Meistereck
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
511.859,60 |
502.072,44 |
| I.
Finanzanlagen |
511.859,60 |
502.072,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.506.648,43 |
123.217,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
211.839,59 |
20.482,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.294.808,84 |
102.735,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.018.508,03 |
625.290,40 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.581.640,83 |
473.293,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.569.140,83 |
460.793,81 |
| davon
Gewinnvortrag |
460.793,81 |
630.584,41 |
| B.
Rückstellungen |
434.274,80 |
52.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.592,40 |
99.296,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.018.508,03 |
625.290,40 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Meistereck GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde ebenso wie der
Vorjahresabschluss nach den Vorschriften der §§
266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist wie bisher nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB
Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den entsprechenden
Vorjahresbeträgen vergleichbar.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind
ordnungsmäßig aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wobei - soweit erforderlich - allen erkennbaren
Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung
getragen wird.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags. Dabei wurden Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz und GuV
3.1 Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betragen € 0,00.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen € 511.859,60.
4. Ergänzende Angaben
4.1 Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestehen keine anhangpflichtigen
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB
4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind bestehen nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Nürnberg, den 25.05.2021
Meistereck GmbH
Geschäftsführer:
gez. Dennis Meistereck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2021 festgestellt.
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