Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45272
Eingetragen
21.1.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
die Entwicklung, Herstellung und der Verkauf, Im- und Export von Hard- und Softwareprodukten sowie die Unternehmensberatung für Informationsund Kommunikationssysteme.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Engel
seit 21.1.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Goldbergstraße 8, 63073 Offenbach am Main
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Engel Engineering Services GmbH

Heusenstamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 75.500,00 55.667,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.747,00 3.785,00
II. Sachanlagen 72.603,00 51.732,00
III. Finanzanlagen 150,00 150,00
B. Umlaufvermögen 394.243,24 333.161,45
I. Vorräte 50.900,00 2.668,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.115,36 90.724,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 236.227,88 239.769,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.971,63 3.786,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 481.714,87 392.615,29

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 224.836,63 140.318,84
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 199.836,63 115.318,84
B. Rückstellungen 25.048,00 45.565,00
C. Verbindlichkeiten 231.830,24 206.731,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 481.714,87 392.615,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma Engel Engineering Services GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach unter der Nummer HRB 45272 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Heusenstamm (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).

Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.

In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Engel Engineering Services GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Bilanzposten

Auf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum 31.12.2016 bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten in Höhe von 231.830,24 Euro weist ein Teilbetrag in Höhe von 80.659,60 Euro eine Restlaufzeit zwischen ein und fünf Jahren auf. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über von fünf Jahren liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herr Klaus Engel, Ingenieur (§285 Nr. 10 HGB). Er ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.

Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer (Vorjahr: 2) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

Die Gesellschaft hatte dem Gesellschafter-Geschäftsführer Vorschüsse und Kredite in Höhe von 9.832,79 Euro gewährt. Die vertragsmäßige Verzinsung beträgt 3,00%.

Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

 

Heusenstamm, den 08.12.2017

gez. Klaus Engel, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.12.2017.

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