NeLa Süd GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Selami Bilgeoglu seit 21.10.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
timepack GmbH(vormals: timepack Beschaffungsmanagement GmbH)KorbJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011timepack GmbH , Fritz-Klett-Straße 61-63 , 71404 KorbI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss auf den 31.12.201 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes erstellt. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung der im Berichtsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter erfolgt zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelposten) werden gemäß § 6 Abs. 2 a EstG linear auf 5 Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von 150,00 Euro bis 410,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden gemäß § 6 Abs. 2 EstG im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständes des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden in den Vorjahren durch Abschreibungen gem. § 7 g EStG in Höhe von insgesamt 0,00 Euro gemindert. Die Buchwerte wurden ab 01.01.2010 fortgeführt und damit das Ansatzwahlrecht im Wege der Beibehaltung und Fortführung der bisherigen Buchwerte ausgeübt. Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bewertet. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertig Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Materialund Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Voratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Bewertung des Voratsvermögens erfolgte durch die Geschäftsführung des Unternehmens. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt und angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. III. Angaben zur Bilanz Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel sowie der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage zur Bilanz) dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind in Höhe von 39.362,64 Euro (Saldo am Bilanzstichtag) innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. 3. Aktive latente Steuern Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der kombinierte Effektivertragsteuersatz beträgt 30 %. Die Zusammensetzung des Postens zeigt der nachfolgende Steuerlatenzspiegel:
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet. 4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro. Der Gewinnvortrag hat sich wie folgt entwickelt:
Die Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von 24.680,07 Euro mit dem Verlustvortrag in Höhe von 9.947,61 Euro zu verrechnen. Der verbleibende Gewinn in Höhe von 14.732,46 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Verbindlichkeiten Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 106.824,03 € (Stichtag 31.12.2011) gegenüber der Volksbank Stuttgart eG zu verzeichnen. Sicherung durch: Selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 145.000,00 € von Asya Bilgeoglu Grundschuldbestellungen 7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 II HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen haben das Ergebnis 2011 nicht beeinflusst. V. Sonstige Pflichtangaben Ausschüttungssperre
Geschäftsführung Frau Asya Bilgeoglu (bis 04.04.2011) Herr Fikret Bilgeoglu Frau Miyase Bilgeoglu (ab 04.04.2011) Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Die Befreiungen von den Beschränkungen des § 181 BGB sind den Geschäftsführern erteilt. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.
Waiblingen, den 05.12.2012 Miyase Bilgeoglu, Gesellschaftergeschäftsführerin Fikret Bilgeoglu, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.12.2012 |
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