VIII. WEITERE ANGABEN ZUR BILANZ / ANGABEN ZUR FESTSTELLUNG

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnrücklage in voller Höhe aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen werden.

Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. .

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29.12.2023 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 genehmigt und festgestellt.


Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.


Berlin, den 29.12.2023


Die Geschäftsführung

 

Berlin, den 29. Dezember 2023

gez. Fred König

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Dezember 2023

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